{"id":4985,"date":"2018-02-11T09:00:31","date_gmt":"2018-02-11T08:00:31","guid":{"rendered":"http:\/\/moosalbi.ch\/cms\/?page_id=4985"},"modified":"2020-01-16T00:27:17","modified_gmt":"2020-01-15T23:27:17","slug":"vernehmlassung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/archiv\/2018-2\/vernehmlassung\/","title":{"rendered":"Vernehmlassung zur Kurtaxe"},"content":{"rendered":"<h1>\n\tViel Juristenfutter in B&uuml;rchen und Unterb&auml;ch<br \/>\n<\/h1>\n<p>\n\t<em><span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>B&uuml;rchen, 11. Februar 2018:<\/strong><\/span> Wer sich auf eine Klage einl&auml;sst, ben&ouml;tigt einen langen Atem. Nicht nur, dass bereits die Klage nach allen Ecken und Enden juristisch korrekt abgefasst werden muss, es hat dies alles in exakt 30 Tagen zu erfolgen. Danach passiert zun&auml;chst einmal nichts. Die Klage von <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> wurde anfangs September eingereicht, die Antwort der Gemeinde B&uuml;rchen erfolgte am 13. November 2017, in Unterb&auml;ch dauerte es gar bis zum 27. November 2017 (mit grossz&uuml;giger Fristverl&auml;ngerung).<\/em>\n<\/p>\n<p>\n\t<em><img decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/wp-content\/uploads\/image\/saasfee0.jpg\" style=\"width: 600px; height: 300px;\" \/><\/em>\n<\/p>\n<h2>\n\tHappy New Year mit Einschreiben aus Lausanne<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\tVon dem erf&auml;hrt <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> aber erst im Jahre 2018. Die Verf&uuml;gung des Bundesgerichtes vom 29. Dezember 2017 verpasste <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> wandernd in der Toskana bei fr&uuml;hlingshaften Temperaturen. So wird <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> anfangs 2018 mit der Frist bis zum 1. Februar 2018 zur Antwort j&auml;h in die Kurtaxenrealit&auml;t katapultiert. F&uuml;nf Exemplare hat <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> einzureichen, obwohl es nur die Gemeinde B&uuml;rchen als Beklagte gibt. Anderen Kl&auml;gern geht es mit vier Exemplaren etwas besser.\n<\/p>\n<h2>\n\tVon fehlenden und gewogenen Akten<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\t<strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">Moosalbi.ch<\/a><\/strong> stellt bald fest, da fehlen Akten und fragt beim Bundesgericht nach, wie es denn passieren k&ouml;nne, dass nicht alle Akten der Beklagten beim Kl&auml;ger eintrafen. Klagen bzw. Vernehmlassungen w&uuml;rden je einzeln nach Gewicht mit der Waage erfasst. Ob denn das Gewicht beim Exemplar, das dem Bundesgericht vorliegt, stimme, fragt <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> nach. Das Dossier sei gerade nicht auffindbar, wird <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> beschieden, allf&auml;llig nicht vorhandene Akten k&ouml;nnten aber per Mail erfragt werden und siehe da, zwei Tage sp&auml;ter darf <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> ein Einschreiben mit den fehlenden Akten entgegennehmen. Durch Nachfrage bei anderen Kl&auml;gern konnte <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> feststellen, in mindestens drei von f&uuml;nf Vernehmlassungen in B&uuml;rchen und Unterb&auml;ch fehlte ein Teil der Akten.