2c_272/2019: Dreistheit im Multipack › Foren › Zweitwohnungen › Wie aus 9.3 Mio Übernachtungen wundersame 30.5 Mio werden?
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23. Mai 2018 um 14:44 #5524
Moosalbi.ch hat am 22. Mai 2018 die Stellungnahme der Beklagten erhalten. Beigeheftet waren Beleg 23 („Umfrage“ Tourobs) und 24 („korrigierte Berechnung“). Dazu folgendes:
Gemäss https://www.tourobs.ch/media/153938/juli_ovt_umfrage-zweitwohnungsbesitzer.pdf (Seite 3) gibt es 100’000 Zweitwohnungen. Die Wohnungsgrösse beträgt 3.84 Zimmer (Seite 10). In https://www.tourobs.ch/media/142897/wertschoepfung_des_tourismus_im_wallis.pdf (Seite 21) werden 5.89 Mio. Übernachtungen bei der Vermietung und 3.5 Mio. bei der Eigennutzung angeführt, zusammen 9.39 Mio. Werden diese Nächte durch die 100’000 Zweitwohnungen geteilt, ergibt sich eine Belegung von 93.9 Nächte pro Jahr und Zweitwohnung über den gesamten Kanton. Bürchen hat pro Zweitwohnung 3.43 Zimmer (Total Zimmer / Objekte aus Beleg 15). Damit ergeben sich 4.92 Betten für das Wallis (3.84/3.43*4.4). 93.9 Nächte pro Objekt / 4.92 Betten bedeuten 19.1 Nächte pro Bett und Jahr für das Wallis. Folglich sind die 62 Nächte der „Umfrage“ völlig unrealistisch. Bei 62 Nächten * 4.92 Betten und 100’000 Objekten hätte das Wallis 30.5 Mio Nächte bei den Zweitwohnungen. Stellt sich die Frage, wie aus gut 9 Mio. Nächten gemäss Studie in der „Umfrage“ weit über 30 Mio. Nächte entstehen?
Tatsache ist, die „Umfrage“ richtet sich primär an kommerzielle Vermieter (pro Teilname lassen sich z.B. 30 Objekte erfassen). Schwerer wiegt, sie lässt sich beliebig manipulieren. Dass dem so ist, bestreitet nicht einmal Tourobs. Dazu Mail vom 18.9.2017: „Wie Sie richtig gemerkt haben, kann die Umfrage mehrmals vom gleichen Posten aus beantwortet werden. Das von uns genutzte Umfrageprogramm, Sphinx–survey, kann ebenfalls so eingestellt werden, dass der Zugriff auf die Umfrage beschränkt werden kann. In Absprache mit Herr Gossauer wurde entschieden, dass der Zugriff pro Gerät nicht limitiert wird, damit auch die Agenturen die Umfrage für Ihre Kunden ausfüllen können. Falls es Zweitwohnungsbesitzer gibt, die mutwillig diese Umfrage manipulieren wollen, ist es so sicher einfacher. Aber auch mit einem limitierten Zugang pro Gerät kann «beschissen» werden, indem man die Umfrage einmal mit dem PC, mit dem Tablet und dem Smartphone ausfüllt, zum Beispiel. Wir sind jedoch guten Mutes zu glauben, dass die Mehrheit der Befragten keine Manipulierer sind und wahrheitsgemäss antworten.“ Eine solche Argumentation bzw. um den Faktor 3.x differgierende Resultate sind als Beweis völlig untauglich und unzulässig; 54 Nächte in Bürchen gibt es nicht.
Immerhin gibt die Gemeinde Bürchen zu, dass sie falsch gerechnet hat und reicht neu Beleg 24 (in Antwort als Beleg 25 bezeichnet) als Beweis ein. Die Gemeinde spricht von einem Versehen. Die Kläger halten an dieser Stelle fest, dass auch die Gemeinden Törbel und Unterbäch mit dem gleichen „Versehen“ falsch gerechnet sind. Überdies werden in Beleg 24 noch immer 50% der Pauschalnächte den 28.8% vermieteten Betten zugeordnet, obwohl längst nicht alle vermieteten Objekte eigengenutzt werden. Weiter werden gross 103’782 Nächte ausgezeichnet, obwohl es faktisch bereits 2014/15 nur deren gute 81’000 Nächte gab. Gemäss Buchhaltung 2016/17 sind es noch 78’099 Nächte. Beleg 24 ist als Beweis daher auch nicht haltbar.
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