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Mittlerweile (28.1.2020) funktioniert der PDF-Link wieder. Wer allerdings auf eine Liegenschaft klickt, bei der es mehr als einige wenige Wohnungen gibt, der findet in der besagten PDF-Datei neu ‘Gebäude mit mehr als drei Wohnungen’; damit aktuell auch ja niemand die Anzahl der Wohungen berechnen kann !!!
15. Januar 2020 um 11:02 Antwort auf: 2c_272/2019: Touristisch Gefrässiges und jodelnde Bundesrichter #10912Urteil 2c_272/2019: Ganz weg heisst auch ganz abkassiert:
8. November 2018 um 0:41 Antwort auf: Nichtige Rechnungen in Bürchen — bestätigtes Mehr an Zweitwohnungen #9601Wenn alle Gemeinden und die Zahlen angeschaut werden, so sind die Zahlen in Unterbäch (vielleicht zusammen mit Törbel) am tiefsten. Daraus resultieren für Unterbäch 15 Nächte (ohne Grauziffer). Nun sind in Unterbäch aber die Kinder nicht austariert, sodass es (ohne Dunkelziffer) keine 15 Nächte sind.
Es ist schwierig, die Aussagen des Bundesgerichtes zu interpretieren. Insbesondere die Zahl 30. Was das Bundesgericht nicht erkannte, ist, dass mit dem neuen Reglement deutlich mehr Betten fakturiert werden. Der Vergleich zum alten Reglement hinkt hier gewaltig. Faktisch würde dies bedeuten, dass für die Zweitwohneden (mit der Methodik des alten Reglementes) anstelle von 30 dann plus/minus 60 Nächte entstünden.
Natürlich erscheinen 15 Nächte tief. Nur, umfasst diese Zahl eben alle Betten. Bei 15 Nächten und 5 Betten sind es 75 Nächte für vielleicht zwei Erwachsene und zwei Kinder. Dies ergäbe dann wieder 25 Nächte für drei Erwachsene. Letztlich liegt es in der Methodik der Berechnung, dass derart tiefe Nächte entstehen.
Ebenfalls tief sind die Nächte auch, weil alle Nächte in den Zweitwohnungen der Einheimischen nicht erfasst werden, auch wenn dort viele Auswärtige Verwandte, Bekannte und Freunde der Einheimischen übernachten, welche an sich kurtaxenpflichtig sind. Allerdings ist das Urteil 2c_672/2017 (Moutathal) klar:
Das Bundesgericht hält dort klar fest, die Zweitwohnungen der Einheimischen seien im Sinne der Kostennähe nicht zu berechnen. Alle Argumente meinerseits, dass (wenn die Zweitwohnungen der Einheimischen ausgenommen würden) damit einer Vermietung unter der Hand Vorschub geleistet würde, dass es problematisch sei, wenn jemand z.B. nur wenige Nächte vermiete und dabei die gesamte Jahrespauschale zahlen müsse etc, all diese wurde nicht beachtet — weil der Rechtsnachteil nicht genügend ausgewiesen worden sei.
Der Anwalt sagte mir, wichtig sei einzig, dass die Reglemente aufgehoben seien. Kurz und gut, das Prozedere startet von neuem. Richtig ist, dass das Bundesgericht gewisse Nächte im Sinne einer Dunkelziffer als gegeben erachtet. Gemäss Urteil Leukerbad sind dies 9 Prozent, doch ist das Bundesgericht nicht Gesetzgeber.
Gesetzgeber sind die Gemeinden unter Mitwirkung der Tourismusbeteiligten. Die Anzahl der Nächte ist dabei korrekt neu zu berechnen. Dabei sind die aktuellen bekannten Logiernächte zu verwenden, dies wären die Jahre 2015/2016 und 2016/2017.
Leider hat das Bundesgericht die Frage der Vernehmlassung offengelassen, doch sieht das Tourismusgesetz nach Art. 17 Abs. 2 eine Konsultation (Vernehmlassung) vor. Die Verordnung zum Tourismusgesetz ist diesbezüglich klar:
Art. 11, Reglement über die Kurtaxe und/oder die Beherbergungstaxe
1 Das Reglement über die Kurtaxe und/oder die Beherbergungstaxe muss,
bevor es der Urversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird, den lokalen Tourismusbeteiligten zur Vernehmlassung unterbreitet werden.
2 Die Bestimmungen des Gemeindegesetzes sind anwendbar.In diesem Sinne ist nach Art. 102 Gemeindegesetz eine Vernehmlassung durchzuführen. Chance einer ordnungsgemässen Verabschiedung ist, dass die Nächte nicht einfach stumm in die Urversammlung gingen, sondern zuvor eine Diskussion stattfindet.
