{"id":210,"date":"2015-12-06T19:53:16","date_gmt":"2015-12-06T18:53:16","guid":{"rendered":"http:\/\/moosalbi.ch\/cms\/staatsrat-homologiert-kurtaxe-in-saas-fee\/"},"modified":"2018-09-08T23:00:15","modified_gmt":"2018-09-08T21:00:15","slug":"staatsrat-homologiert-kurtaxe-in-saas-fee","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/archiv\/2015-2\/staatsrat-homologiert-kurtaxe-in-saas-fee\/","title":{"rendered":"Staatsrat homologiert Kurtaxe in Saas Fee"},"content":{"rendered":"<h1>\n\t1980.&#8211; Steuern f&uuml;r 4-Zi-Wohnung: Einsprache jetzt!<br \/>\n<\/h1>\n<p>\n\t<em><strong>B&uuml;rchen, 5. Dezember 2015:<\/strong> Es war ja nicht anders zu erwarten. So sch&ouml;n kurz vor Weihnachten, passend zum Advent, beschert der Staatsrat den Eigent&uuml;mern von Ferienobjekten im Saaser Tal ein &#39;Weihnachtsgeschenk&#39;, das seinesgleichen sucht. Sofern das Reglement nicht durch Eigent&uuml;mer\/innen im Saaser Tal angefochten wird, werden ab n&auml;chstem Mai Kurtaxen eingefordert, die zwar nie und nimmer vor Gesetz Stand halten werden, daf&uuml;r aber umso deftiger ausfallen werden. Dieser Beitrag zeigt skizzenhaft auf, wie sich Eigent&uuml;mer\/innen wehren k&ouml;nnen.<\/em>\n<\/p>\n<p>\n\t<em><img decoding=\"async\" align=\"bottom\" alt=\"\" src=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/media\/saasfee13.jpg\" style=\"width: 600px; height: 337px;\" \/><\/em>\n<\/p>\n<h2>\n\tVorgeschichte (August bis Dezember 2015)<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\t<a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\"><strong>Moosalbi.ch<\/strong><\/a> hat zahlreich Post wegen der Beitr&auml;ge zur Kurtaxe im Sommer 2015 erhalten. Auch Saas Fee Saastal Tourismus wurde auf die rechtlichen Probleme der geplanten Steuer im Juli 2015 aufmerksam gemacht und am 16. Juli 2015 schrieb der <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Pr&auml;sident von Saas Fee Saastal Tourismus: <\/strong><\/span>\n<\/p>\n<p>\n\t<span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Wir werden mit Herrn Eberle, als Zweitwohnungsbesitzer und Vertreter der Friends of Saas-Fee, in Kontakt treten und mit ihm die Angelegenheit und Situation der Zweitwohnungsbesitzer besprechen und nach L&ouml;sungen suchen. Wir sind &uuml;berzeugt, dass wir im Tal eine Einigung finden werden.<\/strong><\/span>\n<\/p>\n<p>\n\tBis Ende Oktober passiert nichts. Eine unter dem Namen VSVZW \/ FVSR2 gegr&uuml;ndete Vereinigung, welche die Interessen der Zweitwohnungseigent&uuml;mer im Wallis b&uuml;ndeln will, schreibt im Protokoll vom 31.10.2015 zu Saas Fee:\n<\/p>\n<p>\n\t<span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Ein Reglement mit hohen Taxen wurde erstellt und vom Kanton homologiert. Eine Zusammenarbeit mit der Vereinigung hat nicht stattgefunden. Im Nachhinein hat der Tourismusverein eine Dokumentation &uuml;ber die Taxe erstellt und dem Verein pr&auml;sentiert. Daraus geht hervor, dass diese Taxe sehr viele Gegenleistungen, wie z.B. Gratisbahnen im Sommer, etc. beinhaltet. Der Verein hat die Taxe akzeptiert.