2c_272/2019: Dreistheit im Multipack › Foren › Zweitwohnungen › Zurück auf Feld 1 in Leukerbad: Offener Brief an die Verantwortlichen
Dieses Thema enthält 3 Antworten und 2 Stimmen. Es wurde zuletzt aktualisiert von admin Vor 8 Jahre. 8 Monate.
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23. Juni 2016 um 18:15 #1501
Moosalbi.ch hat heute mehrfache Post von beteiligten Akteuren in Leukerbad erhalten. Um den Aufwand bei den Antworten zu reduzieren, erfolgt hier ein offener Brief, indem auf möglichst alle Punkte der Mails eingegangen werden soll.
Moosalbi.ch gewährt allen, die sich melden, volle Anonymität. Aus diesem Grunde ist es moosalbi.ch nicht möglich, zu sagen, wer sich mit moosalbi.ch austauscht und wer nicht. Es bedeutet weiter, dass jene, die sich melden, diese Anonymität selber erhalten.
Moosalbi.ch ist der Überzeugung, dass Klagen betr. der unhaltbaren Kurtaxe von 2160 Franken der letzte Rettungsanker sind, dass mittel- bis langfristig der Tourismus in Leukerbad überhaupt funktionieren kann.
Die Wertverluste für die Immobilien sind bereits jetzt ‘exorbitant’ hoch, eine partiell enteignende Kurtaxe (und das ist sie!) führt zu einem unheimlich hohen Vertrauensverlaust in die Rechtssicherheit. Es macht herzlich wenig Sinn, unter diesen Umständen neue Bahnprojekte in Angriff zu nehmen.
Neue Bahnprojekte im aktuellen Umfeld sind allgemein problematisch, weil die Erträge mit den Kosten nicht mehr Schritt halten werden können. Dies ist nicht nur in Leukerbad ein Problem, sondern auch anderswo, wie das Beispiel Garmisch Partenkrichen aktuell aufzeigt:
http://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/landkreis/schulden-explosion-ansage-4869982.html
Das derzeitige Projekt in Leukerbad würde die Kosten nochmalig explodieren lassen, wie dies z.B. in Garmisch Partenkirchen bereits der Fall ist. Leukerbad war bereits massiv in der Schuldenfalle, es nochmalig ‘wagen’ zu wollen, erscheint mir gelinde gesagt nicht nur naiv, sondern kommt nach moosalbi.ch einem Kamikaze-Flug nach unten gleich. Moosalbi.ch empfiehlt daher den Beteiligten:
a) sich vor einer Massnahme darüber zu informieren, ob diese rechtlich überhaupt geht. Weder die verabschiedete Kurtaxe noch die geplante ‘Bähnli-Steuer’ sind rechtlich haltbar.
b) bei den Verantwortlichen darauf hinzuwirken, dass die geplanten Steuern storniert bzw. nicht eingeführt werden, weil sonst für Jahre Rechtsunsicherheit herrscht. Es ist ja nicht so, dass mit dem ‘Retten’ der Bergbahnen ein Wertverlust vermieden werden könnte, vielmehr ist dieser Wertverlust längst da.
c) eine Kostenstruktur bei den Bergbahnen zu etablieren, damit mittel- bzw. langfristig die Erträge auch die Kosten einfahren können. Der Sommerbetrieb im geplanten Masse kann nicht kostendeckend erfolgen; hier ist anzusetzen.
Daher möchte ich Sie, die in irgendeiner Art und Weise in Leukerbad Verantwortung übernehmen, bitten, dafür einzustehen, zurück auf Feld 1 zu gehen und dann ein Konzept zu erarbeiten, dass a) rechtlich haltbar ist und b) in seiner Bescheidenheit geeignet ist, aus der aktuell verfahrenen Situation in Leukerbad einen Ausweg zu finden.
Moosalbi.ch wird dafür einstehen, dass anständige Lösungen entstehen und dies an dieser Stelle auch gerne kommunizieren. Aber, der Aufwand für moosalbi.ch muss akkurat bleiben. Moosalbi.ch arbeitet ohne Bezahlung – und so soll es auch bleiben. Primär ist es Sache der Verantwortlichen, Lösungen zu finden. Gespräche auf informeller Ebene können sicher stattfinden, aber unter dem obigen Kontext und in sehr bescheidenem Ausmass.
Mit freundlichem Gruss
moosalbi.ch
Besorgter Zweitwohnungszwerg25. Juni 2016 um 9:40 #1519Heutiger Kommentar dazu in der RZ Rhonezeitung, S. 3:
DER RZ-STANDPUNKT: Peter Abgottspon Redaktor
CHALETBESITZER ALS MILCHKÜHE?