Am Ende des Prozesses stehen neue Reglemente zur Verfügung. Betroffene können dann noch immer die Reglemente betr. der Nächte anfechten, sofern die Nächte nicht stimmen.
Hätte gerne eine kürzere Antwort gegeben, doch lässt sich dies aus den Urteilen eben nicht herauslesen.
P.S: Und noch etwas sei hier hinzugefügt. Es gibt in Bürchen ja "nur" 25 Nächte, weil die Gemeinde unwahre Angaben bei der Anzahl Zweitwohungen machte. Soweit ich es für Unterbäch überprüfen konnte, stimmt dort die Anzahl der Zweitwohnungen. Folglich erhielt Bürchen zu Unrecht eine viel zu hohe Anzahl von Nächten (weniger Zweitwohnungen = mehr Nächte). Es wäre geradezu grotesk, wenn das offensichtliche "Lügen" in Bürchen belohnt und das korrektere Rechnen in Unterbäch für die Zweitwohenden eine zu hohe Anzahl Nächte zur Folge hätte.
7. November 2018 um 18:04 Antwort auf: Nichtige Rechnungen in Bürchen — bestätigtes Mehr an Zweitwohnungen #9461Ich habe das Urteil aus Unterbäch auch gelesen — habe es sogar noch kurz mit einem Anwalt gestern besprochen.
Rechnerisch hat die Gemeinde 15 Nächte, so steht es im Urteil. Dem ist anzufügen, dass dabei die Kindernächte falsch abgerechnet sind. Dies wurde im Verfahren nicht bemerkt, weder von der Gemeinde, noch vom Kläger und auch nicht vom Bundesgericht. Faktisch sind es deshalb noch weniger Nächte.
Das Bundesgericht sagt ja, dass die Anzahl der bisherigen Nächte stimmt und folgert daraus, dass 30 Nächte trotzdem möglich seien, weil sie bisher verrechnet wurden. Nur, das Bundesgericht unterliegt einem eklatanten Denkfehler. Es hätte nämlich feststellen müssen, dass mit neuem Reglement doppelt so viele Betten im Vergleich zur alten Regelung verrechnet werden.
Wer glaubt, das Bundesgericht urteile immer aufgrund Fakten, dem sei in Erinnerung gerufen, dass dem längst nicht so ist, wie mein Urteil exemplarisch zeigt:
Wer das Urteil von Unterbäch genau liest, dürfte ähnliches feststellen. Der Anwalt meinte im übrigen zu allen Urteilen, wichtig sei nicht, ob das Urteil in allen Ecken und Enden stimmig sei. Aufgehoben sei aufgehoben. Es müsse jetzt ein neues Verfahren (inkl. Vernehmlassung!) geben, danach könne jede/r wieder entscheiden, ob er/sie nochmals klagen wolle.
Betr. gemeinsamen Vorgehens in den Schattenbergen: Ohne gemeinsame Tourismusstruktur können die Gemeinden nicht gleiche Ansätze festsetzen. Unterbäch hat (MIT Grauziffer) plus/minus 15 Nächte. Dieser Ansatz passt nicht auf Bürchen, Eischoll kann ich nicht beurteilen, aber ich meinte dort gilt noch das alte Reglement.
Zusammengefasst, Fakt ist, alle Reglemente sind aufgehoben. Es wird neue Verfahren geben, die zuviel bezahlten Kurtaxen sind anzurechnen. Ob dies weise im Voraus (wie im Goms) oder zähneknirschend im Nachhinein erfolgt, spielt keine Rolle. Absolut unzulässig ist es (Idee von Bellwald), nur den Kläger/innen die Differenz zurückzuzahlen.
6. November 2018 um 12:46 Antwort auf: Urteil 2C_742/2017: 25 Nächte in Urteil falsch berechnet #9181Nochmals, sofern die Rechnung keine Verfügung enthält (inkl. Rechtsmittelbelehrung), ist sie NICHT zu zahlen. Bei einer 3.5-Zimmer Wohnung sind es vier Betten. Es ist aber gut möglich, dass die Gemeinde versucht, nun einfach mehr Gästekarten an die “Leute” zu bringen und so zu einer höheren Belegung zu gelangen. Also, Rechnung einfach ignorieren.
