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  • Antwort auf: Biker- und Kurtaxenirrsinn #3254

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    Moosalbi.ch wurde wiederholt gefragt, wie realistisch die Zahl von 13 Nächten bei der Eigennutzung sei, die in der Präsentation zur geplanten Kurtaxe vom 13. Mai 2017 auf Seite 30 genannt wird. Gemäss Präsentation gibt es 527 Objekte zur Eigennutzung und 223 Wohnungen, die vermietet werden.

    Weil nun 56 Nächte der extrem kleinen Anzahl der Wohnungen, die über Bürchen Unterbäch Tourismus vermietet (einige Dutzend Wohnungen) wurden, herangezogen wurden, ergeben sich 13 Nächte bei der Eigennutzung, weil für 223 Objekte die Fantasiezahl von 56 Nächten eingesetzt wird. Folglich sind 13 Nächte unrealistisch, weil die Touristiker unrealistische Berechnungen anführen.

    Unrealistisch ist zunächst die Anzahl der Nächte jener Eigentümer, welche die Unterkunft selber nutzen und zusätzlich vermieten. Die Verantwortlichen selber halten in den von ihnen abgesegneten Geschäftsberichten (siehe 2012 Bürchen Unterbäch Tourismus, Seite 14, Bericht Unternehmensleiter) fest, dass bei einer gemischten Nutzung vier Wochen Vermietung resultieren würden bzw. könnten — mittlerweile könnte/dürfte selbst diese Zahl nicht mehr erreicht werden.

    Aufgrund dessen, dass bei der Beherbergungstaxe noch 23’865 Franken für Bürchen Unterbäch zusammen, inkl. Hotels resultieren, kann die Anzahl der Nächte ermittelt werden, die vermieten:

    Beherbergungstaxe (0.5 Franken) * 2 = 47’730 Nächte für Bürchen Unterbäch zusammen, inkl. Hotels, Gruppen und Camping.

    Somit kann klar gesagt werden, 54’490 Logiernächte bei den vermieteten Objekten entsprechen einem reinen Wunschdenken. Bei angegebenen 223 Objekten und 54’490 Logiernächten müssten alleine bei der Beherbergungstaxe bei den Ferienwohnungen in Bürchen 27’245 Franken Einnahmen stehen.

    Wie aber bekannt ist, sind es für Bürchen + Unterbäch zusammen und über alle Beherberungsformen (inkl. Hotels, Gruppen, Camping) nur 23’865 Franken insgesamt. Darum rechnen die Bürchner Touristiker nicht nur unrealistisch, sondern geradezu falsch.

    Realistischerweise gibt es bei 28 Nächten wohl etwa 25 Prozent an Wohnungen, die vermietet werden. Die paar Dutzend Objekte, die ausschliesslich vermietet werden, sind plus/minus vernachlässigbar.

    25% von 750 Wohnungen * 4.3 Betten * 28 Nächte = 22575 Vermietungen
    81709 Gesamtnächte – 22575 Vermietungen = 59134 Nächte Eigennutzung
    59134 Eigennutzung / 750 Wohungen / 4.3 Betten = 18 Nächte Eigennutzung

    Nun soll ja eine Pauschale für alle Zweitwohnungen gemeinsam eingeführt werden. Davon profitieren vorallem jene, die vermieten, gibt es hier doch 28 Nächte mehr. Wenn nun 75 Prozent nicht vermieten und deren 25 Prozent es tun, kann die Gesamtmenge von 100 Prozent durch vier geteilt werden.

    Damit können die 28 Nächte durch vier geteilt werden, dies ergibt ein Plus von 7 bei den nicht vermietenden und ein Minus von 21 bei den vermieteten Objekten. Daraus entstehen für den Schnitt:

    Unvermietete: 25 Tage (18+7 Nächte Penalty für Nicht-Vermietung)
    Vermietete Objekte: 25 Tage (18+28=46, nun 21 abzählen)

    Somit wären (wie bei der Trilogie auch ausgeführt) es im Jahr 2016/17 25 Nächte, im Jahr 2017/18 werden es bestenfalls 24 Nächte sein, siehe dazu:

    http://mooszwergli.ch/cms/aktuell/trilogie-kurtaxe-2-entwurf-reglement

    Nun ist die Pauschale eine Mogelpackung. Den Einheimischen wird erzählt, super sie müssten nicht bezahlen (was nicht stimmt!!!). Die Objekte der Einheimischen fallen nicht weg, weil sie dort Wohnsitz haben, vielmehr fliessen die Nächte der Einheimischen bzw. kurtaxenbefreiten Gäste gar nicht erst in die Anzahl der Übernachtungen ein.

    Es kann nicht angehen, dass diese Nächte erst nicht gezählt werden und dann auch noch die Objekte eliminiert werden, bei einer pauschalisierten Kurtaxe sind alle Zweitwohnungen heranzuziehen. Im Begriff Zweitwohungen ist nicht enthalten, ob diese von einem Eigentümer gehalten wird, der in der gleichen Gemeinde wohnt oder nicht.

