Trilogie Kurtaxe – 3. Folgen / Auswege

Die Abwärtsspirale dreht sich munter weiter

10. Mai 2017: Im ersten Teil ging es um die touristische Realität in Bürchen, im zweiten Teil wurde das geplante Kurtaxenreglement beleuchtet und im dritten Teil wird von den Folgen die Rede sein. Welche Konsequenzen ergeben sich, falls das Reglement so in Kraft tritt?

Angenommen, das geplante Kurtaxenreglement tritt am 1.11.2017 in Kraft. Dies erscheint eher unrealistisch. Denn ohne die Beherbergungstaxe ist auf den gleichen Zeitraum auch eine Tourismusförderungstaxe einzuführen. Damit würde die Gemeinde Bürchen die Kompetenz erhalten, unabhängig von den Logiernächten eine neue Steuer einzuführen (geplant sind neue Einnahmen über 60'000 Franken), wollen die Bürchner/innen wirklich mehr Steuern bezahlen?

Wenn das Reglement in Kraft treten würde, was passiert dann?

1. Die Anzahl der Logiernächte wird nicht ansteigen, das Gegenteil trifft ein. Übernachtet die Familie im Hotel, werden pro Woche neu 84 Franken Kurtaxen eingezogen. In der Ferienwohnung entstehen Mehrkosten (weil fiktive Nächte zu zahlen sind) von im Schnitt 172.20 pro Woche. Nun ist das Angebot aber schon so zu teuer, wie in Teil 1 ausführlich dargelegt.

2. Die Gelder sprudeln, es werden Strukturen und Leistungen aufgebaut, die so keiner haben möchte. Wer heute im Zeitalter des Internets ein Tourismusbüro mit Schalter betreibt, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Info-Bildschirme (mit grässlichem Design) an allen Ecken sind absolut sinnlos, eine gute Homepage genügte.

3. Die Zweitwohnenden werden im Schnitt um ca. 800 Franken stärker zur Kasse gebeten. Diese Kosten werden diese an anderer Stelle einsparen müssen. Ein solcher Sparbetrag lässt sich nur noch realisieren, indem ein Teil der bisherigen Ferien in Bürchen anderswo verbracht wird. Bei heutigen drei Wochen Aufenthalt werden es fortan wohl noch deren zwei Wochen sein.

4. Die Kostensteigerungen treffen insbesondere Familien und ältere Eigentümer. Familien werden die Wohnung anderswo buchen und die älteren Eigentümer/innen bleiben der Destination fern, die nachkommende Generation wird sich hüten, solche Objekte zu übernehmen.

5. Die Verkaufsangebote werden markant zunehmen, dies bei gleichzeitig weit tieferen Preisen. Das Beispiel Leukerbad lässt grüssen. Auch in Bürchen ist durchaus denkbar, dass plötzlich 25 bis 30 Prozent der Eigentümer/innen verkaufen werden wollen und dass die Preise auf ca. 50 bis 60 Prozent des bisherigen Niveaus sinken. Die bisherigen Beträge für Eigenmietwert, Vermögens- und Grundstücksteuern werden zurückgehen.

6. Eine leere Destination trägt auch keine Hotelbetriebe mehr. Wo keine Gäste sind, werden diese auch nicht mehr in den Restaurants essen gehen. Wo keine Gäste mehr sind, wird auch kein Platz für den Volg und das Stockjini mehr sein, zumal diese über die Tourismusförderungstaxe zusätzlich belastet werden.

Wie könnte die Zukunft in Bürchen aussehen?

Offen gestanden, kommerziell betrachtet wird der Tourismus in Bürchen einen enorm schweren Stand haben. Mit ca. 30'000 bis 40'000 kommerziellen Nächten, davon weniger als 10 Prozent in Hotels, ist die Destination derart klein, dass eine kommerzielle Ausrichtung keinen Sinn ergibt. Ein Zusammengehen von Bürchen-Unterbäch mit Eischoll, Zeneggen und Törbel und Embd könnte es vielleicht rechtfertigen, ein gemeinsames Tourismusbüro zu betreiben, nicht aber, wenn alle getrennte Wege gehen.

