“Einheimische” zahlen die Hälfte

Interne Sonderregelung für "Saastaler"-Eigentümer/innen

Gemäss einem Artikel von 1815.ch mit dem Titel "Auswärtige zahlen im Saastal mehr" besteht für Eigentümer/innen von Zweitwohnungen aus dem Saastal, welche ihren Erstwohnsitz nicht mehr im Saastal haben, eine interne Sonderregelung. Nach dieser zahlen diese Eigentümer/innen "nur" die Hälfe des Ansatzes.

Moosalbi.ch hat bei der Kurtaxe im Saastal vieles erlebt. Nicht alles kann bzw. mag mossalbi.ch hier publizieren. Dass nun aber plötzlich eine interne Sonderregelung, die zudem "geheim" ist, auftaucht, welche jene Eigentümer/innen, welche ursprünglich aus dem Saastal stammen (was auch immer das heissen mag), den Wohnsitz mittlerweile aber nicht mehr im Saastal haben, massiv begünstigt, und dass dies im Verborgenen geplant ist, übertrifft leider die krassesten "Alpträume", die sich moosalbi.ch nur vorstellen konnte.

Wo lebt moosalbi.ch eigentlich? Wo lebt das Saastal? Wo bleibt hier auch nur ein absolutes Mindestmass an Gleichbehandlung? Gemäss Artikel in 1815.ch sagt dazu der Präsident von Saas-Fee/Saastal Tourismus, Herr Ambros Bumann, dass eine solche Regelung "heikel" sei. Gemäss 1815.ch wollte Herr Bumann den genauen "Rabatt" nicht kommunizieren, doch weiss 1815.ch aus zuverlässigen Quellen, dass der "Rabatt" 50 Prozent betrage.

Ebenfalls erhellend dazu ein Kommentar auf 1815.ch des/der Leser/in "Saasi", die festhält "Dies ist doch kein Einzelbeispiel. Im Saastal wurden in den letzten Jahren immer wieder hinter verschlossenen Türen Ausnahmeregelungen getroffen…". Wie bitte? Gemäss "Saasi" gibt es im Saastal nicht nur eine nicht haltbare "interne" Sonderregelung, sondern gleich viele derartige Ausnahmeregelungen.

1815.ch stellt unter dem Titel "Eindeutige Rechtsprechung" weiter fest, dass sich eine Regelung wohl kaum mit dem aktuellen Bundesgerichtsurteil (siehe Urteil 2C_794/2015) aus dem Kanton Obwalden, wo nur ausserkantonale Eigentümer/innen eine Tourismusabgabe hätten leisten müssen vereinbar sei, auch wenn sich die Verantwortlichen im Saastal wohl auf Ar. 18 Abs. 2 des kant. Tourismusgesetzes berufen. Dieser lautet: "Der Staatsrat und die Gemeinden können weitere Fälle der Kurtaxenbefreiung vorsehen".

Einmal davon abgesehen, dass Moosalbi.ch klar dargelegt hat, dass die Kurtaxe im Saastal in krassester Weise unhaltbar ist, erlassen die Behörden im Saastal offenbar in noch unhaltbarerer Weise interne Sonderregelungen, welche die "Einheimischen" von der Steuer ausnehmen. Dabei werden diese Sonderregelungen noch nicht einmal offengelegt, nein, dies alles erfolgt hinter gänzlich verschlossenen Türen. Moosalbi.ch kennt dafür nur einen Begriff: Willkür!

Moosalbi.ch fragt sich an dieser Stelle aber auch, mit welcher "Gastfreundschaft" die Behörden die Gäste im Saastal willkommen heissen wollen bzw. wie sie sich eine solche "Gastfreundschaft" vorstellen. Ferner ist sich Moosalbi.ch nicht sicher, inwiefern sich eine solche Regelung mit Art. 1 Abs. 1 des kant. Tourismusgesetzes vereinbaren lässt: "Das vorliegende Gesetz bezweckt die Förderung eines qualitativ hochstehenden Tourismus im Kanton." Eine solche Sonderregelung wird vielmehr dazu führen, dass irgendwann nur noch "Einheimische" im Saastal anzutreffen sein werden.

Eigentümer/innen von Zweitwohnungen im Saastal empfiehlt moosalbi.ch, sich umgehend mit einer Klage beim Bundesgericht zu wehren, denn wenn die massgebliche Höhe der Kurtaxen nicht vollumfänglich publiziert wurde, so konnte das Kurtaxenreglement weder von der Urversammlung verabschiedet werden, noch konnte es der Staatsrat homologieren (was er ohnehin nicht hätte tun dürfen), noch hält ein solches Reglement bzw. nicht publizierte interne Sonderregelungen dazu vor Art. 127 Abs. 1 BV stand, worin klar festgehalten ist, dass die Höhe der Steuer in einem Gesetz festgehalten sein muss. Die massgebende Frist beträgt 30 Tagen seit Bekanntwerden des Missstandes.

Wer als Zweitwohnungseigentümer/in im Saastal noch immer glaubt, besser zu fahren, indem sie/er die erste Rechnung abwartet oder mit dem Gemeinderat eine "Sonderregelung" vereinbart, möge sich bitte nochmals vor Augen führen, dass je länger diese leidige "Kurtaxe" besteht, je schlimmer es werden wird. Für die Betroffenen, für das Saastal, vor allem aber für den Tourismus im Saastal.

Update 14.4, 13:30 Uhr: Unter dem nachfolgenden Link gibt es einen Kommentar seitens 1815.ch mit dem Titel "Saaser Kurtaxen Schlaumeierei". Prädikat echt lesenswert! Weiter konnte moosalbi.ch in Erfahrung bringen, dass über Sonderreglungen Kurtaxenreglement (dort Woche 14) in Saas Grund anlässlich einer Info-Veranstaltung am 8. April informiert wurde.

Update 14.4, 21:00 Uhr: Die aktuelle Stimmung im Saastal findet sich selbst auf der offiziellen Website von Saas Fee Tourismus unter dem Titel "Das fast perfekte Paradies", Zitat: "Was mir nur die letzten Tage begegnet ist an Beschimpfung, schlechtem Reden über andere, Drohungen, arrogantem Verurteilen, Betrug und Unfreundlichkeit, tat schon weh." Moosalbi.ch meint dazu ganz klar, derartiges "Gebaren" geht nicht. Alle Beteiligte seien aufgerufen, zivilisiert miteinander umzugehen. Nur, moosalbi.ch hat sich schon vor Monaten an den Verfasser gewandt und um eine Stellungnahme betr. der Kurtaxe gebeten; eine Antwort erfolgte bis heute nicht, auch dies (eine Antwort) gehörte sich zu einem "anständigen" Miteinander.

Update 15.4, 20:00 Uhr: Moosalbi.ch hat Post vom obigen Verfasser erhalten, Antworten auf gestellte Fragen finden sich darin jedoch keine.

Update vom 16.6.2016: Gemäss einem Artikel der Rhone Zeitung (RZ) ist die interne Sonderregelung mittlerweile wieder ausser Kraft gesetzt worden, siehe dazu http://www.1815.ch/rhonezeitung/zeitung/region/rz-bodigt-geheimes-kurtaxenreglement

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