Touristische Wölfe und Schafe

Weihnachtliche Kurtaxengeschenke

Flachland, 9. Dezember 2018: Mooszwergli.ch hat (wie viele andere Zweitwohnende in Bürchen) Post betr. der Kurtaxe erhalten. Immerhin, wer zahlreiche Kruezchen richtig markiert, erhält Geld zurück. Trotzdem bleibt, die touristischen Wölfe streben noch immer eine Potentialbesteuerung an. Aktuell heult der Wolf erstmal in Unterbäch, die andern werden folgen. Nur die Nächte erfassen wollen sie nicht. Darum gibt es für die zweitwohnenden Schafe neu die Web-App MyHome, mit der die Nächte in Zweitwohnung(en) bequem online erfasst werden können

Unterbäch: Nach dem Urteil ist vor dem Urteil

Besonders dreist sind die touristischen Wölfe derzeit in Unterbäch unterwegs. Keine zwei Wochen nach dem Urteil, von einer Vernehmlassung kann nicht in Ansätzen gesproche werden, wird zur Urversammlung vom 13. Dezember einberufen, wo anstelle 35 Nächte à Fr. 3.50 neu 30 Nächte à Fr. 4.00 verabschiedet werden. Die Wölfe stützen sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtes zu Unterbäch, das (dies wurde hier bereits erörtert) eklatante Mangel enthält. Worum geht es?

Im Urteil ist angeführt, dass eine Belegung über 15 Nächte resultiert. Trotzdem rechtfertige es sich, nach der bisherigen Regelung weiterhin 30 Nächte zu verrechnen. Gemäss Urteil gibt es in Unterbäch 2'075 Betten (1'424 Betten Eigennutzung und 651 bei Vermietung). Wären bisher 30 Nächte pro Bett abgerechnet worden, ergäbe dies 62'250 Logiernächte (30 Nächte *2'075 Betten). Gemäss Urteil gibt es jedoch nur 31'843 Logiernächte.

Der Widerspruch ergibt sich daraus, dass die meisten Eigentümer individuell abrechneten. Mit LN-Pauschale wurden bisher 'nur' 583 'Erwachsenenbetten' abgerechnet (17'480/30 Nächte). Dagegen wurden 1'492 Betten effektiv abgerechnet. Damit liegt ein Widerspruch im Urteil vor. Wenn nur 28 Prozent der Betten (583/2075*100) pauschal abgerechnet werden, können nicht 100 Prozent mit 30 Nächten eingesetzt werden.

Naütrlich wissen dies die touristischen Wölfe, und doch sollen die 30 Nächte möglichst schnell in ein Reglement gezimmert werden, damit die anderen Rudel nachziehen können. Die touristischen Schafe können dann ja wieder nach Lausanne ziehen, um sich dort vorwerfen lassen zu müssen, eine nicht durchgeführte Vernehmlassung sei kein Rechtsnachteil. Und wenn die obersten Richter nicht rechnen können, ist dem einfach so. Kleiner Juristenwitz: Warum haben Gesetze fast immer nur maximal drei Absätze? Weil die Juristen nicht über drei zählen können. Und überhaupt, wer sich als touristisches Schaf in Wolfsgebiet begibt, muss einfach damit rechnen, ganz gehörig geschoren zu werden.

Bürchen: Wölfe im Schafspelz

Am letztem Freitag erreichte mooszwergli.ch das Schreiben der Bürchner Wölfe. Auf den ersten Blick sieht es moderat aus. Es könne an einer Vernehmlassung teilgenommen werden und es wird höflichst darum gebeten, auf allfällig zuviel bezahlte Kurtaxen freiwillig zu verzichten, es gehe doch um die Zukunft der Moosalp.