5. November 2018 um 13:43 Antwort auf: Urteil 2C_742/2017: 25 Nächte in Urteil falsch berechnet #8908Ich habe die Rechnung heute auch erhalten. Einmal abgesehen davon, dass es diese 25 Nächte nicht gibt, ist es in der Tat mehr als befremdend, dass ein solches Schreiben noch nach Urteilseröffnung rausgeht. In meinem Falle trägt das Schreiben das Datum 1. November; kaum denkbar, dass die Gemeindeverwaltung an einem Feiertag arbeitet.
WICHTIG: Dem Schreiben fehlt die Verfügung. Ohne Verfügung ist aber auch die Rechnung ungültig. Behalten Sie das Schreiben als Beweisstück auf, diese Rechnung müssen Sie nicht zahlen!
In der Tat lässt sich die Anzahl der Wohnungen nicht direkt aus der Gemeinde-Datei (dies steht auch im Beitrag so) ermitteln, wohl aber, wenn alle PDF-Dateien zu den Objekten (Link PDF, dort 2. Seite) begutachtet werden. War ein ziemlich mühsames Unterfangen.
Natürlich hast Du aber recht, dass es bei grösseren (älteren) Häusern wohl oft mehrere Wohnungen geben dürfte, obwohl nur eine Wohnung vermerkt ist; nur lässt sich dies bei einem Augenschein von aussen nicht überprüfen.
Ein korrekt und vollständig geführtes Register wird hier Klarheit bringen. Meine Schätzung, dass mindestens 100 Wohnungen nicht erfasst sind, ist wohl eher ‘bescheiden’ angesetzt.
Sicher ist, die 750 Zweitwohnungen, mit denen die Gemeinde rechnet, stimmen NIE und NIMMER. Alleine schon deshalb nicht, weil 784 Rechnungen verschickt wurden und weil ja nur jene eine Rechnung erhalten, die entweder nicht in Bürchen wohnen oder dort wohnen und vermieten.
Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass eine Gemeinde derart dreist lügt (Berechnung und Zahl der Nächte falsch, Anzahl Zweitwohnungen stimmen nicht etc). Letztlich müsste jetzt endlich ein Urteil des Bundesgerichtes erfolgen, nur im Goms warten sie mittlerweile beinahe zwei Jahre.
Nicht nur dass in der Zwischenzeit kräftig kassiert wird, es werden gar nebulöse Studien (wie in Sigriswil) publiziert. Es scheint fast so, als wollte da jemend neue Fakten (fake news) etablieren. Dabei werden mal schnell 800 Zweitwohnungen (60 Prozent!) nicht mehr gezählt, dafür sollen die Zweitwohnenden im Schnitt (!) jede zweite Woche (24 Nutzungen) im Objekt verweilen.
Der Verkehrsverein von Sigriswil sieht sich nicht in der Lage, bei 800 Zweitwohnungen nachzuhaken. Da fragt sich natürlich schon, welches Interesse die Gemeinden an einem korrekt geführten Gebäude- und Wohnungsregister haben? Letztlich würde daraus z.B. ersichtlich, wieviele der Zweitwohnungen Einheimischen gehören und unter der Hand genutzt werden.
In Sigriswil wird gemäss Studie (von der Gemeinde in Auftrag gegeben) von den Verantwortlichen ausgeführt, die Zahlen des Gebäuderegisters seien ungenau. Nur wer erfasst denn die Gebäude und Wohnungen in den Gemeinden?
P.S: Die richtige Antwort darf gerne hier gepostet werden.
29. Oktober 2018 um 11:53 Antwort auf: "Studie zu Sigriswil": Wenn nur 40% der Zweitwohnungen Kurtaxenrechnung erhalten #8169Nachbemerkung zu den obigen Ausführungen: Die “Studie” definiert die Zweitwohnugen wie folgt:
“Eine Zweitwohnung ist eine Wohnung, die nicht im Besitz von Einheimischen ist, entweder touristisch bewirtschaftet oder selbstgenutzt wird und für welche Kurtaxen in der Gemeinde Sigriswil abgerechnet werden müssen.”
Damit schlägt der Autor einige Purzelbäume, denn gemäss Lehre und Rechtsprechung spielt es gerade keine Rolle, ob eine Zweitwohnung einem Einheimischen gehört oder nicht. Massgebend ist vielmehr die Nutzung.
Ob das Urteil öffentlich ist, weiss ich nicht. Letztlich ist es noch nicht rechtskräftig und somit bringt es nur bedingt etwas.
Die Gemeinden sagen bisher ja, die Kinder seinen berücksichtigt worden (was z.B. in Bürchen nicht stimmt). Sie müssen den Geschäftsbericht 2014/15 durchkämmen. Fakt ist aber auch, je mehr Betten eingesetzt werden, desto weniger Nächte gibt es.
