Was von Beschwerden bleibt

Bürchen, 24. Februar 2015. Mit dem gestrigen Tag endete die Frist, um Beschwerden einreichen zu können. Kurz und gut, es waren keine leichten Monate, vielmehr erlebte moosalbi.ch diese als formalistische Wadenbeinkrämpfe. Dann und wann wünschte moosalbi.ch den Gemeinderäten von Bürchen, dem Staatsrat, den Behörden, den Rechtsprofessoren, der Justiz, der Anwaltschaft, den Lobbyisten, der Presse und den Politiker/innen, dass sie alle einmal selber solche Abläufe durchleben müssten, dies im Sinne Staatskunde live und in 30 Tagen. Eines ist klar: das, was moosalbi.ch hier dokumentiert, ist kein Meisterstück an Schweizer Demokratie und Rechtsstaat. Die wichtigsten Stolpersteine seien hier nochmals vorgetragen.

Da ist einmal der Gemeinderat von Bürchen, der sich Fehltritte im Multipack erlauben kann, in beliebiger Reihenfolge und Anzahl. Da wird das Verfahren nach 360 Einsprachen mal schnell neu aufgegleist, ohne dass die Beschwerden formell wie materiell behandelt werden. Zwar schreibt der Gemeinderat einigen einen Brief, und versteckt darin die Botschaft, die Einsprache sei hinfällig. Da erkundigen sich viele Betroffene nach dem Stand der Dinge. Auskunft gab es ja, aber dann doch so, dass während der erneuten Auflage sie irgendwie doch niemand mitbekommen soll. Am Schluss behauptet der Gemeinderat einfach noch, man habe extra 30 Tage Zeit gegeben, damit die ausländischen Gäste Einsprache hätten machen können. Aber ein Schreiben an die Zweitwohnungseigentümer mit dem Hinweis auf die amtliche Publikation und dem A4-Blatt des Reglements — nichts dergleichen! Ach was, wer liest das schon! Moosalbi.ch sagt nicht, dies sei rechtlich zwingend, aber nach der ganzen Vorgeschichte wäre es das Mindeste gewesen, die Betroffenen zu informieren. Nein, schriftlich geht es nicht, weder für den massgeblichen Text des Reglements noch für die Einspracheverhandlung. Wo kämen wir da hin? Sollen sie doch alle anreisen, um sich vor Ort zu informieren. Die Botschaft ist klar: Selber schuld, wer in Bürchen eine Zweitwohnung im Eigentum hat.

Der Staatsrat und die Behörden üben sich in eigenartiger Unschuld. Man sei ja nur Homologierungsbehörde, die Gemeinden seien autonom, und man wolle ihnen doch keinesfalls etwas vorschreiben. Es bestehe ja auch kein Bedarf auf kantonaler Stufe etwas zu machen, der Fall Val d'Iliez gebe genügend Spielraum. Würde es in den Gesetzen nicht andersrum stehen, man würde dies glatt für bare Münze nehmen wollen. Wie gesagt, niemand hat an sich, grundsätzlich und überhaupt rein gar nichts wirklich Wichtiges mit den Machenschaften der Gemeinde Bürchen zu tun. Jemand, der Verantwortung übernehmen würde, klingt anders, agiert anders, kommuniziert anders.

Und als moosalbi.ch von den 'Gesetzen' und Fachliteratur niedergeschlagen, sich an einen Rechtsprofessor wendet, der als Experte in Raumplanungsgesetzen gilt, um anzufragen, ob es zulässig ist, dass ein Verfahren im Raumplanungsrecht zweimal gestartet wird, ohne die hängigen Einsprachen zu behandeln, so antwortet dieser, er könne aus zeitlichen Gründen keine Fragen beantworten. Er denke aber, dass es für ein Kostendach über 500 Franken zur Beantwortung dieser Frage es schwierig werden dürfte, einen Anwalt zu finden. Da fragt sich moosalbi.ch schon, warum Recht nicht so klar ist, dass wenigstens ein Rechtsprofessor eine solche Frage mit zwei oder drei Sätzen beantworten kann?