<\/strong><\/span>\n<\/p>\n<p>\n\tEin Besuch bei der Homepage <a href=\"http:\/\/www.friendsofsaasfee.ch\/\"><strong>friendsofsaasfee.ch<\/strong><\/a> ergibt eine leere Seite. <a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\"><strong>Moosalbi.ch<\/strong><\/a> h&auml;tte dazu ein paar Fragen:\n<\/p>\n<p>\n\t<strong>a) Wie kann es sein, dass bereits am 31.10.2015 offensichtlich klar ist, dass das Reglement homologiert wird, der Staatsrat es aber erst anl&auml;sslich der Sitzung vom 25.11.2015 homologiert?<\/strong>\n<\/p>\n<p>\n\t<strong>b) Wie kann eine Vereinigung, welche die Interessen der Eigent&uuml;mer\/innen b&uuml;ndeln sollte, eine Taxe von knapp 2000 Franken mit Gegenleistungen wie kostenlose Bergbahnen im Sommer gutheissen?<\/strong>\n<\/p>\n<p>\n\t<strong>c) Wie passt es, dass eine Interessenvertretung der Zweitwohnungseigent&uuml;mer\/innen in Saas Fee just in dem Moment, wo es darum ginge, sich wehren zu m&uuml;ssen, ausgerechnet eine leere Homepage aufschaltet?<\/strong>\n<\/p>\n<p>\n\t<strong>d) Warum werden solche Reglemente immer sch&ouml;n p&uuml;nktlich zu Weihnachten verabschiedet?<\/strong>\n<\/p>\n<p>\n\te) Wie kann es sein, dass im Amtsblatt vom 4. Dezember 2015 keine Rechtsmittel aufgef&uuml;hrt werden, sondern nur lapidar ausgef&uuml;hrt wird, die Kurtaxenreglemente von Saas Almagell und Saas Fee seien homologiert, im Falle von Saas Almagell steht ja noch nicht einmal, dass der Staatsrat die homlogierende Beh&ouml;rde war?\n<\/p>\n<p>\n\t<a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\"><strong>Moosalbi.ch<\/strong><\/a> wird das Gef&uuml;hl nicht los, die Beh&ouml;rden w&uuml;ssten sehr wohl, dass die rechtliche Grundlage f&uuml;r solch exorbitant hohen Kurtaxensteuern weder vor dem kantonalen Tourismusgesetz noch vor dem Bundesrecht stand halten werden. <a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\"><strong>Moosalbi.ch<\/strong><\/a> erachtet ein solches Vorgehen eines modernen Rechtstaates, der seine B&uuml;rger\/innen in die Entscheidungen einbezieht, als schlicht unw&uuml;rdig. <a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\"><strong>Moosalbi.ch<\/strong><\/a> fragt sich zuweilen auch, welches Mass an Anstand die zust&auml;ndigen Beh&ouml;rden an den Tag legen, wenn Gesetze so verabschiedet bzw. durchgedr&uuml;ckt werden, selbst wenn es beim untauglichen Versuch bleiben sollte.\n<\/p>\n<p>\n\tWie auch immer, <a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\"><strong>Moosalbi.ch<\/strong><\/a> ist der Ansicht, ein solches Vorgehen ist absolut kontraproduktiv. Wer es drauf ankommen l&auml;sst, seine G&auml;ste mutwillig vor den Richter zu zerren, zerst&ouml;rt deutlich mehr, als eine solche Steuer, so hoch sie auch sein wird, letztlich je einbringen wird. <a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\"><strong>Moosalbi.ch<\/strong><\/a> ruft daher alle Zweitwohnungseigent&uuml;mer\/innen im Saaser Tal auf, sich jetzt zu wehren. Ebenso bietet <a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\"><strong>moosalbi.ch<\/strong><\/a> an, entsprechende Musterklagen auf dieser Seite zu ver&ouml;ffentlichen. Eine Mail an <a href=\"mailto:notax@moosalbi.ch\"><strong>notax@moosalbi.ch<\/strong><\/a> gen&uuml;gt. Um eine erste Hilfestellung zu geben, nachfolgend ein paar Eckdaten dazu.