    Letztlich liegt es an den Bürchner/innen zu entscheiden, ob sie eine solche Mogelpackung wollen oder nicht. In Binn und Ernen obsiegte nach einer vertieften Auseinandersetzung der Einheimischen die Vernunft, die Reglemente wurden verworfen. Es ist und bleibt so, auch die Einheimischen werden mit der Pauschale – weil die Nächte künstlich hochgeschraubt werden – viel massiver geschröpft, als die Verantwortlichen an- bzw. zugeben. Ist ja auch klar, die wollen, dass alle einfach die Hand erheben und das Reglement durchwinken.

    Nun werden die Verantwortlichen nicht müde zu betonen, es könnten pro Bett nicht weniger Nächte veranschlagt werden, weil ansonsten zuwenig Geld vorhanden sei (Minderertrag von 300’000 Franken machen die Runde). Einmal davon abgesehen, dass Bürchen bei den Kurtaxen aktuell nur gut die Hälfte (ca. 160’000 Franken) der angeblichen Mindereinnahmen erziehlt, irren die lieben Touristiker da gewaltig.

    Es kann nicht einfach ein völlig fantasierender Betrag für irrwitzige Projekte eingesetzt werden, selbst der Ansatz kann nicht einfach frei gewählt werden. Das Bundesgericht hat zur Kurtaxe (Fall Einsiedeln) klar gesagt, es wäre zulässig, ein Plus von 20% für zukünftige Projekte bei der Berechnung des Tagesansatzes heranzuziehen. Eine Erhöhung von 2 auf 4 Franken, auch dies ist sehr sehr anspruchsvoll bzw. wird zu bekmämpfen sein. Denn selbst bei realistischen 24 Nächten und 4 Franken verkommt die Kurtaxe zur Steuer, und das darf sie nicht.

    Unabhängig davon, die lieben Touristiker von Bürchen sollen doch bitte mal erklären, wie Kosteneffizienz aussehen soll, wenn sich jeder Ort ein eigenes Tourismusbüro leistet? Da wird Personal aufgestockt, dies bei massiv sinkenden Nächten, die Homepage ist ein Graus und ein Familien-Biker-Paradies wird Bürchen selbst dann nicht, wenn Millionen in den Berg gemeisselt werden.

    Und es ändert auch nichts daran, dass nur jene Nächte verrechnet werden können, die es gibt, denn Art. 21 Abs. 1 Tourismusgesetz sagt es klipp und klar: Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben.

    Die Zahl von 18 Nächten bei der Eigennutzung ergibt im übrigen immerhin eine durchschnittliche Objektbelegung von 77.4 Nächten pro Wohnung und Jahr für die Eigennutzung. Wird bedacht, dass Zweitwohnungen in Bürchen primär von älteren Paaren oder Familien benutzt werden, so wäre eher ein Faktor 2 oder 3 für die Bettenzahl im Schnitt korrekt. Bei Bettenfaktor 2.5 resultieren bei der Eigennutzung immerhin knapp 31 Nächte – und nicht wie die Verantwortlichen unrealistischerweise vorgaukeln nur deren 13 Nächte!!!

    Antwort auf: Leukerbad: Wenn die NZZ sich erinnert #1801

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    Unter einem leicht anderen titel ‘Zurück zur Normalität?: Leukerbad will wieder mehr Autonomie’ existiert der gleiche Beitrag zweimal, bei letzterm jedoch fehlen die Kommenatre von moosalbi.ch. Offenbar kopiert sich die NZZ mittlerweile selber und vergisst dabei glatt die Kommentare.

    http://www.nzz.ch/schweiz/zurueck-zur-normalitaet-leukerbad-will-wieder-mehr-autonomie-ld.109129

    Antwort auf: Leukerbad: Wenn die NZZ sich erinnert #1782

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    Am 27. und 28. Juli meldet sich der Mitarbeiter der NZZ nochmals und betont, der Beitrag sei im Juli fälschlicherweise kurz online gegangen und in die Suchmaschinen gelangt, das Video sei aber erst für Mitte August vorgesehen, daher sei der Beitrag deaktiviert worden. Mit Datum 15. August 2016 erscheint das Video erneut, der ursprüngliche Link funktioniert somit wieder:

    http://www.nzz.ch/erinnern-sie-sich-leukerbad-das-schuldendorf-der-schweiz-ld.105329

    Nun denn, die NZZ erinnert sich also doch noch irgenwie wieder an publizierte bzw. verlorengegangene Artikel. Sogar die Kommentare von moosalbi.ch sind wieder sichtbar. Bizarre Geschichte: Moosalbi.ch postet nun zu einem am 15.8.2016 publizierten Beitrag mit Datum ‘vor einem Monat’.

    Antwort auf: Analyse der Zweitwohnenden: Jeder kann mitmachen! #1763

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    Mittlerweile durfte moosalbi.ch feststellen, dass unter dem Link:

    http://sphinxvip.hevs.ch/ITO/Proprietairesmembresassociations/questionnaire.htm

    die Seite erscheint: ