Post für notax@moosalbi.ch

5. Januar 2015: Über die Feiertage hat notax@moosalbi.ch viel Post erhalten. Viele ermutigende Mails mit vielen Fragen und Anregungen, die ich nach Möglichkeit auch gerne berücksichtige. Weniger Freude hatte ich heute nachmittag, als ich per Mail ein Schreiben von einem Anwalt G der Kanzlei A in Visp erhielt. Hier der extrahierte Text:

Im Auftrag von Burchen Unterbäch Tourismus teile ich Ihnen mit, dass ich mit der Wahrung der rechtlichen Interessen beauftragt bin.

Sie betreiben die Domain mossalbi.ch und verwenden dabei in der Domain selbst als auch inhaltlich im Rahmen ihrer Ausführungen zur Zweitwohnungsienkungsabgabe der Gemeinde Bürchen immer wieder die Figur des Moosaibi.

Da es sich bei dieser Figur um eine von Bürchen Unterbäch Tourismus geschaffene Gestalt handelt und diese regelmässig u.a. auch als Werbefigur eingesetzt wird, fordere ich Sie gestützt auf die Marken- und Wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen umgehend auf, jegliche Verwendung des Moosalbi als Domain Name und auch in Ihren Ausführungen ab sofort zu unterlassen, andernfalls die Unterlassung nötigenfalls mit weiteren rechtlichen Schritten durchgesetzt werden mùsste.

Im Namen von Burchen-Unterbäch Tourismus hoffe ich jedoch, dass die Angelegenheit damit gütlich beigelegt werden kann und keine weiteren Schritte notwendig sind.

Freundliche Grüsse

Da ich nicht genau verstehen konnte, worin das Problem zwischen dem Maskottchen von Bürchen-Unterbäch Tourismus und moosalbi.ch liegen könnte, habe ich den Rechtsanwalt G (der interessanterweise aus Bürchen selber stammt) kontaktiert.

Es folgte ein längeres Telefongespräch und eine noch längere Mail an Herrn G, die hier gerne publiziert sei:

Guten Tag Herr G…

Aufgrund der zugesandten Mail und des von mir getätigten Anrufs möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

a) Wie versprochen sende ich Ihnen die zwei Mails, die ich bereits am 29.12.14 an Herrn X sandte. Sie sagten, Sie würden Herrn X nicht kennen. Dies kann ich mir kaum vorstellen, ist Herr X doch OK-Präsident des '74. Oberwalliser Tambouren- und Pfeiferfest in Bürchen', oder täusche ich mich hier?

b) Aufgrund Ihres Schreibens sprechen Sie von marken- und wettbewerbesrelevanten Bestimmungen, welche die Homepage moosalbi.ch im Zusammenhang mit dem von Bürchen-Unterbäch Tourismus verwendeten Maskottchen tangieren bzw. verletzen würde. Am Telefon haben Sie bestätigt, dass weder auf den Namen des Maskottchens noch auf die Bildfigur ein Markenschutz besteht, sodass markenrechtliche Aspekte nicht zu klären sind. Nach meiner Ansicht bliebe dann nach das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), hier könnte allfällig Art. 3 Abs. 3 lit d angerufen werden. Dieser Absatz würde dann greifen, wenn moosalbi.ch mit Ihrem Maskotchen verwechselt werden könnte — was ich jedoch in keinster Weise sehen kann. Allgemein dürfte sich das UWG im Rahmen meiner Wenigkeit aber generell nur bedingt eignen, weil ich als Privatperson auftrete und keine kommerzielle Zwecke beabsichtige. Letztlich hätte ich gerne eine gesetzliche Grundlage (die es nicht gibt), in diesem Sinne trete ich als Bürger auf, der von einem demokratischen Entscheid ohne Mitspracherecht betroffen (im wahrsten Sinne des Wortes!) ist. Anders sähe dies sicher aus, wenn z.B. die Gemeinde Törbel mit einem gleichen Maskottchen (was bei moosalbi.ch aber gerade nicht der Fall ist!) Werbung betreiben würde.

