Weihnachtliche Geschenke

Bürchen Tourismus verschickt Rechnungen — Frist bis 22. Dezember 2017

Bürchen, 3. Dezember 2017: Im Unterschied zu anderen Jahren herrschen allseits bereits winterliche Temperaturen. Zwar hat Bürchen noch nicht viel Schnee, doch wenigstens ist es schon mal weiss. Vor einigen Tagen flatterte auch bei moosalbi.ch die Veranlagung für neue Kurtaxe ins Haus. In diesem Beitrag geht es darum aufzuzeigen, was jetzt getan werden kann.

(Un-)Ordentliches Gesetz mit Rechnung und Verfügung

Moosalbi.ch weiss bis heute nicht, wie viele Bescherden am Bundesgericht hängig sind. Streng genommen reicht ja eine Beschwerde. Was aber heute, bei der Rechnungsstellung klar ist, Bürchen fehlt aktuell die Beherbergungstaxe oder Tourismusabgabe. Zwar wird über eine solche am 9. Dezember 2017 abgestimmt, doch wie gesagt, aktuell gibt es diese nicht. Die Kurtaxe ist daher nicht rechtens. Folgende Optionen ergeben sich daraus. In sämtlichen Fällen muss dies der Gemeinde Bürchen per Einschreiben bis zum Freitag 22. Dezember 2017 mitgeteilt werden.

1. Es kann eigenwendet werden, die Kurtaxe werde erst dann bezahlt, wenn eine Beherbergungstaxe oder Tourismusabgabe vorliegt. In einem solchen Fall würde moosalbi.ch einfach den alten Kurtaxenbetrag überweisen. Einschreiben an Gemeinde mit: 'Neues Reglement steht im Widerspruch zum Tourismusgesetz, die Verfügung sei bis dahin aufzuschieben bzw. erst dannzumal könne die Verfügung überhaupt ausgestellt werden'.

2. Es kann argumentiert werden, das Objekt werde nicht touristisch genutzt. In einem solchen Falle muss die Rechnung nicht bezahlt werden. Die Hürden hier sind allerdings relativ hoch. Denkbar ist, dass das Objekt perl 1.11.2017 zum Verkauf ausgeschrieben stand oder vermietet wird. Bei einer späteren nicht touristischen Nutzung wäre die Kurtaxe anteilmässig zu zahlen. Auch hier gilt es, die Verfügung mit  eingeschriebenem Brief bis zum 22. Dezember (Datum Poststempel) der Gemeinde zuzustellen.

3. Es kann eingebracht werden, die Veranlagung über die Anzahl Zimmer bzw. vielmehr über die Betten sei falsch. Beispiel: Veranlagung über 5 Zimmer (6 Betten), im Objekt befinden sich aber nur vier bezugsbereite Betten. Bei vier nutzbaren Betten könnte z.B. nur der Ansatz für 3 Betten zur Anwendung gelangen (ansonsten kein Abzug für Kinder bzw. Gäste gemacht würde, was unzulässig wäre). Die Bettenansätze können dem aktuellen Reglement für das Jahr 2017/18 entnommen werden.

4. In jedem Falle sinnvoll ist es, den Betrag nur unter dem Vorbehalt zu zahlen, dass sich die Kurtaxe als bundesrechtskonform erweist. Aktuell sind gemäss Bundesgericht zu Leukerbad (wohl angemerkt die dort eingebrachten Zahlen seitens der Gemeinde sind unrichtig) mit einem Ganzjahrestourismus mehr als 50 Nächte nicht fakturierbar. Die Zahlen von Bürchen sind aktuell bekannt, mehr als 24 Nächte sind es nicht. Welche Nächte dereinst verfassungskonform sein werden, kann heute nicht gesagt werden. Eine Teilzahlung z.B. über 25 Nächte erschiene moosalbi.ch (selbstverständlich kumuliert mit den vorigen drei Punkten) daher angebracht. Letztlich liegt die Entscheidung aber nicht bei moosalbi.ch, sondern bei jedem einzelnen.

5. Die Rechnung kann auch bezahlt werden. Letztlich wird das Bundesgericht für Bürchen feststellen müssen, ob das Reglement überhaupt in Kraft treten konnte. Sollte sich das Reglement als nicht oder nur teilweise als gültig erweisen, so können auch nur darauf basierend die Taxen erhoben werden. Völlig unklar dabei ist und bleibt aber, welcher Aufwand im Nachhinein betrieben werden muss, um bereits bezahlte Taxen zurückzufordern.