Nur eben, leider schweigen sich die Bürcher Wölfe über die Anzahl der Nächte komplett aus und auch zur Zahl der Zweitwohnungen, die noch immer nicht feststeht (und deutlich zu tief ausgegeben ist), herrscht komplettes Schweigen. Wer genau hinschaut, findet auf der Homepage moosalpregion.ch unter der Rubrik Gästekarte aber doch die Intention der touristischen Wölfe:

Zunächst wurden da mal noch schnell pro Wohnung die maximale Anzahl von Gästekarten ungefragt zugeschickt, um diese erneut mit 49 Nächte zu zählen. Und weil dies nach dem Urteil des Bundesgerichtes nicht mehr möglich ist, werden neu die Jahreskarten einfach Anzahl Zimmer x 2 = Anzahl Jahreskarten gerechnet. Eine 5-Zimmer-Wohnung wird gemäss Reglement mit hohen sechs vollen Betten fakturiert, für die Statistik werden aber neu 10 Betten gezählt. So werden z.B. bei 30 fakturierten Nächten flugs doch wieder 50 Nächte für die Statistik (30 Nächte / 6 Betten fakturiert * 10 statistische Betten).

Und noch etwas, seit über einem Jahr warten in Bürchen mehr als sechzig Schäfchen auf die Behandlung ihrer Einsprache betr. der Einstufung ihrer Zweitwohnung. Wann endlich werden diese behandelt? Ferner sei darauf hingewiesen, der Vorschlag mit der Rechnung per Mail mag gut gemeint sein, doch Rechnungen, welche eine Verfügung enthalten müssen, sind per Post zu versenden.

Touristische Wölfe wollen Nächte einfach nicht erfassen

Im Zeitalter von Smartphone und Internet liessen sich die Nächte doch bequem mit einer App erfassen. Doch genau dies möchten die Wölfe um jeden Preis vermeiden. Im Grunde geht es noch immer um eine (es wird jetzt kurz staubtrocken) Potentialbesteuerung. Bei dieser geht es nicht darum, die effektiven Nächte zu erfassen und entsprechend abzurechnen, es geht einzig darum, möglichst hohe Steuererträge über eine hypotetische Belegung (angebliches Potential!) zu erreichen. Dass dies im Rahmen der Kurtaxe nicht möglich ist, dass kümmert die Wölfe nicht, oder wie es Berthold Brecht so schön sagte: "Das Fressen kommt vor der Moral".

MyHome als Web-App für gerupfte Schafe

Was bleibt mooszwergli.ch als Schaf da noch? Mooszwergli.ch führte mehrere Gespräche mit den touristischen Wölfen in Bürchen. Leider fruchteten diese nichts. Und wenn mooszwergli.ch den Medien entnimmt, dass er als Blogger für Stunk sorge, so fragt sich der Zwerg schon, was denn jetzt genehm wäre? Mooszwergli.ch hätte es nie gegeben, wenn die touristischen Wölfe einfach das abrechneten, was gemäss Gesetz möglich ist, d.h. jene Nächte, die es auch gibt.

Und weil leider auch in Zukunft nicht damit zu rechnen ist, dass die Wölfe den Schafen das Leben einfach machen werden, hat mooszwergli.ch die Web-App MyHome entwickelt, um die touristischen Nächte jederzeit korrekt erfassen und ausweisen zu können. Diese Web-App steht allen Zweitwohnenden unter http://mooszwergli.ch/cms/myhome kostenfrei zur Verfügung (Anmeldung erforderlich).

Mooszwergli.ch empfiehlt allen zweitwohnenden Schafen, die Zahlen gleichsam, vor allem aber korrekt zu erfassen — niemand möchte doch ein schwarzes Schaf sein! Wer jetzt einwenden möchte, mooszwergli.ch mutiere neuerdings zur Datenkrake, der verkennt, dass die MyHome mit den Quellcode heruntergeladen werden kann. Einer Einbindung in andere CMS-Systeme (getestet mit WordPress) steht somit nichts im Wege.

Gerne möchte mooszwergli.ch hier anführen, dass Web-App MyHome Open Source ist und auch von den touristischen Wölfen aufgeschaltet werden darf bzw. dass mooszwergli.ch sich an sich gewünscht hätte, dass die Touristiker ihren Schäfchen von sich aus das Leben so einfach wie möglich machen würden — doch einmal mehr, mooszwergli.ch träumte hier wohl.

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