Nun gut, die Suche nach einem Anwalt (mit der gleichen Frage) endet dort, wo der Chef einer bekannten Anwaltskanzlei, und Präsident einer Interessengemeinschaft der Zweitwohnungseigentümer eines sehr bekannten Ortes im Wallis, der in diesem Prestigeort immerhin selber Eigentümer einer Immobilie ist, innert einer Minute nach der Anfrage ein jegliches Mandat ablehnt. Am Telefon kurz angebunden, rät der Anwalt zum Boykott. Es sei eine sehr schwierige Frage, da müssten 350 Franken pro Stunde von Beginn weg angesetzt werden, und eben die Frage sei zu komplex, zehn Tage Zeit wären zu kurz.

Das höchste Gericht unseres Landes möchte beim Bürchner Reglement insbesondere Raumplanungsrecht sehen, sagt aber nicht, was genau das Weitere zu "inbesondere" bedeutet. Wie kann es sein, dass eine Steuer ins Raumplanungsrecht passt, obwohl es um etwas völlig anderes geht, nämlich um das Eintreiben von Geld für die Gemeinde (60 Prozent sollen für die Infrastruktur verwendet werden)? Wie formalistisch ist unsere Justiz, dass 99 Prozent der Ressourcen in verfahrenstechnische Fragen investiert werden müssen, ehe dann vielleicht und nach langen Wirren und Irrungen dereinst vielleicht einmal ein Gericht klare Worte findet? Und das Gericht sagte im Fall Silvaplana, die Beschwerdeführer hätten es unterlassen, Zahlen zu liefern. Wer muss Zahlen liefern? Derjenige, der eine Steuer einführen will, oder derjenige der zahlen muss? Nur, wie soll er Zahlen liefern, wo doch gar keine Zahlen existieren? Denn genau dies ist der Fall: Die Übernachtungen der Zweitwohnungseigentümer/innen werden ja noch nicht einmal zu den touristischen Übernachtungen gezählt. Zahlen ja, zählen nein!

Die grösste Überraschung jedoch waren jene Lobbyisten, die derart mit Zahlen hantieren, dass sie dabei glatt vergessen, wie diese zustande gekommen sind. Da werden mal schnell 150 bis 200 Millionen für ungedeckte Kosten der Zweitwohnungen in Graubünden festgenagelt. Aber wie diese Zahlen errechnet wurden, das will man nicht transparent publizieren. Die gleiche Firma ist selbstverständlich zur Stelle, wenn Werkzeugkästen, die später von der Justiz in Urteilen als Richtplan zitiert werden (Urteil Silvaplana, dort Erwägung 7.4) erstellt werden wollen. Dabei dachte moosalbi.ch immer, es wäre Sache des Parlamentes, Gesetze zu verabschieden. Nun bietet besagte Firma selbst Dienstleistungen für Gerichte (Urteilserstellung) an. Damit bleibt dann zwar die Gewaltentrennung sehr auf der Strecke, aber das scheint in dieser Firma ohnehin nicht wichtig zu sein; der Geschäftsführer besagter Firma wird mal schnell Regierungsrat, und als langsam Kritik laut wird, er vergebe etwas gar viele Studien an besagte (seine) Firma, da verabschiedet sich dieser gerne mitten in der Legislatur zurück in seine Firma.

Kritische Fragen seitens der Presse? Weit gefehlt, staatstreu wie die staatlichen Medien nun mal sind, darf der besagte (Ex-)Regierungsrat des langen und breiten in einem Interview noch ausführen, wie einmalig die Chance sei, eine neue Aufgabe in der Privatwirtschaft anzunehmen, eine solche Chance stelle sich nur selten, das müsse man schon packen. Schnittwechsel. Da publiziert die NZZ unüberprüft jene 150 Millionen Kosten, welche die Zweitwohnungseigentümer im Kanton Graubünden verursachen würden, jedoch ohne dass sich der Redaktor die Mühe machte, die Studien zu überfliegen bzw. den Zahlen auf den Grund zu gehen. So entstehen Schlagzeilen, die zwar nicht stimmen, aber wenigstens gut klingen.

