Urteil 2C_742/2017: 25 Nächte in Urteil falsch berechnet

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Dieses Thema enthält 4 Antworten und 2 Stimmen. Es wurde zuletzt aktualisiert von  admin Vor 6 Jahre. 1 Monat.

Betrachte 5 Posts - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
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  • #8739

    admin
    Keymaster

    Das Bundesgericht hat entschieden, der Kommentar dazu findet sich hier:

    Urteil 2C_742/2017: 25 anstatt 56 Nächte

    Gut ist, dass anstelle von 56 Nächten das Gericht deren 25 Nächte festhält. Schlecht ist, dass das Bundesgericht die Eingaben von mooszwergli.ch nicht behandelte.

    #8904

    Stalu
    Mitglied

    Zuerst mal besten Dank für ihre aufwendigen Recherchen über die Kurtaxe! Das Bundesgerichtsurteil in Bezug auf die Anzahl Tage 25 statt 54/49 scheint klar. Nur hat dies die Inkassostelle Tourismus noch nicht kapiert, ist doch heute die neue Kurtaxenpauschalrechnung unverändert mit Fr. 588.— (3 Zimmer)und Mitgliederbeitrag Fr.50.- (vorher Fr.20.-??) eingetroffen. Dabei haben wir mit der letztjährigen überhöhten Zahlung den Beitrag 2018/19 beinahe bezahlt! Eine absolute Frechheit! Geht ins gleiche Kapitel wie die angekündigte Gebühr für die Einsprache gegenüber der Abwassergebühr! Uk

    #8908

    admin
    Keymaster

    Ich habe die Rechnung heute auch erhalten. Einmal abgesehen davon, dass es diese 25 Nächte nicht gibt, ist es in der Tat mehr als befremdend, dass ein solches Schreiben noch nach Urteilseröffnung rausgeht. In meinem Falle trägt das Schreiben das Datum 1. November; kaum denkbar, dass die Gemeindeverwaltung an einem Feiertag arbeitet.

    WICHTIG: Dem Schreiben fehlt die Verfügung. Ohne Verfügung ist aber auch die Rechnung ungültig. Behalten Sie das Schreiben als Beweisstück auf, diese Rechnung müssen Sie nicht zahlen!

    #9045

    Stalu
    Mitglied

    Kürzlich wurde die Rechnung für die Kurtaxenpauschale wiederum mit 49 Tagen verschickt. Nebst der viel zu hohen verrechneten Tagen basiert auch weiterhin in den parallel zugestellten Informationen an die Ferienwohnungsbesitzer die Anrechnung von 49 Tagen bei den Jahresgästekarten! Was der neu angekündigte Berechnungsansatz für den Bezug der Jahresgäste (zB 3 1/2 Zi-Wohnung) mit 6 JGK soll ist schleierhaft!? Werden neu zu obigem Beispiel automatisch 6 x49 Tage angerechnet?

    #9181

    admin
    Keymaster

    Nochmals, sofern die Rechnung keine Verfügung enthält (inkl. Rechtsmittelbelehrung), ist sie NICHT zu zahlen. Bei einer 3.5-Zimmer Wohnung sind es vier Betten. Es ist aber gut möglich, dass die Gemeinde versucht, nun einfach mehr Gästekarten an die “Leute” zu bringen und so zu einer höheren Belegung zu gelangen. Also, Rechnung einfach ignorieren.

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