Guten Tag Herr Zenhäusern
> wir haben auf dem Gemeindebüro schon
> einige Sachen angeschaut. am einfachsten wäre eine Besprechung auf
> dem Gemeindebüro. wann seit ihr das nächste Mal in
> Bürchen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Da ich noch nicht weiss, wann wir das nächste Mal in Bürchen sein werden, hätte ich vorgängig folgende Fragen:
a) Wann hat das Gemeindebüro geöffnet (inkl. Öffnungszeiten über Feiertage)?
b) Warum publiziert die Gemeinde Bürchen das verabschiedete Reglement nicht?
c) Unter dem Link gemeinde.buerchen.ch/diverses/lenkungsabgabe/dokument.pdf wird erwähnt, dass dies im Amtsblatt vom 19.12.2014 publiziert würde. Ich finde im Amtsblatt keine Informationen dazu. Warum?
d) Das Bürchner-Reglement entspricht einer neuen Steuer. Dafür bräuchte es eine kantonale gesetzliche Grundlage. Das kantonale Ausführungsgesetz zum Raumplanungsgesetz des Bundes (kRPG) reicht dazu nicht aus, da unter Art. 34 Abs. 2 lit. g mit Ersatzabgabe lediglich eine Kausalabgabe möglich wäre — genau dies ist aber vorliegend nicht der Fall, siehe dazu auch den Bundesgerichtsentscheid 2C_1067/2012 (Fall Silvaplana).
e) Hält der Gemeinderat unter diesen Prämissen nach wie vor am verabschiedeten Reglement fest?
Gerne erwarte ich eine kurze Antwort zu diesen Fragen.