\n<\/p>\n<p>\n\t<em><img decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/wp-content\/uploads\/image\/saasfee1.jpg\" style=\"width: 600px; height: 300px;\" \/><\/em>\n<\/p>\n<h2>\n\tHaarstr&auml;ubende Vernehmlassungen<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\tDie Vernehmlassungsantworten der Gemeinde B&uuml;rchen und Unterb&auml;ch setzten sich in weiten Teilen nicht mit den Klagen auseinander, vielmehr &#39;kreierten&#39; diese eine Art Gegenklage. Darin werden Tatsachen und Fakten auf den Kopf gestellt, bis dass die Balken krachen. Hinzu kommt, in sehr pauschalisierter Form werden den Klagenden R&uuml;gen unterstellt, die diese gar nie eingereicht haben.\n<\/p>\n<p>\n\t<strong><span style=\"color:#FF8C00;\">Beispiele f&uuml;r Irrungen aus der Vernehmlassung:<\/span><\/strong> Im Falle von B&uuml;rchen werden gute 30 Seiten Mails und Briefe von Zweitwohnenden aus den Jahren 2013 bis 2015 eingereicht. Alle beschwerten sich damals wegen der Lenkungsabgabe, im Aktenverzeichnis der Beklagten wird dies als &#39;Statistik Belegung Zweitwohnungen&#39; aufgef&uuml;hrt. In der Vernehmlassungsantwort steht dazu: <em>&ldquo;Gem&auml;ss Beleggruppe 3 zeigt sich n&auml;mlich eine Nutzung von deutlich mehr als 56 bzw. 49 N&auml;chte.&rdquo;<\/em>\n<\/p>\n<p>\n\tNur, Beleggruppe 3 umnfasst keine rechtsgen&uuml;genden Angaben (unbestimmte Angaben in Mails oder Briefen reichen nicht) und zweitens ist die Anzahl mit ca. 1 Prozent der Zweitwohnungen statistisch nicht relevant. Die Gemeinde B&uuml;rchen reicht ja nicht einmal eine Statistik ein, trotzdem wird es in der Vernehmlassung als Fakt angef&uuml;hrt.\n<\/p>\n<p>\n\tDann wiederum werden die Zahlen so gegliedert, dass (wer nicht genau hinschaut) annehmen wird, dass es weit mehr N&auml;chte gibt, als vorhanden sind. Selbstverst&auml;ndlich wird dabei nat&uuml;rlich kein Gesamttotal der N&auml;chte angegeben. Dazu ein weiteres Beispiel:\n<\/p>\n<p>\n\t<strong>Parahotellerie mit Eigenlogie: 33023<br \/>\n\tParahotellerie ohne Eigenlogie: 28074<br \/>\n\tParahotellerie nur Eigenlogie: 4949<\/strong>\n<\/p>\n<p>\n\t<img decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/wp-content\/uploads\/image\/buerchen_logiernaechte.png\" style=\"width: 559px; height: 341px;\" \/>\n<\/p>\n<p>\n\t<span style=\"color:#FF8C00;\"><strong>Kleine Quizfrage, wie viele N&auml;chte gibt es bei der Parahotellerie?<\/strong><\/span> &Uuml;ber den Daumen gepeilt um die 66&#39;000 N&auml;chte? Nein, denn Parahotellerie mit Eigenlogie ist da Total aus &#39;ohne Eigenlogie&#39; und &#39;nur Eigenlogie&#39;, denn es gibt bei der Parahotellerie 33023 N&auml;chte (28074+4949) insgesamt. Derartige Schnitzer gibt es in den Vernehmlassungen viele.\n<\/p>\n<p>\n\t<strong><span style=\"color:#FF8C00;\">Weiteres Beispiel:<\/span><\/strong> Die Vernehmlassungen f&uuml;hren eine hohe Grauziffer aus. B&uuml;rchen glaubt dies mit einem Zeitungsartikel belegen zu k&ouml;nnen, wonach in Bellwald die Belegung im letzten Jahr um 59 Prozent h&ouml;her ausgefallen sei. Warum dies so sein sollte, oder Zahlen finden sich keine. Des R&auml;tsels L&ouml;sung findet sich im Newsletter 12\/2017 der IG Zweitwohnungen Goms:\n<\/p>\n<p>\n\t<strong><a href=\"https:\/\/www.igzw-goms.ch\/dokumente\/Newsletter_12_2017_vom_15.12.2017.pdf\">https:\/\/www.igzw-goms.ch\/dokumente\/Newsletter_12_2017_vom_15.12.2017.pdf<\/a><\/strong>\n<\/p>\n<p>\n\tDarin wird ausgef&uuml;hrt, dass seit der Pauschalisierung die vollen Betten mit offensichtlich zu hohen N&auml;chten (Bellwald 54, Goms 57 N&auml;chte) in die Statistik einfliessen, die effektiven Logiern&auml;chte werden nicht erfasst. Schon ziemlich dreist, erst unhaltbar hohe N&auml;chte fakturieren, diese dann rein rechnerisch in die Statistik &uuml;bertragen und am Ende noch behaupten, die Grauziffer sei massiv, obwohl die effektiven N&auml;chte nie erfasst wurden.