\n<\/p>\n<p>\n\t<img decoding=\"async\" align=\"bottom\" alt=\"\" src=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/media\/saasfee12.jpg\" style=\"width: 600px; height: 337px;\" \/>\n<\/p>\n<h2>\n\tFormelle Anforderungen (Legitimation zur Klage)<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\t<span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>1. Angefochten wird das Kurtaxenreglement der jeweiligen Gemeinde im Saaser Tal.<\/strong> <\/span>Eine solche Klage ist nach Art. 75 Abs a des Gesetzes &uuml;ber das Verwaltungsverfahrens i.V.m. Art. 87 Abs. 1 Bundesgerichtsgesetz (BGG) direkt beim Bundesgericht einzureichen, da kein anderes kantonales Rechtsmittel (das kantonale Tourismusgesetz kennt keine Rechtsmittel f&uuml;r Kurtaxenreglemente) zur Verf&uuml;gung steht.\n<\/p>\n<p>\n\t2. Angefochten werden kann der Erlass im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle durch jene Personen, die in einem besonderen Masse von der Anwendung des Erlasses betroffen sind. <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Legitimiert sind folglich die Eigent&uuml;mer\/innen von Zweitwohnungen sowie Dauermieter im Saaser Tal.<\/strong><\/span>\n<\/p>\n<p>\n\t3. Es sind bei der <strong><span style=\"color:#FF8C00;\">abstrakten Normenkontrolle s&auml;mtliche Punkte anzuf&uuml;hren, welche im konkreten Fall bzw. Objekt nicht in Einklang mit dem kantonalen Tourismusgesetz und dem Bundesrecht stehen.<\/span><\/strong>\n<\/p>\n<h2>\n\tM&ouml;gliche Anfechtungsgr&uuml;nde<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\tNeben den Anforderungen, um &uuml;berhaupt klageberechtigt zu sein, hier auch einige Gr&uuml;nde (nicht abschliessend), mit denen die Kurtaxensteuer angefochten werden kann.\n<\/p>\n<p>\n\ta) Eigent&uuml;mer\/Dauermieter, welche die Wohnung selber nutzen sollen nur nach einer Pauschale abrechnen d&uuml;rfen, sofern Sie die Wohnung nicht w&auml;hrend 40 Wochen zur Vermietung ausschreiben. Die <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Kurtaxe ist nicht dazu da, allf&auml;llige raumplanerische bzw. marketingtechnische Ergebnisse herbeizuf&uuml;hren. Die Kurtaxe ist dazu da, die Kosten von Leistungen zu decken, von denen die &#39;Kurg&auml;ste&#39; in besonderem Masse profitieren.<\/strong><\/span> Widerspruch in Art. 1 Abs. 3 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 bis 4 Kurtaxenreglement.\n<\/p>\n<p>\n\tb) Das <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>kantonale Tourismusgesetz sieht eine Wahlm&ouml;glichkeit f&uuml;r die Eigent&uuml;mer bzw. Dauermieter vor, ob sie effektiv oder nach einer Pauschale abrechnen wollen (Art. 21 Abs. 3 Tourismusgesetz).<\/strong><\/span> Es k&ouml;nnte zwar eingewendet werden, der Gesetzgeber habe mit Abs. 3bis eine Kompetenz f&uuml;r eine Pauschale an die Gemeinden delegiert, doch steht diese im Widerspruch zu Art. 21 Abs. 1, 2, 3 und insb. auch Abs. 4, worin klar postuliert wird, dass, wer die Unterkunft nicht vermietet bzw. nicht ben&uuml;tzt, sich abzumelden habe und damit sich auch von der Kurtaxe befreien kann. Darum <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>steht Art. 21 Abs. 3bis im Widerspruch zu den &uuml;brigen Abs&auml;tzen von Art. 21 des neuen Tourismusgesetzes. Dies bedeutet, dass das Kurtaxenreglement auch eine M&ouml;glichkeit zur individuellen Abrechnung enthalten muss.