Offener Brief an das Amt für Wirtschaftsentwicklung
Mit Inkraftreten des neuen Turismusgesetztes hat ihr damaliger Chef klar
ausgeführt, wie kommunale und interkommunale Tourismusorganisationen
ausgestaltet werden können.
So wurde damals ausgeführt:
=======================================================================
FRAGE: Kann ein Verkehrsverein oder ein kommunales oder interkommunales
Tourismusunternehmen die ihnen von den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben
weiter delegieren bzw. mit deren Ausführung eine Drittorganisation
beauftragen?
ANTWORT: Eine Delegation von Aufgaben im Sinne des Tourismusgesetzes,
welche von den Gemeinden den beiden Organisationen zugewiesen wurde, kann
nicht an eine Drittorganisation (bspw. Bergbahn) weiterdelegiert
werden. Dies entspricht nicht dern Sinne des Gesetzgebers, welcher mit den
kommunalen bzw. interkommunalen Tourismusunternehmen ein für alle
Leistungstrager offenes und unabhängiges Gefäss geschaffen hat.
=======================================================================
Soweit die Position des Staatsrates (das entsprechende Schreiben entstammt
ihrer Homepage). Genau eine solche unzulässige Delegation an eine
Drittfirma ist aber in Bürchen mit der ausserordentlichen GV des Vereins
Tourismus Bürchen geplant. Am 14. September 2018 sollen alle Aktivitäten
des Vereins an eine neu zu gründende Drittfirma delegiert werden, dies
für fünf Jahre und absolut unkündbar. Faktisch wird der Verein damit
komplett des Zwecks entleert.
Meine bisherigen Versuche, den Verantwortlichen klarzumachen, dass dies
offensichtlich nicht geht, wurden bislang nicht beantwortet. Nicht einmal
die Mitglieder erhalten Einsicht in die relevanten Verträge und/oder
werden auch nur ansatzweise VOR der GV über die faktische Auflösung des
Vereins informiert.
Wahrscheinlich wissen die Verantwortlichen nur zu gut, dass das Vorgehen
sich nie und nimmer mit dem Tourismusgesetz vereinbaren lässt. In diesem
Sinne bitte ich Sie um eine klare Stellungnahme.
b) Wurden Sie bislang über die Auslagerung in diese Drittfirma informiert?
a) Ist das Vorhaben legal (insbesondere mit Blick auf das Tourismusgesetz)?
c) Was gedenkt das Amt zu unternehmen?
d) Falls das Amt sich nicht zuständig fühlt, wer ist dann zuständig?
d) In welchem Zeitrahmen werden allfällig geänderte Statuten durch den
Staatsrat homologiert?
Für eine kurze Stellungnahme bis morgen 12:00 Uhr bin ich dankbar. Für
Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
mooszwergli.ch
P.S: Das betreffende Dokument findet sich hier:
https://www.vs.ch/documents/303730/740705/Leitfaden+-+Touristische+Aufgabenteilung/7fc4b6fb-da61-453e-a768-98da2e362ae2