Unterwegs, 9. April 2018: Das Kurtaxenreglement von Törbel ist bekanntlich im gleichen Geiste verfasst wie jenes von Bürchen. Interessanterweise hat es der Staatsrat aber nicht im letzten Jahr verabschiedet, obwohl die beiden Reglemente zur gleichen Zeit (Juni 2017) von der Urversammlung durchgewunken wurden. Am Karfreitag wurde die Homologierung im Amtsblatt publiziert. Unter Anrechnung der Fristenstillstandstage (Ostern) endet die Einsprachefrist beim Bundesgericht am 8.5.2018 (Datum Poststempel).
Auch wenn es in Törbel “nur” 35 Nächte mit 3 Franken sind, diese Nächte gibt es auch in Törbel nicht. In Törbel gab es im Jahre 2013/2014 deren 14’196 Nächte (sofern die publizierten Zahlen stimmen). Vier Jahre später dürften davon kaum mehr als 13’000 Logiernächte übriggeblieben sein.
Gemäss der offiziellen Statistik des Bundes (siehe opendata.swiss (Zweitwohnungen) gibt es Törbel aktuell 220 Zweitwohnungen, gemäss den strategischen Leitlinien sind es ‘nur’ 177 Objekte. Bei 220 Objekten und 4.1 Betten Objekt (gemäss strategischen Leitlinien) ergäbe dies 902 Betten.
Werden die 13’000 Nächte durch die 902 Betten geteilt, so resultiert eine Belegung von 14.41 Nächten pro Jahr und Bett. Selbst im Jahre 2013/2014 ergaben sich ‘nur’ 15.73 Nächte. Damit hat Törbel weit unter der Hälfte der Nächte, die einkassiert werden sollen.
Weitere Informationen zu Törbel kann moosalbi.ch nicht zusammentragen. Wer aber glaubwürdig darlegen kann, dass sie/er a) eine Zweitwohnung in Törbel besitzt und b) eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichen möchte, kann 1. Unterlagen und/oder 2. die Adresse eines befähigten Anwaltes bei moosalbi.ch in Erfahrung bringen. Mail an notax@moosalbi.ch mit den Kontaktdaten wäre der erste Schritt dazu.