Moosalbi.ch ist zusammen mit der Familie in Bayern radeln gegangen. Im Unterschied zum Biken in Bayern, das zwar anstrengend, aber als Familie mit etwas Fitness durchaus machbar ist, trifft dies für die angepeilte Urversammlung in Bürchen vom kommenden 20. Juni 2017 gemäss Traktandenliste nicht zu, siehe dazu die Einladung:
http://gemeinde.buerchen.ch/diverses/urversammlung/einladung_2017_06_20.pdf
Wie moosalbi.ch bereits in der Trilogie zur geplanten Kurtaxe berichtete, kann ein geändertes Reglement nur zusammen mit einer Beherbergungstaxe oder einer Tourismusförderungsabgabe verabschiedet werden. Genau dies aber erfolgt nicht:
6. Information und Genehmigung Pauschalisierte Kurtaxe (Kurtaxenreglement)
7. Information Tourismusförderungstaxe
Die Stimmberechtigen von Bürchen können daher so nicht über das Reglement befinden, es ist die Einheit der Materie verletzt. Selbst wenn die Tourismusförderungstaxe bis zum November in einer separaten Abstimmung durchgewunken werden sollte, so ist eine Abstimmung in einem Rutsch durchzuführen, nur so ist die Einheit der Materie gewährleistet.
Eine solche Abstimmung ist innert 30 Tage anfechtbar mit einer Stimmrechtsbeschwerde, allerdings ist moosalbi.ch dazu nicht beschwerdelegitimiert. Moosalbi.ch muss also abwarten, bis das Reglement verarbschiedet und allfällig homologiert würde, wobei der Staatsrat es unter diesen Umständen nicht homologieren dürfte.
Alle Stimmberechtigen in Bürchen dagegen sind beschwerdelegitimiert. Moosalbi.ch hoffte sich aber noch immer, dass die Behörden in Bürchen von einer solchen Zwängerei Abstand nehmen würden und eine ordentliche Abstimmung durchführen. Ob es dazu kommt, dies liegt nicht an moosalbi.ch.