Ich meinte, dass 35 Nächte über alle Kategorien zutreffen dürften (siehe oben). Bei vermieteten Objekten werden es mehr Nächte sein, folglich gibt es bei den nicht vermieteten Wohnungen weniger. Die Zahlen wird im Verfahren die Gemeinde offenlegen müssen. Ich würde anrufen oder noch besser per Einschreiben die Zahlen binnen einiger Tage verlangen und ansonsten in die Klage reinnehmen, Gemeinde verweigert diese.
Welchen Bescheid haben Sie erhalten? Haben Sie die Verfügung angefochten? Enthielt die Rechnung überhaupt eine Verfügung?
Wenn nein, zunächst Verfügung verlangen.
Wenn ja, enthält die Verfügung eine Rechtsmittelbelehrung?
Wenn nein, Verfügung verlangen, dann diese anfechten.
Es gibt für Saas Fee aktuell ein erstinstanzliches Urteil des Staatsrats, der die Kurtaxe von Saas Fee nicht guthiess. Die Gemeinde hat das Urteil beim Kantonsgericht angefochten.
Trotzdem müssen Sie ihre Verfügung selber anfechten. Sie können dies mit den Belegen ab dieser Homepage versuchen, doch offen gestanden ist dies nicht ganz einfach. Bis auf Stufe Kantonsgericht (erste richterliche Behörde) können neue Argumente vorgebracht werden, im Grundsatz sollte aber alles gleich von Beginn weg angefochten werden.
Die Nichtnutzung wird sie nicht von der Kurtaxe befreien, doch sind die Nächte massiv zu hoch in Saas Fee. Aktuell gibt es in Sass Fee, siehe
2735 Wohnung, davon sind 903 Erstwohnungen, d.h. es gibt 1832 Zweitwohnungen. Die Anzahl Betten pro Wohnung müsste ermittelt (Objekte in Vermietung + Verkauf bei comparis.ch). Geschätzt dürften es pro Wohung 4.2 Betten sein. 1832*4.2 = 7694 Betten in Saas Fee. Die letzten "unverfälschten" Kurtaxenerträge bei den FeWo betragen für Saas Fee für das Jahr 2014/15 effektive 247'343Nächte sowie 27’690 bei den Pauschalen. Dies ergibt 275033 Nächte. Werden diese durch die 7694 Betten geteilt, so ergeben sich gute 35 Nächte. Aber, Saas Fee unterscheidet ja zwischen Vermietung und nicht Vermietung. D.h. was bei der Vermietung über 35 Nächte liegt, ist bei der Nicht-Vermietung abzuziehen. Die Gemeinde wird in einem Verfahren den Nachweis erbringen müssen, dass die Nächte realisiert wurden.
Das korrekte juristische Abfassen einer Beschwerde ist nicht ganz trivial. Ich empfehle den Beizug eines Anwaltes. Senden Sie eine Mail an notax@moosalbi.ch und Sie erhalten die Adresse eines Anwaltes, der sich mittlerweile mit der Kurtaxe im Wallis bestens auskennt.
Aufgrund dessen, dass in Bürchen und Unterbäch falsch gerechnet wurde (d.h. die Kinder bei den Pauschalen nicht berücksichtigt worden sind — obwohl das Gegenteil behauptet wurde), ist anzunehmen, dass die obigen Zahlen auch in Törbel zu hoch sind. Siehe dazu:
Die gleichen Kapriolen (zumindest bei den Nächten) gibt es auch in Unterbäch, auch dort sind es kinderbereinigt 1010 Nächte weniger. Will heissen, die Kinder wurden bei den Pauschalen voll verrechnet.
3. Oktober 2017 um 1:31 Antwort auf: Kommentar 2C_519/2016: Leukerbad hat nicht 46 Nächte, sondern die Hälfte #4517Moosalbi.ch hat ein wenig weiter geforscht. Wie kann es sein, dass Leukerbad Tourismus mit 7’513 Betten und 2’446 Wohnungen rechnet, es aber gemäss Bundesamt für Statisik (Stand 31.12.16) deren 2’809 Zweitwohnungen gibt und es 2010 (gemäss Inventar tourobs.ch) bereits 9’615 Betten gab?
Des Rätsels Lösung findet sich in einem Artikel des Walliser Boten vom 10.4.2010 (Zitat): “Leukerbad verfügt über rund 3’300 Zweitwohnungen, von denen aktuell 2’816 mit 7’800 Betten inventarisiert sind.” Bei 3’300 Zweitwohnungen à je 2.8 Zimmer mit 1.27 Betten entstehen folglich 11’734 Betten.
