Problem Bundesrichter

Dieses Thema enthält 5 Antworten und 5 Stimmen. Es wurde zuletzt aktualisiert von  stef167 Vor 4 Jahre. 10 Monate.

Betrachte 6 Posts - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
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  • #11265

    wono
    Mitglied

    Auch von uns recht herzlichen Dank für Ihren jahrelangen Einsatz! Wir bedauern es sehr, dass es nicht gelingt, viele Zweitwohnungsbesitzer zu einer Gemeinschaft zusammenzuschließen. Nur dann hätte man eine Stimme gegen die rücksichtslose Gemeindeverwaltung von Bürchen!
    Auch sind wir entsetzt über die Bundesrichter in der Schweiz, die doch völlig einseitig und parteiisch entscheiden, Argumente nicht lesen und es nicht mal für nötig halten auf Argumente zu antworten. Gibt sich doch offiziell die Schweiz als Musterland für Persönlichkeitsrechte (wahrscheinlich nur für Multimillionäre), was nach diesem Urteil sehr fragwürdig erscheint!
    Wir bedauern sehr, dass es nicht mehr "Mooszwergli" gibt !!!!!

    #11445

    Roli
    Mitglied

    Die neue Tendenz zeigt ja klar auf, die Richter entscheiden immer öfter nach dem Motto "was ist gut und was ist böse", statt nach Gesetz.

    #11619

    topkoch
    Mitglied

    2C_272/2019 / II. Öffentlich-rechtliche Abteilung:

    Bundesrichter Seiler, Präsident > SVP
    Bundesrichterin Aubry Girardin > Grüne
    Bundesrichter [und Walliser] Donzallaz > SVP

    und

    Gemeinderat Bürchen Martin Gattlen > SVP
    Gemeinderat Bürchen Harald Gattlen > CSP & RA Gemeinde Bürchen

    "Die unabhängige Justiz ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Richterinnen und Richter sind – trotz Parteizugehörigkeit – keine Parteisoldaten. Sie sind einzig und allein dem Recht und dem Gesetz verpflichtet. So steht es in der Verfassung geschrieben. Wer das nicht akzeptieren will, verstösst nicht nur gegen das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit. Er tritt auch die Gewaltenteilung mit Füssen." …

    – NZZ, 07.08.2019 (s. https://www.nzz.ch/meinung/ein-richter-ist-kein-parteisoldat-ld.1499817)

    #11799

    wono
    Mitglied

    Genau die Antwort von Herrn "topkoch" ist richtig. Die unabhängige Justiz ist ein Grundpfeiler der Demokratie! Dazu gehört aber auch die echte Neutralität und die sachliche Kompetenz (zur Not gibt es auch Gutachter). Wenn ein Urteil gefällt wird wie hier, bei dem viele vorgetragene Punkte ignoriert und nicht bewertet oder bearbeitet werden, dann hat dies nichts mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun, sondern zerstört den Glauben an eine unabhängige und nur nach dem Recht urteilende Justiz und beschädigt somit die Demokratie. Im technischen Bereich würde man sagen, dies ist eine grobe Fahrlässigkeit!
    So kann man die Ausführungen über die Bundesrichter von "mooszergli" sehr gut verstehen!

    #11970

    Ayentard
    Mitglied

    Habe zur Zeit einen Rekurs beim Staatsrat des Kantons Wallis am Laufen. Anzere hat unvernünftige Kurtaxen eingeführt und rechtfertigt diese mit einer Gästekarte, die einen sehr kleinen Nutzen bietet. Der Gemeindepläsident, Marco Aymon, ist u.A.im Verwaltungsrat der Anzère Spa & Wellness Sa und der Anzère Bergbahnen AG. Die Kurtaxen wandern alle in einen Topf der Gemeindeverwaltung und die "Verwalter" verschieben die Gelder nach eigenem Gutdünken in privatwirtschaftliche Firmen, Fonds und misteriöse Projekte weiter. Bin gespannt, wie der Staatsrat auf meinen Rekurs reagiert. Werde den Entscheid u.U. an das Bundesgericht weiterziehen. Wir, die 2. Wohnungs- und Chaletbesitzer sind für die Walliser eh nur Milchkühe. Wenn diese aber zu kämpfen beginnen, sind es noch keine Ehringerkampfkühe. Nehmen wir wieder die Hellebarden und Morgensterne hervor und kämpfen gegen die Obrigkeit, wie es Willhelm Tell einst getan hat! Alle, welche für den Rekurs an den Walliser Staatsrat interessiert sind, erhalten diesen per Mail von mir weitergeleitet.

    #12140

    stef167
    Mitglied

    Narrenfreiheit(en) gegenüber den Zweitwohnenden

    Die Gemeinde hat mit ihrer Politik rund um die illegale 'Lenkungsabgabe' (2012) das Vertrauen verspielt. Dank einer Solidarisierungswelle – mit Klagen beim Staatsrat – gelang es, die Gemeinde von der Einführung einer 'Lenkungsabgabe' zurückzuhalten. Sie einer Flut von Beschwerden und Klagen musste die Illegalität zugeben. Die Gemeinde sah den Vertrauensverlust und versprach Besserung.
    Aber nun gibt das Bundesgericht der Gemeinde freie Bahn: Art. 21, Gesetz über den Tourismus, besagt, dass die Pauschale auf der Grundlage objektiver Kriterien zu berechnen sei. Dies gilt nun nicht mehr! Die Gemeinde darf beliebig berechnen, wie sie will, ohne jegliche Diskussion oder Transparenz. Das Bundesgerichtsurteil hat die Gemeinde von jeglicher Rechenschaft über die Berechnugnsgrundlagen befreit! Die pure Narrenfreit herrscht: Ein Durschnittswert muss nicht mehr mathematisch berechnet werden!

    Was bleibt einem da zu tun? – Wir sind mooszwergli sehr dankbar, dass er sich seit Jahren aktiv einzumischt und solide Hintergrundinformation für die Zweitwohnenden liefert. Mit grossem Interesse habe ich die neue Information zur Kenntnise genommen.
    Haben die Leserinnen und Leser dieser Seite auch schon mal überlegt, warum die Gemeinde Bürchen keinerlei Unterstützung bietet, dass sich die Zweitwohnenden in ihrer Gemeinde unter sich organisieren und treffen könnten? Sie gibt keine Namen, Adressen, – nichts heraus. Sie hat keinerlei Interesse daran, dass diese grosse Gruppe – ihr lokales Tourismusghetto im obersten Ortsteil – ihre gemeinsamen Interessen diskutiert – und sich durchsetzen könnte. Würden wir miteinander reden können, würde beispielsweise auffallen, dass kaum jemand von uns sich für eine Ankurbelung des lokalen Tourismus interessiert, z.B. für 'Bürchen Mystic'. Zahlen müssen wir trotzdem. Eigentlich hätten wir ein Mitbestimmungsrecht.
    Was könnten wir solidarisch tun?

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