\n<\/p>\n<p>\n\tLetztlich musste <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> (den anderen Kl&auml;gern erging es nicht besser) die gesamte Vernehmlassung akribisch untersuchen, um dazu Stellung nehmen zu k&ouml;nnen. Der Aufwand f&uuml;r die Antwort auf die Vernehmlassung war daher nochmalig weit h&ouml;her, als das Abfassen der Klage selber. <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">Moosalbi.ch<\/a><\/strong> weiss zwar (noch) nicht, ob die Antwort den bundesrichterlichen Anspr&uuml;chen gen&uuml;gt, doch hat <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> mittlerweile gelernt <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/archiv\/2017-2\/kommentar-2c_519-2016-leukerbad-hat-nicht-46-naechte-sondern-die-haelfte\/\">(siehe Fall Leukerbad, 2C_519\/2016),<\/a><\/strong> das Bundesgericht beurteilt die Faktenlage offenbar alleine aufgrund der eingereichten Schriftst&uuml;cke.\n<\/p>\n<p>\n\t<em><img decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/wp-content\/uploads\/image\/saasfee2.jpg\" style=\"width: 600px; height: 300px;\" \/><\/em>\n<\/p>\n<h2>\n\tNull Risiko f&uuml;r Gemeinden, Kosten f&uuml;r Kl&auml;ger und &uuml;berforderte Gerichte<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\tDas Risiko f&uuml;r die Gemeinden, es mit der Wahrheit nicht allzu genau zu nehmen, ist gering, f&uuml;r allf&auml;llige Kosten kommt am Ende das Gemeinwesen auf. Anders die Sachlage f&uuml;r die Klagenden. Lassen sie sich anwaltschaftlich vertreten, erhalten sie (selbst wenn sie obsiegen), nur einen Teil der Kosten zur&uuml;ck. Lassen sie sich anwaltschaftlich nicht vertreten, erhalten die Kl&auml;ger gar keine Verg&uuml;tung.\n<\/p>\n<p>\n\tMit anderen Worten, selbst wenn die Klagenden gewinnen, ist es f&uuml;r sie ein Verlustgesch&auml;ft, das sie aus der eigenen Kasse oder &uuml;ber das eigene Zeitbudget berappen m&uuml;ssen. Hinzu kommt, dass die Chance vor Bundesgericht Recht zu erhalten, nicht allzu hoch ist. Gerne m&ouml;chte <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> an dieser Stelle auf den folgenden Artikel vom Tages-Aneziger verweisen:\n<\/p>\n<p>\n\t<strong><a href=\"https:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/schweiz\/standard\/Bundesrichter-nicken-Urteile-oft-nur-noch-ab\/story\/17105283\">https:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/schweiz\/standard\/Bundesrichter-nicken-Urteile-oft-nur-noch-ab\/story\/17105283<\/a><\/strong>\n<\/p>\n<p>\n\tDer Artikel beruht auf einer Auswertung aller Urteile des Bundesgerichtes zwischen 2007 und 2016. Rechtsprofessor Marc Thommen, der selber vier Jahre Gerichtsschreiber am Bundesgericht war, rechnet darin vor, dass ein Bundesrichter pro Tag ein Urteil verfassen und bei einem zweiten mitentscheiden m&uuml;sste.