Zweitwohnungsbesitzer verneinen die Frage des Titels mit grösster Wahrscheinlichkeit. Denn als solche wollen sie, angesichts der in unseren Breitengraden immer grösser werdenden Gier nach Kurtaxenerhöhungen, sicherlich nicht gelten. Beim für eine Kurtaxenerhöhung nötigen politischen Prozess wissen wir zu gut, dass die Zweitwohnungsbesitzer kein Wort zu sagen haben. Wie auch. Sie besitzen hier weder Stimm- noch Wahlrecht. Und wenn es um eine Gebührenerhöhung geht, wird dieser Umstand oft bewusst oder manchmal auch unbewusst ausgenutzt. Eine emotionale Schelte lässt danach nicht lange auf sich warten. Voten wie «Die betreiben Abzocken unter Narkose» sind dabei keine Seltenheit. Einzelne Gemeinden haben dies erkannt und beziehen bei der Erarbeitung von neuen Kurtaxenreglementen die Zweitwohnungsbesitzer mit ein. So hofft man auf deren Wohlwollen. Warum aber werden Kurtaxen überhaupt erhöht? Klar, es muss Geld her. Die Gemeinde kann sonst ihre Infrastruktur nicht mehr finanzieren, ist als Begründung oft zu hören. Wie bitte? Wer denkt, dass für die Deckung von Infrastrukturkosten die Kurtaxe eingesetzt werden könnte, ist auf dem Holzweg. Das hat nämlich rein gar nichts mit Tourismus zu tun. Worum geht es? In zahlreichen Gemeinden besteht bei den Infrastrukturkosten eine Unterdeckung. Das heisst, die ständige Wohnbevölkerung berappt den Grossteil der Infrastruktur. Denn diese bezahlt nebst Gebühren für Wasser, Abwasser, Strassen, Feuerwehr, Forst, Polizei, Hochwasserschutz, Lawinenverbauungen, MZH, Spielplätze usw. im Gegensatz zu Zweitwohnungsbesitzern noch Steuern. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur jeweils für die Spitzenzeiten ausgelegt sein muss. So besagt eine Studie, dass diese Unterdeckung in einzelnen Oberwalliser Gemeinden weit über 1000 Franken pro Bett und Jahr beträgt. In Anbetracht der Vielzahl an Zweitwohnungen ergibt das gut und gerne mehrere Millionen! Darum gilt ab sofort: Zur Deckung von Infrastrukturkosten müssen die Gemeinden und der Kanton eine Zweitwohnungssteuer einführen oder die Gebühren für Wasser und Strom in Bereitstellungs- und Verursacherkosten aufteilen. Und moderate Kurtaxen nur noch für rein touristische Projekte einsetzen. Und das mit Sachverstand, Überzeugung und frei von Emotionen vermitteln!
25. Juni 2016 um 10:41 #1538Was will uns der Autor mitteilen, wenn er auf eine Studie verweist, die er nicht namentlich nennt, die wir nicht kennen?
Dass die Zweitwohnungseigentümer/innen auf politischer Ebene kein Mitspracherecht haben? Ja, dies trifft zu, doch geht dies ok, sie leben nun einmal primär an einem anderen Ort. Aber, es geht ja gar nicht um Mitsprache, es geht darum, dass die Gemeinden und der Kanton sich im Rahmen der Gesetze bewegen müssten, und genau dies ist mit Kurtaxen um die 2000 Franken längst nicht mehr gegeben.
Dass die Zweitwohnungseigentümer/innen Milchkühe sind? Nein, dass sind sie nicht. Im Unterschied zu Milchkühen können sie durchaus davonlaufen. Es reicht schon aus, wenn Gäste dieses Gefühl erhalten, und weg sind sie. Stimmt das Angebot, kommen die Geste gerne, stimmt es nicht, bleiben sie eben weg.
Dass eine Unterdeckung bei den Infrastrukturkosten bestünde? Fragt sich einfach für welche Infrastrukur. Wasser/Abwasser, Kehricht und Strom sind über die Kosten nach Verbrauch zu regeln (und da zahlen die Zweitwohnungseigentümer/innen mit, ganz egal wie oft sie anwesend sind), für die ungedeckten Kosten im Strassenbau (inkl. Lawinenverbauungen) ist der Finanzausgleich zuständig. Wer zurück zu Wegzöllen will, möge dies machen, sollte sich dann aber nicht wundern, wenn ‘Fremde’ diese Wege dann meiden.
Dass mit Zweitwohnungssteuern Infrastrukturosten bezahlt werden könnten/sollten? Eben gerade nicht, denn die Gelder müssten für eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen, die Förderung von Hotels oder bezahlbaren Wohnraum für Erstwohnende verwendet werden. Einmal abgesehen davon, dass eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen wohl auf Kosten der Hotels gehen wird, sind es gerade die Hotels, welche klagen, wenn Zweitwohnungseigentümer/innen über Airbnb vermieten.
Wer glaubt, die Kurtaxe nun einfach mit einer Zweitwohnungssteuer ersetzen zu können, vergisst aber vorallem, dass es der Walliser Souverän selber war, welcher 2009 eine solche Steuer hochkantig an der Urne bachab schickte.
27. Juni 2016 um 11:05 #1553Moosalbi.ch hat Post erhalten. Der Autor des Artikels schreibt:
“Nach redaktionsinterner Rücksprache kann ich … die Studie nicht aushändigen, da es sich dabei um recherchierte Unterlagen sowie entsprechende Diskretionsabmachungen handelt.”
Und moosalbi.ch dachte immer, bei einer Studie handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit, welche für die Öffentlichkeit bestimmt wäre. Sorry, aber mit einer solchen Arbeitsweise verkommt die RhoneZeitung (RZ) zum Propaganda-Werzeug der lokalen Touristik-Lobby. War wohl doch nicht so ernst gemeint mit:
http://www.1815.ch/rhonezeitung/zeitung/standpunkt/es-lebe-der-freie-journalismus/
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