Nun, da Bürchen-Unterbäch entzweit ist und nicht mal eine gemeinsame Kurtaxe zwischen Törbel und Bürchen machbar ist, sind die sechs Zwerge in der Moosalpregion – rein kommerziell betrachtet – ein Auslaufmodell. Es braucht dringend Modelle, die kostengünstig(er) und realisierbar sind, der Weg über Quersubventionierungen führt geradeaus in die Sackgasse.

Selbst wenn eine jede Nacht eines Gastes mit 100 Franken subventioniert würde, Bürchen wäre z.B. neben Varazze (siehe Teil 1) noch immer nicht konkurrenzfähig. Dazu kommt, dass Bürchen über die Kurtaxe keine Werbung bzw. Marketing betreiben darf, wollte Bürchen aber touristisch Erfolg haben, wäre genau dies notwendig. Daher sind andere Wege anzugehen.

Diese wären zwischen den Zweitwohnenden und der Bevölkerung in Bürchen gemeinsam zu erarbeiten, ein paar Punkte als Vorschlag schon einmal an dieser Stelle:

a) Das neue Kurtaxenreglement sowie die Tourismusabgabe sind nicht einzuführen. Es können dadurch wertvolle Ressourcen in andere Projekte investiert werden.

b) Der Personalbestand beim Tourismusbüro wird den Verhältnissen angepasst, das Tourismusbüro wird über ein Online-Büro geführt.

c) Die bisherigen Einnahmen aus der Kurtaxe werden mit einer paritätischen Vertretung der Zweitwohnenden im Tourismusverein verwaltet.

d) Die Bergbahnen werden von jenen getragen, denen sie dienen. Sei dies durch verursachergerechte Ticket-Preise oder durch die Mitarbeit beim Betrieb, um die Kosten zu senken.

e) Die Preise für das Postauto auf die Moosalp sind unhaltbar hoch. 4 Erwachsene zahlen für eine Fahrt von der Ronalp auf die Moosalp und zurück aktuell fast 90 Franken. Selbst die Fahrt mit dem Alpuschnaager kostet weniger. Als Alternative kann der Sportbus eingesetzt werden. Hin- und Rückfahrt für 10 Franken (analog zur Fahrt nach Unterbäch).

f) Das Potential der Zweitwohnenden wird angegangen. Die AZEB z.B. wollte das Wissen ihrer Mitglieder einbringen, dies aber wurde abgelehnt. Es darf nicht angehen, dass Angebote, welche von Freiwilligen abgedeckt werden könnten, über die Kurtaxe finanziert werden.

g) Es wird ein Wettbewerb veranstaltet, mit dem jene belohnt werden, die am meisten nach Bürchen kommen. Ferner sollten jene belohnt werden, die neue Gäste nach Bürchen mitbringen.

Die Liste liesse sich beliebig erweitern. Jeder Vorschlag, welcher die Diskussion weg von der Besteuerung der Zweitwohnenden und damit in eine Abwärtsspirale führt, hilft Bürchen. Jede Sekunde, welche für eine solche Kurtaxe verschwendet wird, schadet Bürchen. Jede/r möge selber eintscheiden, wohin die Reise gehen soll.

Hinweis: Diese Trilogie wird der Gemeindeverwaltung Bürchen, 3935 Bürchen schriftlich – per Einschreiben – als Eingabe zur Vernehmlassung zugestellt. Moosalbi.ch empfiehlt allen Eigentümern die Stellungnahme ebenfalls schriftlich (per Briefpost) einzureichen. Wer über Zeit verfügt, möge an die Info-Veranstaltung vom 13. Mai 2017 gehen, die schriftliche Stellungnahme ist aber trotzdem notwendig, um sich nachhaltig Gehör zu verschaffen.

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