\n<\/p>\n<p>\n\tUnd weil dies offensichtlich nicht m&ouml;glich ist, wird die Hauptarbeit von den Gerichtsschreiber\/innen erledigt. Thommen f&uuml;hrt gem&auml;ss Artikel aus, dass nur jeder zehnte Urteilsvorschlag der Gerichtsschreiber\/innen nachhaltig korrigiert w&uuml;rde, d.h. 90 Prozent aller Urteile verfassen Juristen, die vom Parlament eben gerade nicht gew&auml;hlt wurden.\n<\/p>\n<p>\n\tDabei w&uuml;rden Urteile <em>&ldquo;sehr erledigungsorientiert&rdquo;<\/em> abgefasst. Dies alleine schon deshalb, weil eine Gutheissung deutlich mehr Arbeit bedeute als eine Ablehnung. Rechtsprofessor Marc Thommen sagt dazu (Zitat): <em>&ldquo;Manche Gerichtsschreiber machen es sich einfacher als andere. Man findet n&auml;mlich immer ein Haar in der Suppe, um eine Beschwerde abzuweisen&rdquo;.<\/em> Ermutigend sind solche Zahlen nicht, der Rechtssicherheit dienlich im &uuml;brigen auch nicht.\n<\/p>\n<h2>\n\tAktueller Stand in B&uuml;rchen und anderswo<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\t<strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">Moosalbi.ch<\/a><\/strong> kann aktuell keine Prognose abgeben, wohin die Reise mit den Kurtaxen in B&uuml;rchen und Unterb&auml;ch f&uuml;hren wird. Die Vernehmlassungsantwort von <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> wurde fristgerecht eingereicht, <a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\"><strong>moosalbi.ch<\/strong><\/a> wartet nun (wie die &uuml;brigen Kl&auml;ger) auf das Urteil des Bundesgrichtes. Gem&auml;ss internen Quellen sind ca. 60 Einsprachen in der Gemeinde B&uuml;rchen betreffend der Fakturierung der Kurtaxe f&uuml;r das Jahr 2017\/18 eingegangen. H&auml;ngig sind die Urteile zur Kurtaxe im Goms und Bellwald, diese Klagen wurden Ende 2016 eingereicht. Im Saastal haben verschiedene Kl&auml;ger die Rechnungen angefochten, wann und ob dazu jemals rechtsverbindliche Urteile erfolgen werden, wird sich zeigen.\n<\/p>\n<h2>\n\t&#39;Sanierungsfall&#39; Leukerbad<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\tVon Leukerbad gibt es zu berichten, dass der dortige Verein zwar die 50 N&auml;chte (nachdem <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> aufzeigte, dass es nicht einmal die H&auml;lfte sind) als zu hoch erachtet. Gem&auml;ss Protokoll GV vom 29.12.2017 begn&uuml;gt sich der Verein aber damit, eine Arbeitsgruppe zu bilden, welche Zahlen zu den Belegungen sammeln will. Aus dem Protokoll nicht ersichtlich ist, ob\/dass eine Einsprache ans Bundesgericht erfolgt(e), weder zu den unhaltbar hohen 50 N&auml;chten, noch zur eigenm&auml;chtigen &Auml;nderung des Staatsrates betreffend der zweij&auml;hrigen Befristung des Reglements (erstaunlich, dass der Staatsrat als Exekutive f&uuml;r die Gemeindeversammlung Leukerbad Recht erl&auml;sst).\n<\/p>\n<p>\n\t<strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">Moosalbi.ch<\/a><\/strong> m&ouml;chte anf&uuml;gen, dass es Kontakte zu Mitgliedern des Vereines Leukerbad-Albinen gab. <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">Moosalbi.ch<\/a><\/strong> hat dabei mehreren Vorstandsmitgliedern empfohlen, die erneute Homologierung anzufechten, erhielt dabei aber nicht den Eindruck, dass dieser Weg ernsthaft in Betracht gezogen worden w&auml;re und so erstaunt es <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> auch nicht, dass dies (offenbar) nicht erfolgte.