c) Die Bedeutung für moosalbi.ch lehnt sich an Moos und Alb an, siehe dazu:

http://de.wiktionary.org/wiki/Alb

Hier ist der Alb als germanischer (meist böser) Naturgeist beschrieben. Persönlich hoffte ich doch sehr, dass moosalbi.ch nicht meist bös sein muss, was aber unter den gegenben Umständen mit dieser unsäglichen Lenkungssteuer nicht ganz einfach ist. Weiter findet sich Moosalb auch unter:

http://de.wikipedia.org/wiki/Alb

Hier entspricht Moosalb, der Alb (Oberrhein), ein Nebenfluss des Rheins bei Eggenstein-Leopoldshafen mit dem Nebenfluss Moosalb (Alb), genauso wie Moosalp wohl eine moosige Alp bedeuten wird. In diesem Sinne ist es grundsätzlich nicht denkbar, einen alleinigen Anspruch auf den Namen 'moosalb' bzw. alle Unterarten zu ergründen.

d) Wie ich am Telefon sagte, habe ich mir beim Suchen des Namens doch etwelche Gedanken gemacht. Ein Ortsnahmen geht nicht, sodass alle Varianten mit Moosalp und Bürchen wegfallen. Am Schluss standen die Varianten moosalbis.ch und moosalbi.ch zur Auswahl, weil hier keine direkte Namensnennung von Bürchen und/oder der Moosalp besteht. Aufgrund dessen, dass der Alb nahe am germanischen Naturgeist liegt (und ich in Einzahl auftrete), wählte ich moosalbi.ch. Und zwar in dem Sinne, dass (wie ich Herrn X schon schrieb), ich mich in der Tat als kleiner Zweitwohnungszwerg fühle, wenn ich die unsäglichen Wirrungen und Informationspraktiken der Gemeinde Bürchen zu gewertigen habe.

e) Beim Registrieren des Namens moosalbi.ch erfolgte eine Markenrecherche, um sicherzustellen, dass kein Markenschutz verletzt wird.

f) Ich hatte während vielen Gesprächen mit Zweitwohnungseigentümern nie auch nur im geringsten das Gefühl, dass zwischen dem Maskottchen von Bürchen-Unterbäch Tourismus und moosalbi.ch eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte (Ausnahme Herr X, aber ich weiss nicht, ob er eine Zweitwohung im Eigentum hat). Vielmehr können sich die Betroffenen den Namen einprägen, weil der Alb ein (zumindest verärgerter) Zwerg ist, der irgendwo in den Moosen rund um Bürchen lebt. Natürlich wird letzten Endes eine allgemeine Betrachtung (eines unbedarften Dritten) notwendig sein, wollte/müsste dies juristisch geprüft werden (was ich nicht hoffe bzw. wenn immer es geht, vermeiden möchte), doch sehe ich zwischen dem Maskottchen von Bürchen-Unterbäch Tourismus und moosalbi.ch in allen mir erdenklichen Überlegungen keine Verwechslungsgefahr, selbst wenn ich mich in einen unbeteiligten Dritten hineinversetze.

g) Ich habe am Telefon erwähnt, dass (sollte ein anderer Namen in Erwägung gezogen werden wollen) die Begriffe moosalbzwergli.ch oder moosalpzwerg.ch denkbar wären — ob diese Namen mehr Freude bereiten würden, ich weiss nicht? Ganz allgemein hatte ich z.B. bei Herrn X sehr stark den Eindruck, dass der Inhalt stört, nicht die Form (siehe hier insbesondere die zweite Mail).

h) Selbst unter der Vorstellung, dass ein anderer Name verwendet würde, lässt es sich derzeit nicht vermeiden, dass die negative Assoziation mit Bürchen (allfällig auch mit Bürchen-Unterbäch Tourismus) im Zusammenhang mit dieser unsäglichen Steuer ohnehin in hohem Masse besteht. Am Sonntag bin ich mit einem Eigentümer im Postauto gen Visp gefahren, und er schilderte mir, wie schwierig es derzeit ist, sein Objekt zu veräussern. Sobold ein potentieller Interessent nach Bürchen und Steuern sucht, erscheinen bereits auf der ersten Seite Links, dass Bürchen eine Zweitwohungssteuer einführen will. Der erste Link stammt dabei noch nicht einmal von moosalbi.ch, sondern

http://www.handelszeitung.ch/konjunktur/schweiz/ferienorte-lenkungsabgaben-fuer-leere-zweitwohnungen

