Mail an Gemeinderat (19.12)

Guten Tag Herr Zenhäusern

> wir haben auf dem Gemeindebüro schon
> einige Sachen angeschaut. am einfachsten wäre eine Besprechung auf
> dem Gemeindebüro. wann seit ihr das nächste Mal in
> Bürchen?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Da ich noch nicht weiss, wann wir das nächste Mal in Bürchen sein werden, hätte ich vorgängig folgende Fragen:

a) Wann hat das Gemeindebüro geöffnet (inkl. Öffnungszeiten über Feiertage)?

b) Warum publiziert die Gemeinde Bürchen das verabschiedete Reglement nicht?

c) Unter dem Link gemeinde.buerchen.ch/diverses/lenkungsabgabe/dokument.pdf wird erwähnt, dass dies im Amtsblatt vom 19.12.2014 publiziert würde. Ich finde im Amtsblatt keine Informationen dazu. Warum?

d) Das Bürchner-Reglement entspricht einer neuen Steuer. Dafür bräuchte es eine kantonale gesetzliche Grundlage. Das kantonale Ausführungsgesetz zum Raumplanungsgesetz des Bundes (kRPG) reicht dazu nicht aus, da unter Art. 34 Abs. 2 lit. g mit Ersatzabgabe lediglich eine Kausalabgabe möglich wäre — genau dies ist aber vorliegend nicht der Fall, siehe dazu auch den Bundesgerichtsentscheid 2C_1067/2012 (Fall Silvaplana).

e) Hält der Gemeinderat unter diesen Prämissen nach wie vor am verabschiedeten Reglement fest?

Gerne erwarte ich eine kurze Antwort zu diesen Fragen.

 

 

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