\n<\/p>\n<p>\n\tRandnotiz: Im Vorstand gibt es mehrere Juristen, ein Mitglied hat eine Rechtsprofessur in Fribourg inne. Zwei Vorstandsmitglieder und mehrere Juristen klagten gegen die Kurtaxe, unterliessen es aber, Zahlen zur Belegung einzureichen, noch diese Zahlen in der Vernehmlassung zu hinterfragen <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/archiv\/2017-2\/kommentar-2c_519-2016-leukerbad-hat-nicht-46-naechte-sondern-die-haelfte\/\">(siehe 2C_519\/2016, Erw&auml;gung 3.3.2 mit nicht existierendem Verweis auf 1.4.4).<\/a><\/strong>\n<\/p>\n<p>\n\tWie gesagt, zwischen dem September und Dezember 2017 gab es einige Telefonate und Mails mit einzelnen Mitlgiedern des Zweitwohnungsvereins Leukerbad-Albinen, wobei aber niemand die Frage beantworten konnte, warum die Zahlen der Gemeinde nicht widerlegt wurden. Nach Ansicht von <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> hat gerade der Zweitwohnungsverein von Leukerbad-Albinen es verpasst, mit einer erneuten Klage endlich f&uuml;r Klarheit zu sorgen. So aber zahlen die Zweitwohnenden in Leukerbad f&uuml;r weitere Jahre 50 N&auml;chte, die es nirgends gibt.\n<\/p>\n<p>\n\t<em><img decoding=\"async\" alt=\"\" src=\"http:\/\/mooszwergli.ch\/cms\/wp-content\/uploads\/image\/saasfee3.jpg\" style=\"width: 600px; height: 300px;\" \/><\/em>\n<\/p>\n<h2>\n\tWarten und erloschene Feriengef&uuml;hle<br \/>\n<\/h2>\n<p>\n\tWas bleibt von der Vernehmlassungsrunde, von vielen Telefonaten und viel Aufwand? Vorl&auml;ufig bleibt <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> nur das Warten. In B&uuml;rchen selber ist <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> derweil deutlich seltener, denn wie <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> bereits fr&uuml;her ausf&uuml;hrte, Ferien verbringt <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> mittlerweile lieber anderswo. Vielleicht wird ja dereinst der Lauf der Zeit oder eine andere Willkommenskultur dazu f&uuml;hren, dass wieder Feriengef&uuml;hle entstehen k&ouml;nnen.\n<\/p>\n<p>\n\tWenn <strong><a href=\"http:\/\/mooszwergli.ch\">moosalbi.ch<\/a><\/strong> aber das aktuelle Stelleninserat liest, wonach die hochverschuldeten Bergbahnen mit dem Tourismusverein zwangsfusioniert werden sollen (und bereits ein Gipfelst&uuml;rmer f&uuml;r eine Stelle gesucht wird), so ist dies zwar erneut fernab jeglicher touristischer Gesetzeslage (aber auch jegwelcher touristischer Vernunft), doch dies scheint die Verantwortlichen nicht zu interessieren. Es bleibt folglich wenig Hoffnung auf (nahe) Besserung.<\/p>\n\n\n\n\t<div class=\"dkpdf-button-container\" style=\" text-align:right \">\n\n\t\t<a class=\"dkpdf-button\" href=\"\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4985?pdf=4985\" target=\"_blank\"><span class=\"dkpdf-button-icon\"><i class=\"fa fa-file-pdf-o\"><\/i><\/span> PDF-Datei<div style=\"text-align:center;width:72px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" id=\"qr_code_generator_wprhe\" src=\"https:\/\/chart.googleapis.com\/chart?chs=72x72&cht=qr&chld=H|1&chl=http%3A%2F%2Fmooszwergli.ch%2Fcms%2Fwp-json%2Fwp%2Fv2%2Fpages%2F4985\" alt=\"Scan the QR Code\" width=\"72\" height=\"72\" \/><\/div><\/a>\n\n\t<\/div>\n\n\n\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viel Juristenfutter in B&uuml;rchen und Unterb&auml;ch B&uuml;rchen, 11. Februar 2018: Wer sich auf eine Klage einl&auml;sst, ben&ouml;tigt einen langen Atem. 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