<\/strong><\/span>\n<\/p>\n<p>\n\tc) <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\">Moosalbi.ch<\/a><\/strong> hat <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=207\">ausgef&uuml;hrt, dass schon heute Gelder im Saaser Tal von den Kurtaxen ins Marketing fliessen.<\/a><\/strong> Daher ist die Erh&ouml;hung nicht mit den Zielen in Art. 1 Abs. 3 vereinbar. Vielmehr sind <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>die bisherigen Kurtaxengelder sachgerecht einzusetzen. Dieser Punkt ist unbedingt bei der abstrakten Normenkontrolle anzubringen,<\/strong><\/span> denn nur hier, bei der Erh&ouml;hung kann erfolgreich eingebracht werden, die Erh&ouml;hung gehe nicht an, weil die bisherigen Kurtaxengelder nicht zweckgebunden eingesetzt worden seien.\n<\/p>\n<p>\n\td) Die H&ouml;he der Kurtaxe betr&auml;gt (4.5\/12.0*7)+(7\/12.0*5) = 5.50 pro Nacht. Nun wird in Art. 6 Abs. 3 fiktiv angenommen, die Belegung betrage 60 Tage pro Jahr. Dies entspricht mehr als 8.5 Wochen. Aber ein <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>selbstnutzender Eigent&uuml;mer bzw. Dauermieter hat pro Jahr keine 8.5 Wochen Ferien bzw. Ferientage, noch kann ihm zugemutet werden, dass er s&auml;mtliche Ferien- und Freizeit ausschliesslich im Objekt verbringt.<\/strong><\/span><strong> <\/strong>Weiter sieht Art. 6 Abs. 3 lit. c vor, dass bei Wohnungen &uuml;ber 3.5 Zimmern <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>w&auml;hrend der gesamten Zeit sechs Betten durch Erwachsene belegt sind. Sowohl die Vollbelegung als auch die Annahme, ausschliesslich erwachsene Personen w&uuml;rden im Objekt n&auml;chtigen, ist gerade bei selbstgenutzten Ferienobjekten schlicht nicht haltbar.<\/strong><\/span> Hand aufs Herz, wieviele kaufkr&auml;ftige Singles schliessen sich zu einer Ferien-WG, um eine 4-Zimmer-Wohnung mit sechs Erwachsenen zu belegen?\n<\/p>\n<p>\n\te) Hinzu kommt, dass die <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Gemeinden die konkreten Belegungszahlen seit dem 1.1.2015 erfasst haben (Art. 14 Verordnung Tourismusgesetz).<\/strong><\/span><span style=\"color: rgb(255, 102, 0);\"> <\/span>Diese &Uuml;bernachtungsstatistik kann problemlos f&uuml;r die Abrechnung herangezogen werden. Aufgrund der <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>elektronischen G&auml;stekarte wird das Saaser Tal ohnehin die konkreten Zahlen f&uuml;r jedes Objekt automtisch erfassen k&ouml;nnen.<\/strong><\/span> Damit sind konkrete Zahlen vorhanden, womit sich eine solch willk&uuml;rliche fiktive eindeutig zu ungunsten der Eigent&uuml;mer\/Dauermieter ausgelegte Berechnung in Art. 6 des Reglementes auch nicht damit begr&uuml;nden l&auml;sst, die effektiven Zahlen k&ouml;nnten nicht ermittelt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Der Zwang der G&auml;ste f&uuml;r die G&auml;stekarte, welche sie ungefragt zu finanzieren haben, kann jederzeit f&uuml;r eine effektive Berechnung verwendet werden, ansonsten die elektronische G&auml;stekarte (ausser den Kosten) nicht den geringsten Nutzen ergibt.