Staatsrat 9.2.2017: Delegation Kompetenzen wie Bürchen Tourismus unzulässig

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    Offener Brief an das Amt für Wirtschaftsentwicklung

    Mit Inkraftreten des neuen Turismusgesetztes hat ihr damaliger Chef klar
    ausgeführt, wie kommunale und interkommunale Tourismusorganisationen
    ausgestaltet werden können.

    So wurde damals ausgeführt:

    =======================================================================
    FRAGE: Kann ein Verkehrsverein oder ein kommunales oder interkommunales
    Tourismusunternehmen die ihnen von den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben
    weiter delegieren bzw. mit deren Ausführung eine Drittorganisation
    beauftragen?

    ANTWORT: Eine Delegation von Aufgaben im Sinne des Tourismusgesetzes,
    welche von den Gemeinden den beiden Organisationen zugewiesen wurde, kann
    nicht an eine Drittorganisation (bspw. Bergbahn) weiterdelegiert
    werden. Dies entspricht nicht dern Sinne des Gesetzgebers, welcher mit den
    kommunalen bzw. interkommunalen Tourismusunternehmen ein für alle
    Leistungstrager offenes und unabhängiges Gefäss geschaffen hat.
    =======================================================================

    Soweit die Position des Staatsrates (das entsprechende Schreiben entstammt
    ihrer Homepage). Genau eine solche unzulässige Delegation an eine
    Drittfirma ist aber in Bürchen mit der ausserordentlichen GV des Vereins
    Tourismus Bürchen geplant. Am 14. September 2018 sollen alle Aktivitäten
    des Vereins an eine neu zu gründende Drittfirma delegiert werden, dies
    für fünf Jahre und absolut unkündbar. Faktisch wird der Verein damit
    komplett des Zwecks entleert.

    Meine bisherigen Versuche, den Verantwortlichen klarzumachen, dass dies
    offensichtlich nicht geht, wurden bislang nicht beantwortet. Nicht einmal
    die Mitglieder erhalten Einsicht in die relevanten Verträge und/oder
    werden auch nur ansatzweise VOR der GV über die faktische Auflösung des
    Vereins informiert.

    Wahrscheinlich wissen die Verantwortlichen nur zu gut, dass das Vorgehen
    sich nie und nimmer mit dem Tourismusgesetz vereinbaren lässt. In diesem
    Sinne bitte ich Sie um eine klare Stellungnahme.

    b) Wurden Sie bislang über die Auslagerung in diese Drittfirma informiert?

    a) Ist das Vorhaben legal (insbesondere mit Blick auf das Tourismusgesetz)?

    c) Was gedenkt das Amt zu unternehmen?

    d) Falls das Amt sich nicht zuständig fühlt, wer ist dann zuständig?

    d) In welchem Zeitrahmen werden allfällig geänderte Statuten durch den
    Staatsrat homologiert?

    Für eine kurze Stellungnahme bis morgen 12:00 Uhr bin ich dankbar. Für
    Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

    mooszwergli.ch

    P.S: Das betreffende Dokument findet sich hier:

    https://www.vs.ch/documents/303730/740705/Leitfaden+-+Touristische+Aufgabenteilung/7fc4b6fb-da61-453e-a768-98da2e362ae2

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