Und dann sind da noch jene Politiker/innen, welche die Initiative Weber derart umsetzen wollen, dass andere Politiker/innen, die Initiative Weber wieder absetzen wollen. Und das alles auch noch super dringlich, nachdem es nun Jahre dauerte, bis derartig lausige Entwürfe vorliegen. Wie soll moosalbi.ch da noch Vertrauen haben, wenn nach Strich und Faden alles unternommen wird, damit am Ende gerade das entsteht, was das Volk ganz sicher nicht wollte, nämlich freie Fahrt für den Bau weiterer Zweitwohnungen.

Die Umsetzung der Weber-Initiative ist nicht so schwierig, die Akteure müssten nur offen und ehrlich kommunizieren. Falls es danach dennoch die Gerichte braucht, dann sollten diese effizient und kostengünstige Urteile fällen. Die Schweiz war einmal stolz darauf, dass die Bürger/innen die Gesetze lesen und verstehen können; wir waren davon überzeugt, dass es möglich sein sollte, dass die Menschen in diesem Land sich aktiv einbringen können — und gegebenenfalls auch selber verteidigen können. In Demokratie und Rechtsstaat sollen sich Argumente und nicht verfahrenstechnische Schlaumeiereien durchsetzen. In diesem Sinne waren die letzten zwei Monate kein Ruhmesblatt an Demokratie und Rechtsstaat. In den nächsten Monaten arbeiten Staat und Gerichte an diesem Fall. Moosalbi.ch lässt sich gerne davon überzeugen, dass diese gewillt sind, zu sehr guten Lösungen beizutragen, indem die Verfahren speditiv, die Kosten offen und transparent und die Lösungen brillant sein werden.

Ach ja, und dann ist da noch jene Geschichte, wo ein deutscher Eigentümer eine 1-seitige Einsprache mit 'erhebe Beschwerde' einreicht. Die Walliser Behörden antworten schnell. Dem Eigentümer wird mitgeteilt, auf die Beschwerde könne in dieser Form nicht eingetreten werden, sie müsse begründet werden. Soweit so gut. Dass der Eigentümer aber gleichzeitig bereits einmal 1000 Franken Kostenvorschuss leisten muss, ansonsten auch eine korrigierte Eingabe nicht behandelt werden könne, lässt nun leider nichts Gutes erahnen. Hoffen wir einfach, dass es sich dabei um winterliche Anlaufschwierigkeiten der Walliser Behörden gehandelt haben möge. Und sollten noch weitere solche Irrsinnigkeiten vorgefallen sein, so erwartet notax@moosalbi.ch gerne Post.

Noch lieber würde moosalbi.ch aber Post erhalten, dass der ganze Spuk vorüber ist. Denn eines ist leider auch traurige Gewissheit. Seit zwei Monaten erlebt mossalbi.ch vor lauter Einsprachen das Wallis kaum mehr als Ferienregion. Und dabei würde moosalbi.ch den Üsserschwyzern das Wallis gerne von der guten sonnigen Seite zeigen, wenn man moosalbi.ch denn liesse. Dazu bräuchte es nicht einmal eine fast 4 Millionen teure Kampagne von Schweiz Tourismus mit dem unsinnigen Maskottchen Schneider-Ammann (denk ich an Ammann, denk ich an Jersey), dies würden die x-hunderttausend Eigentümer/innen von Zweitwohnungen gerne machen, wenn man sie denn liesse, und wenn man sie nicht mit einer unsäglichen Steuer verärgern und gar verjagen würde.

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