\n<\/p>\n<p>\n\t5. <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\">Moosalbi.ch<\/a><\/strong> hat lange recherchiert, wieviele Logbiern&auml;chte das Saastal verzeichnet. Gem&auml;ss <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Gesch&auml;ftsbericht Saastal 2013\/2014<\/strong><\/span> (ein Bericht 2014\/2015 konnte nicht gefunden werden) konnten im Jahre 2013\/2014 knapp &uuml;ber eine Million Beherbergungen verbucht werden. Und siehe da, in der <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Fussnote auf Seite 6 (Statistiken) steht, dass pro Pauschale 30 Logiern&auml;chte gerechnet werden.<\/strong><\/span> Dies steht zun&auml;chst einmal sehr im Widerspruch zum noch g&uuml;ltigen Kurtaxenreglement, wo bei einer Jahrespauschale satte 90 Logiern&auml;chte fakturiert wurden. Noch mehr steht diese Zahl aber im Widerspruch zur Annahme von 60 Logiern&auml;chten f&uuml;r die neue Kurtaxe, die nicht aufgrund der Belegung, sondern einzig und alleine aufgrund einer fiktiven Bettenzahl berechnet wird. Dies steht im eklatanten Widerspruch zu Art. 4 Abs. 1 des Reglementes, wonach die Kurtaxe pro Nacht erhoben wird. Die <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Anzahl der fiktiven Belegung von 60 Tagen Vollbelegung steht in keinem Verh&auml;ltnis zu den sogenannt bewirtschafteten Objekten bzw. den Hotels. <\/strong><\/span>\n<\/p>\n<p>\n\t6. F&uuml;r das zweite Halbjahr 2015 sind gem&auml;ss Information aus dem <strong><a href=\"http:\/\/www.3906.ch\/dl.php\/de\/55fa581dadf15\/barometer_september_2015.pdf\">Info-Stamm R&uuml;ckgange bei den Logiern&auml;chten<\/a><\/strong> im zweistelligen Prozentbereich zu verzeichnen. Derart <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>krasse R&uuml;ckg&auml;nge schliessen das Anheben einer Kurtaxenpauschale im Grunde aus, weil gerade die Pauschale die effektiven &Uuml;bernachtungszahlen abbilden muss (Art. 4 Abs. 1 Reglement).<\/strong><\/span> Es kann nicht sein, dass die Zweitwohnungseigent&uuml;mer anteilsm&auml;ssig mehr bezahlen m&uuml;ssen, wenn krasse R&uuml;ckg&auml;nge bei Logiern&auml;chten zu verzeichnen sind. Wo weniger G&auml;ste anfallen, wird auch weniger Personal f&uuml;r die G&auml;stebetreuung notwendig sein, und wenn sich abzeichnen sollte, dass die generierten Kurtaxengelder nicht mehr ausreichen, so ist die Kurtaxe f&uuml;r alle G&auml;ste in gleichem Masse anzuheben. <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Nach geplantem Reglement zahlen die Hotels absolut berechnet im Prozentsatz der Buchungsr&uuml;ckg&auml;nge weniger, w&auml;hrend die Eigent&uuml;mer\/Dauermieter um den Faktor 10 mehr gegen&uuml;ber dem Jahr 2012 bezahlen,<\/strong><\/span> obwohl in dieser Zeitspanne die G&auml;stezahlen im h&ouml;heren zweistelligen Bereich gesunken sind. Ein Beispiel: Eine 4-k&ouml;pfige Familie (1 Kinder unter sechs Jahren, eines dar&uuml;ber) zahlte bis 2012 180 Franken Kurtaxe, nun wird sie in der Ferienwohnung mit vier Zimmern um den Faktor 11 h&ouml;here Kosten zu zahlen haben, n&auml;mlich Fr. 1980.&#8211;.\n<\/p>\n<p>\n\t7. Verwendung der Kurtaxe. <strong><span style=\"color:#FF8C00;\">Die Kurtaxe kann nicht f&uuml;r die<\/span><span style=\"color: rgb(255, 102, 0);\"> <a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=207\">Sanierung von Bergbahnen<\/a> <\/span><span style=\"color:#FF8C00;\">verwendet werden.