Ganz egal, für welche der obigen fünf Varianten sich die Zweitwohnenden entscheiden, der Aufwand ist beträchtlich! Die Gäste erhalten dafür keinen Mehrwert, vielmehr können die Verantwortlichen den immensen Verwaltungsaufwand schon jetzt buchhalterisch über die neue Kurtaxe einkassieren. Dies ist und bleibt stossend.

Urversammlung 12. Dezember 2017: Tourismusabgabe

Entgegen den Beteuerungen von Bürchen Tourismus ist aktuell davon auszugehen, dass zukünftig für all jene, die vermieten, neben der Kurtaxe auch noch bis zu 100 Franken Tourismusförderungstaxe zu entrichten sind. Soviel zur Verlässlichkeit der Akteure bei Bürchen Tourismus, die damals betonten, neu sei in der Kurtaxe die Beherbergungstaxe bereits enthalten.

Die Bürchner/innen müssen sich bei Annahme der Steuer einfach bewusst sein, dass mit einer solchen Steuer Bürchen touristisch gesehen nochmals deutlich unattraktiver werden wird, einziger Profiteur der Aktion wird Bürchen Tourismus sein.

In eigener Sache: Registrierung neu notwendig

Nach reichlicher Überlegung tritt ab heute eine Änderung bei moosalbi.ch in Kraft. Wer Beiträge lesen möchte, muss sich registrieren und einloggen. Vorerst nicht betroffen sind die Beiträge im Forum. Warum erfolgt dieser Schritt? Es ist ein offenes Geheimnis, die Zweitwohnenden sind schlecht vernetzt.

Der sogenannte Schweizer Verband (Allianz Zweitwohnungen) nimmt nach Ansicht von moosalbi.ch die Interessen der Eigentümer/innen nicht wahr (geht auch nicht, wenn der Präsident im Verwaltungsrat einer Tourismusdestination sitzt).

Ebenfalls wenig Hilfe findet, wer bei kantonalen oder lokalen Vereinen Unterstützung sucht. Auch hier gibt es zahlreiche Beispiele, wo Vereine nur gegründet oder geführt werden, um eine jede Interessenvertretung der Zweitwohnenden faktisch im Keim zu ersticken.

Bei den Zweitwohnenden erlebt moosalbi.ch — gerade auch in Bürchen — eine gewisse Lethargie. Wieso soll ich mich engagieren? Das überlasse ich gerne anderen! Daher erwartet moosalbi.ch von nun an ein minimalstes Engagement seitens der Betroffenen. Wer nicht bereit ist, sich auf der Seite anzumelden, soll sich gerne an anderer Stelle informieren.

Ein anderes Problem sind die äusserst kurzen Fristen. Moosalbi.ch hat zwar anfangs September umgehend eine Musterklage publiziert. Trotzdem trudelten da später etliche Mails ein, habe es leider zu spät gesehen, habe jetzt gerade keine Zeit, würde ja gerne, aber morgen ist die Frist um.

All diese Sorgen und Probleme sind mit der Registrierung gelöst. Alle erhalten direkt bei Veröffentlichung eines Beitrages eine Nachricht, sodass keine wertvolle Zeit verlorengeht. All jenen, die sich nach fast vier Jahren noch immer nicht getrauen, sich zu registrieren, sei gesagt, niemand muss sich registrieren. Moosalbi.ch findet nach vier Jahren einfach, dass etwas mehr Vernetzung gut täte. Betr. Datenschutz sei gesagt, die Mail-Adressen verbleiben bei moosalbi.ch.

Bei dieser Gelegenehit sei noch angefügt. Sollte jemand eine News haben, die für die Zweitwohnenden interessant ist, so kann sie (sofern es zum Thema passt) zeitnah an alle Interessierten über moosalbi.ch verteilt werden. Eine Flut von Mails ist dabei nicht zu erwarten, mehr als eine Nachricht alle ein bis vier Monate wird es nicht geben. Und im übrigen gilt, die Agenda wird ja nicht von moosalbi.ch festgesetzt, sondern punktgenau zu allen möglichen Unzeiten von den lokalen Behörden.

 

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