Auf der anderen Seite sei hier angeführt, dass die Kurtaxen-Einnahmen bei den vermieteten Ferienwohnungen für das Jahr 2015/16 wohl nur den Zeitraum 1.11.15-30.6.16 enthalten, seit dem 1. Juli 2016 wird (dies hat moosalbi.ch übersehen) mit Pauschalen abgerechnet, siehe dazu Erläuterung 6.4.1 auf Seite 26 im Geschäftsbericht Leukerbad Tourismus 2015/16.
Die Destination Leukerbad weist für die Monate November 2015 bis Juni 2016 bei den vermieteten Ferienwohnungen ein Minus von neun Prozent im Vergleich zu 2015 aus (siehe dazu Seite 19). Werden 9 Prozent bei den Einnahmen von 2014/15 abgezählt (551’896*0.91), so entstehen 502’189 Franken Kurtaxen ((bei hochgerechnetem Ansatz von 2.5 Franken pro Nacht für die Monate Juli bis Oktober) bei den vermieteten Ferienwohungen für die Saison 2015/16. Zusammen mit den Pauschalen 2016 sind es 709’764 Franken. Geteilt durch 2.5 Franken Kurtaxe / Tag und die 9’516 Betten ergeben sich daraus 29.5 Nächte je Bett / Jahr.
Da nun aber die Bettenzahl (aufgrund der nicht inventarisierten Zweitwohnungen, Stand 2010) deutlich höher ausfällt, sind die 709’764 Franken durch 2.5 Franken Kurtaxe / Tag und 11’734 Betten zu teilen. Damit entstehen 24.2 Nächte pro Bett und Jahr. Moosalbi.ch wird diese Zahlen gerne weiter verfeinern, sofern aktuelle und transparente Zahlen vorliegen.
Moosalbi.ch ist dezidiert der Ansicht, dass eine pauschalisierte Kurtaxe bedingen würde, dass das Inventar der Zweitwohnungen korrekt erfasst ist, ehe überhaupt ein solches Reglement eingeführt werden kann. Es kann und darf nicht sein, das Hunderte von Zweitwohnungen bei der Abrechnung nicht zur Anwendung gelangen. Noch schlimmer aber ist, dass die publizierten Zahlen in sich nicht stimmig sind. Dazu zwei (nicht abschliessende) Beispiele:
1. Gemäss Geschäftsbericht 2013/14 gibt es in Leukerbad 832’661.61 Franken Kurtaxeneinnahmen bei den Ferienwohnungen (effektiv + pauschal, Seite 23). Da die Kinder ‘wegradiert’ wurden, gibt es bei einer Kurtaxe von 2.50 und Tag deren 333’064.64 Logiernächte. Im Schriftenwechsel zum Urteil Leukerbad sind aber 345’188 Logiernächte (Antowrtbeilage 12) ausgewiesen, 12123.76 Logiernächte sind nicht erklärbar.
2. Im Geschäftsbericht 2014/15 finden sich auf Seite 20 für Leukerbad, Inden und Varen 7’788 Betten bei den Zweitwohnungen, im Geschäftsbericht 2015/16 werden auf Seite 18 8’973 Betten publiziert, bei der Info-Veranstaltung betr. der Rettung der Torrent-Bahnen sind es 7’326 Betten (GrischConsulta-Präsentation 27.11.2015, Folie 11). Ja, was nun?
Die bisherigen Zahlen der Gemeinde und Leukerbad Tourismus sind derart widersprüchlich, dass ein jedes Kurtaxenreglement darauf im Sinne von Art. 8 und 9 i.V.m. Art. 127 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) rechtsungleich und willkürlich ist.
Es gibt am Anfang und Ende der veröffentlichen Klage die Links zum Download, hier aber gerne auch die direkten Links:
Klage als Word-Datei:
http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/file/beschwerde_buerchen_2017c-anonym.doc
Klage als PDF-Datei:
http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/file/beschwerde_buerchen_2017c-anonym.pdf
Aktenverzeichnis als PDF-Datei:
http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/image/beschwerde_kurtaxensteuer_buerchen_akten.pdf
Die Urversammlung von Bürchen nimmt das neue Kurtaxenreglement an, gemäss rro.ch mit 82 Ja,, 6 Nein und 2 Enthaltungen. Bitte schaut immer wieder bei moosalbi.ch vorbei, damit ihr die Frist für die Klage ans Bundesgericht nicht verpasst.
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