<\/span><\/strong> Genau dies ist aber vorgesehen. Es geh&ouml;rt zum unternehmerischen Risiko der Eigent&uuml;mer, die Kosten der Bergbahnen in den Griff zu kriegen. Die Eigent&uuml;mer\/innen k&ouml;nnen sich auf freiwilliger Basis (z.B. &uuml;ber Aktien) an den Bergbahnen beteiligen, es ist aber mit dem Wesen einer Kostenanlastungssteuer nicht zu vereinbaren, dass die Eigent&uuml;mer\/innen wohl &uuml;berschuldete Bergbahnen zwangsweise &uuml;ber Wasser halten bzw. finanzieren m&uuml;ssen.\n<\/p>\n<p>\n\t8. Die Kurtaxe ist eine <strong><span style=\"color:#FF8C00;\">Kostenanlastungssteuer und vorbehaltlos geschuldet. Daher ist es notwendig, dass sie von einer geringen H&ouml;he sein muss, um nicht zu einer <\/span><span style=\"color: rgb(255, 102, 0);\"><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=205\">Aufenthaltssteuer zu verkommen.<\/a><\/span><\/strong> Wer im Saaser Tal eine 4-Zimmer-Wohnung besitzt, bezahlt f&uuml;r die Kurtaxe urpl&ouml;tzlich deutlich mehr Steuern, als dies zusammen f&uuml;r Eigenmietwert, Verm&ouml;gens- und Grundst&uuml;cksteuer der Fall ist.\n<\/p>\n<p>\n\t<img decoding=\"async\" align=\"bottom\" alt=\"\" src=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/media\/saasfee11.jpg\" style=\"width: 600px; height: 337px;\" \/>\n<\/p>\n<h2>\n\tZweitwohnungseigent&uuml;mer\/innen im Saaser Tal wehrt Euch JETZT!<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\tEs ist f&uuml;r <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> absolut schleierhaft, wie das Saaser Tal mit einer als Kurtaxe getarnten Aufenthaltssteuer f&uuml;r die Zweitwohnungseigent&uuml;mer\/innen den Kerngedanken des Tourismusgesetzes, einen qualitativ hochstehenden Tourismus zu verwirklichen, gerecht werden will. Zweitwohnungseigent&uuml;mer\/innen w&auml;ren an sich pr&auml;destiniert dazu, qualitativ hochstehende Sympathietr&auml;ger f&uuml;r die Destinationen zu sein, indem sie in ihrem Umfeld immer wieder bei Verwandten und Bekannten G&auml;ste kostenfrei Werbung f&uuml;r die Destination machen bzw. G&auml;sten in die Destinationen mitbringen. Mit einer <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>solchen Steuer jedoch, mehr noch mit der heimlichen Umsetzung hinter dem R&uuml;cken der Zweitwohnungseigent&uuml;mer, mit dem bewussten Abzielen darauf, die Eigent&uuml;mer\/innen auf den kostspieligen Rechtsweg zu zw&auml;ngen, mit der Absicht, die Zweitwohnungseigent&uuml;mer w&uuml;rden die K&ouml;rte schon schlucken, kann letztlich gar kein nachhaltiger Tourismus entstehen, vielmehr wird er innert kurzer Zeit runiniert.<\/strong><\/span>\n<\/p>\n<p>\n\tEin Gast, der sich in den Ferien und im Alltag mit den juristischen Schlaumeiereien seiner Lieblingsdestination herum&auml;rgern muss, wird f&uuml;r Jahre, ja Jahrzehnte vergrault sein. Selbst wenn die heutigen Eigent&uuml;mer\/innen das Objekt behalten, so wird die nachkommende Generation daran kein Interesse zeigen. Die <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>heutigen Eigent&uuml;mer\/innen kamen mit Freude und genossen einst Ferien. Den Kindern der heutigen Eigent&uuml;mer fehlen diese positiven Erlebnisse ganz und gar. Sie werden die erstbeste Gelegenheit nutzen, sich diesen negativen Erinnerungen sp&auml;ter zu entledigen.