Mail Gemeinderat (2. Runde)

Eines darf man der Gemeinde Bürchen lassen, die Antwort erfolgte noch am gleichen Tag. Auf diese Mail hat moosalbi.ch untenstehend geantwortet (>Orange Passagen entsprechen der Antwort des Gemeindepräsidenten).

Zwei Dinge vorneweg: 1. Das Gemeindebüro ist während den Festtagen wie folgt geöffnet: Montag und Dienstag, 21. und 22. Dezember 2014 von 08.15 bis 12.00 und 13.45 – 17.00 Uhr, Montag und Dienstag, 29. und 30. Dezember 2014 von 08.15 bis 12.00 und 13.45 – 17.00 Uhr. Wer eine Einsprache machen will, wird nicht umhin kommen, das Original einzusehen bzw. eine Kopie zu erstellen, da eine solche Kopie einer Einsprache beizulegen sein wird.

2. Neuer voraussichtlicher Publikationstermin für das Reglement im Amtsblatt ist Janaur 2015. Nach dem Versenden der ersten Mail wurde der letzte Satz so geändert. Anstelle 'Die Publikation erfolgt am 19. Dezember 2014' steht nun 'Die Publikation erfolgt im Januar 2015'. Wichtig: Das Reglement selber wird im Amtsblatt nicht publiziert, sondern nur die Tatsache, dass die Urversammlung es verabschiedet hat. Aktuell wird es so aussehen, dass bei der Publikation des Entscheides die öffentliche Auflage auf dem Gemeindebüro bereits vorüber sein wird, also unbedingt bis spätestens zum 7. Janur 2015 öffentlich aufgelegtes Reglement auf dem Gemeindebüro von Bürchen einsehen bzw. kopieren.

Mail vom und an den Gemeindepräsidenten (2. Runde)

Guten Tag Herr Zenhäusern

> Da wir am Aufbauen der neuen Homepage sind, kann es durchaus vorkommen,
> das noch nicht alle aktuellen Daten geladen sind.

Die neue Homepage ist eine Augenweide, das ist sicher der richtige Weg.

> Oeffnungszeiten finden Sie unter News

Schade, dass diese Seite von der Suche nicht gefunden wird. Immerhin ist nun klar, wann geöffnet ist. Und wenn es eine Startschwierigkeit der Homepage ist, so kann ich Ihnen anbieten, es gerne zu späterer Zeit nochmals zu testen.

> Das Reglement finden Sie unter Lenkungsabgabe zu unterst

Dort finde ich den Entwurf. Gehe ich daher richtig in der Annahme, dass Entwurf und Verabschiedung deckungsgleich sind? Grundsätzlich sollte ein Reglement (es handelt sich nicht um eine Zonenplanänderung oder ein Baugesuch) öffentlich angeschlagen sein, dann müsste ich, um die amtliche Version zu sehen, nicht aufs Gemeidebüro, sondern könnte as am Anschlagbrett lesen. So gibt es z.B. bei allen Baugesuchen einen Anschlag (insb. auch bei der Haltestelle Bürchen-Station). Es wäre daher toll, wenn das Reglement dort aushinge, dann wäre es für alle klar ersichtlich.

> Der Gemeinderat hat entschieden, die Ausschreibung im Amtsblatt erst im
> Januar vorzunehmen. Wurde heute angepasst (ca. 10.00 Uhr)

Diese Information könnte besser kommuniziert werden. Gleicher Link, keine Meldung, wie soll ich da erkennen, dass das Datum nach hinten geschoben wird?

> Es ist keine Steuer sondern eine Lenkungsabgabe

Ich möchte doch nochmals auf den Fall Silvaplana verweisen:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/140327_2C_1076-2012.html

Erwägung 5.3. Im vorliegenden Fall ist festzuhalten, dass die Zweitwohnungssteuer von den Pflichtigen grundsätzlich voraussetzungslos erhoben wird. Die Ausnahme von der Steuerpflicht bei Bewirtschaftung des Objekts ändert daran nichts. In Ermangelung eines persönlichen Verpflichtungsgrunds und einer staatlichen Gegenleistung für den geschuldeten Betrag handelt es sich bei der Zweitwohnungssteuer jedenfalls nicht um eine Kausalabgabe. Im vorliegenden Fall verhält es sich somit anders als in BGE 135 I 233, wo durch die Gemeinde primär eine Verpflichtung zur Benutzung bzw. zur Vermietung statuiert und nur subsidiär eine Ersatzabgabe vorgesehen wurde.

Beim Bürchner Reglement geht es im Kern um eine Steuer nach dem Vorbild von Silvaplana. Ich sehe nun, dass Sie offenbar den Standpunkt vertreten, die Bürchner Steuer sei mit BGE 135 I 233 vergleichbar. Dies ist sie aber nur schon deshalb nicht, weil bei BGE 135 I 233 nur neu erstellte Objekte erfasst wurden, und mein Objekt ja schon über 30 Jahre existiert, und trotzdem besteuert wird. Es lenkt mich also nicht (das Objekt steht ja bereits), sondern es besteuert mein Objekt, und das wiederum geht nur, wenn es ein kantonales Gesetz gäbe, doch dieses gibt es aber nicht.

> Der Gemeinderat hält an der Einführung fest

Schade, dass der Gemeinderat nicht den Mut aufbringt, seine Position ausführlicher darzulegen, warum es keine Steuer ist und warum er daran festhält. Ein gut erklärtes Gesetz wird von den Steuerpflichtigen verstanden, ein nicht erklärtes Gesetz kann niemand verstehen, und daher sollten Sie sich am Ende nicht wundern, wenn das Bürchner Reglement auch von den Zweitwohnungseigentümern nicht verstanden wird.

> Freundliche Grüsse
> Gemeinde Bürchen
> Philipp Zenhäusern
> Gemeindepräsident

> Hinweis
> Für den Termin wollen Sie sich bitte auf folgender email-Adr. melden
> philipp.zeno@gmx.ch

Ich werde mich einer Diskussion sicher nicht verschliessen, aber wenn ich es richtig verstehe, gibt es in Ihrer Argumentation ja keinen Spielraum. Einen solchen bzw. die Gründe dazu müsste ich schon sehen, ehe eine Diskussion Sinn ergibt.

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