2c_272/2019: Dreistheit im Multipack › Foren › Zweitwohnungen › Kommentar 2C_519/2016: Leukerbad hat nicht 46 Nächte, sondern die Hälfte
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16. September 2017 um 11:08 #4352
Moosalbi.ch hat es so kommen sehen. Die sechzig Nächte, die gibt es in Leukerbad natürlich nicht. Das Urteil Leukerbad ist lang und zäh, es gibt viele Querverweise, Moosalbi.ch hat es trotzdem gelesen und bietet hier einen ersten Kommentar. Zusammengefasst kann fastgehalten werden, dass das Bundesgericht bei der Berechnung von 46 Nächten einzig auf Zahlen abstützte, welche die Gemeinde lieferte. Leider rechnet nun aber die Gemeinde falsch, sodass die vom Bundesgericht nun publizierten Zahlen ebenfalls falsch sind, siehe dazu:
Für die aktuellen Klagen in Bürchen und Unterbäch (First bis 2.10.2017) ändert sich mit dem Urteil von Leukerbad nichts, ausser dass das Bundesgericht festgestellt, dass die faktisch vorhandenen Zahlen (mit einem kleinen Graumengenzuschlag) anzusetzen sind. Zur Erinnerung, in Bürchen gibt es aktuell 24 Nächte, in Unterbäch sind es deren 17 Nächte. Wichtig ist einfach, dass die konkreten Zahlen in den Beschwerden auch aufgeführt werden, nur so wird das Bundesgericht sich mit diesen Zahlen auseinandersetzen.
3. Oktober 2017 um 1:31 #4517Moosalbi.ch hat ein wenig weiter geforscht. Wie kann es sein, dass Leukerbad Tourismus mit 7’513 Betten und 2’446 Wohnungen rechnet, es aber gemäss Bundesamt für Statisik (Stand 31.12.16) deren 2’809 Zweitwohnungen gibt und es 2010 (gemäss Inventar tourobs.ch) bereits 9’615 Betten gab?
Des Rätsels Lösung findet sich in einem Artikel des Walliser Boten vom 10.4.2010 (Zitat): “Leukerbad verfügt über rund 3’300 Zweitwohnungen, von denen aktuell 2’816 mit 7’800 Betten inventarisiert sind.” Bei 3’300 Zweitwohnungen à je 2.8 Zimmer mit 1.27 Betten entstehen folglich 11’734 Betten.
Auf der anderen Seite sei hier angeführt, dass die Kurtaxen-Einnahmen bei den vermieteten Ferienwohnungen für das Jahr 2015/16 wohl nur den Zeitraum 1.11.15-30.6.16 enthalten, seit dem 1. Juli 2016 wird (dies hat moosalbi.ch übersehen) mit Pauschalen abgerechnet, siehe dazu Erläuterung 6.4.1 auf Seite 26 im Geschäftsbericht Leukerbad Tourismus 2015/16.
Die Destination Leukerbad weist für die Monate November 2015 bis Juni 2016 bei den vermieteten Ferienwohnungen ein Minus von neun Prozent im Vergleich zu 2015 aus (siehe dazu Seite 19). Werden 9 Prozent bei den Einnahmen von 2014/15 abgezählt (551’896*0.91), so entstehen 502’189 Franken Kurtaxen ((bei hochgerechnetem Ansatz von 2.5 Franken pro Nacht für die Monate Juli bis Oktober) bei den vermieteten Ferienwohungen für die Saison 2015/16. Zusammen mit den Pauschalen 2016 sind es 709’764 Franken. Geteilt durch 2.5 Franken Kurtaxe / Tag und die 9’516 Betten ergeben sich daraus 29.5 Nächte je Bett / Jahr.
Da nun aber die Bettenzahl (aufgrund der nicht inventarisierten Zweitwohnungen, Stand 2010) deutlich höher ausfällt, sind die 709’764 Franken durch 2.5 Franken Kurtaxe / Tag und 11’734 Betten zu teilen. Damit entstehen 24.2 Nächte pro Bett und Jahr. Moosalbi.ch wird diese Zahlen gerne weiter verfeinern, sofern aktuelle und transparente Zahlen vorliegen.
Moosalbi.ch ist dezidiert der Ansicht, dass eine pauschalisierte Kurtaxe bedingen würde, dass das Inventar der Zweitwohnungen korrekt erfasst ist, ehe überhaupt ein solches Reglement eingeführt werden kann. Es kann und darf nicht sein, das Hunderte von Zweitwohnungen bei der Abrechnung nicht zur Anwendung gelangen. Noch schlimmer aber ist, dass die publizierten Zahlen in sich nicht stimmig sind. Dazu zwei (nicht abschliessende) Beispiele:
1. Gemäss Geschäftsbericht 2013/14 gibt es in Leukerbad 832’661.61 Franken Kurtaxeneinnahmen bei den Ferienwohnungen (effektiv + pauschal, Seite 23). Da die Kinder ‘wegradiert’ wurden, gibt es bei einer Kurtaxe von 2.50 und Tag deren 333’064.64 Logiernächte. Im Schriftenwechsel zum Urteil Leukerbad sind aber 345’188 Logiernächte (Antowrtbeilage 12) ausgewiesen, 12123.76 Logiernächte sind nicht erklärbar.
2. Im Geschäftsbericht 2014/15 finden sich auf Seite 20 für Leukerbad, Inden und Varen 7’788 Betten bei den Zweitwohnungen, im Geschäftsbericht 2015/16 werden auf Seite 18 8’973 Betten publiziert, bei der Info-Veranstaltung betr. der Rettung der Torrent-Bahnen sind es 7’326 Betten (GrischConsulta-Präsentation 27.11.2015, Folie 11). Ja, was nun?
Die bisherigen Zahlen der Gemeinde und Leukerbad Tourismus sind derart widersprüchlich, dass ein jedes Kurtaxenreglement darauf im Sinne von Art. 8 und 9 i.V.m. Art. 127 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) rechtsungleich und willkürlich ist.
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