<\/strong><\/span>\n<\/p>\n<p>\n\t<a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\"><strong>Moosalbi.ch<\/strong> <\/a>sieht nur einen Ausweg, <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>liebe G&auml;ste bzw. Zweitwohnungseigent&uuml;mer\/innen vom Saaser Tal: Wehrt Euch jetzt!<\/strong><\/span><span style=\"color: rgb(255, 102, 0);\"> <\/span>Wenn die Verantwortlichen schon keine Verantwortung f&uuml;r ihr Handeln &uuml;bernehmen, indem sie Euch just vor Weihnachten in einen Rechtsh&auml;ndel zwingen; nehmt trotzdem das &#39;Geschenk&#39; an. Die <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Klagen sind ab Datum Publikation Homologierung innert 30 Tagen beim Bundesgericht volst&auml;ndig mit allen Beweisst&uuml;cken einzureichen.<\/strong><\/span> Gem&auml;ss <strong><a href=\"http:\/\/fristenrechner.ch\">fristenrechner.ch<\/a><\/strong> wird die <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Frist<\/strong><\/span> aufgrund des Stillstandes &uuml;ber die Feiertage <span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>sp&auml;testens am Dienstag, 19. Januar 2016 ablaufen.<\/strong><\/span> Es wird jedoch &auml;usserst schwierig werden, erst nach den Feiertagen noch s&auml;mtliche Unterlagen zusammenzutragen. <span style=\"color: rgb(255, 102, 0);\"><strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/?page_id=179\">Moosalbi.ch<\/a><\/strong> <\/span><span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>empfiehlt, s&auml;mtliche Unterlagen bis zum 31.12.2015 bereitzuhalten.<\/strong><\/span> Bis zu diesem Datum ist <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> bereit, im Rahmen der M&ouml;glichkeiten kostenlose Hilfestellung zu leisten. Grundlage dazu ist, dass eine Beschwerdelegitimation besteht und dass s&auml;mtliche Unterlagen (Grundbuchauszug, bisher bezahlte Kurtaxen, pers&ouml;nliche Angaben) zur Verf&uuml;gung stehen.\n<\/p>\n<p>\n\tIn diesen Sinne w&uuml;nscht <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> allen dennoch besinnliche weihnachtliche Tage. M&ouml;ge am Ende Vernunft und Fairness sich durchsetzen &#8212; nichts weiter als dies w&uuml;nschte sich <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> vom Christkindlein so sehr.<\/p>\n\n\n\n\t<div class=\"dkpdf-button-container\" style=\" text-align:right \">\n\n\t\t<a class=\"dkpdf-button\" href=\"\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/210?pdf=210\" target=\"_blank\"><span class=\"dkpdf-button-icon\"><i class=\"fa fa-file-pdf-o\"><\/i><\/span> PDF-Datei<div style=\"text-align:center;width:72px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" id=\"qr_code_generator_wprhe\" src=\"https:\/\/chart.googleapis.com\/chart?chs=72x72&cht=qr&chld=H|1&chl=http%3A%2F%2Fmooszwergli.ch%2Fcms%2Fwp-json%2Fwp%2Fv2%2Fpages%2F210\" alt=\"Scan the QR Code\" width=\"72\" height=\"72\" \/><\/div><\/a>\n\n\t<\/div>\n\n\n\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1980.&#8211; Steuern f&uuml;r 4-Zi-Wohnung: Einsprache jetzt! B&uuml;rchen, 5. 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