i) Wenn Sie die Mails (Mail 1 und Mail 2), die ich an Herrn X sandte, lesen, werden Sie feststellen, dass ich mir (als Fan und Zweitwohungseigentümer von Bürchen) beträchtliche Sorgen um das Image von Bürchen mache. Nicht moosalbi.ch wird mit dem BUT-Maskottchen verwechselt, sondern die Steuer erweckt unweigerlich ein hohes Maas an negativen Asszoziationen. Im obigen Artikel steht z.B. 'Besser gestellte Einheimische' im Falle von Bürchen, weil die Gemeinde Bürchen mit dem ersten Entwurf dies nur schon in Erwägung zog. Oder wie steht es damit, dass über 300 Einsprachen unter den Tisch gekehrt werden, mit der Begründung, man müsse nicht informieren!?

j) Wie Sie mir am Telefon sagten, sind Sie selber Mitglied von Bürchen Unterbäch Tourismus (ich konnte sie aber weder auf der Homepage noch in zefix.ch finden). In Verbundenheit zu Bürchen-Unterbäch Tourismus werden Sie nicht umhin kommen, mit unsäglich viel Aufwand eine Feel-Good-Kampagne starten zu müssen, um das massiv angekratzte Image von Bürchen wieder in ein positives Licht zu rücken. Ob hier Post für moosalbi.ch die richtige Anlaufstelle ist, dies wage ich zu bezweifeln.

Trotzdem, meine 'Türe' steht (im Rahmen des Machbaren) immer offen. Einzig als Y in Z möchte ich nicht auftreten, weil sich an diesem Wohnort auch meine Firma befindet. Leider leben wir in einer Zeit, in dem das Eigentum einer Ferienimmobilie nicht nur positiv behaftet ist — und dafür möchte ich nicht auch noch den Kopf hinhalten müssen.

Mit freundlichen Grüssen

Abschliessend sei an dieser Stelle noch gesagt, dass mich die Unbestimmtheit der 'Vorwürfe' doch sehr an die Unbestimmtheit der Ausführungen zur Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Bürchen erinnert. Nochmals: Zur Namenswahl von moosalbi.ch erfolgten bereits in den Mails 1 und 2 vom 29.12.2014 an Herrn X sehr detaillierte Ausführungen. Herr G konnte nicht verneinen, dass er Herrn X kennt. Daher erstaunt mich das Schreiben des Anwalts G doch sehr. Aber auch der Inhalt macht stutzig. Da schreibt ein Anwalt von Markenschutz und Wettbewerbsrecht, obwohl Anwalt G umgehend zugeben musste, dass kein Markenschutz für das Fabelwesen von Bürchen Unterbäch Tourismus besteht und bei der Namenswahl hatte ich das Gefühl, dass ihm der Begriff 'Alb' nicht bekannt war. Weiter konnte er weder im Gespräch noch im Schreiben darlegen, worin eine Verwechslung nach UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) liegen könnte.

Wenn der Anwalt G weiter findet, der Text auf der Einstiegsseite mit 'Tag wohl!' ginge nicht, dann verkennt er, dass dieser in leicht satirischem Ton abgefasst ist, was im zweiten Teil mit 'Im Ernst und in Kürze…' ja noch ausführlich ausgeführt wird. Bliebe noch unser protestierender Gartenzwerg als Foto. Dieser passt zu moosalbi.ch und stammt von der Homepage http://de.wikipedia.org/wiki/Zwerg_%28Mythologie%29. Ich sehe im besten Falle nicht, inwiefern unser sehr fotografische Zwerg dem als Zeichnung realisierten Fabelwesen (auf das ich hier nicht verlinken werde!) von Bürchen-Unterbäch Tourismus in irgendeiner Art und Weise gleichen bzw. zu nahe kommen sollte. Vielmehr ist eine jede Verwchslung ganz und gar ausgeschlossen. In diesem Sinne empfinde ich das Schreiben doch sehr als 'Bedrängnis', dies umso mehr, als dass die Mail mit dem Titel 'Abmahnung' verschickt wurde.

P.S: Selbstverständlich wollte/konnte der Anwalt G, der aus Bürchen stammt, am Telefon keine Stellung zur geplanten Zweitwohungssteuer nehmen, obwohl er ja als Bürchner doch sehr davon betroffen sein müsste. Auch mein Hinweis, dass mit der geplanten Steuer in Bürchen der Tourismus doch sehr leiden werde, mochte der Anwalt nicht kommentieren.

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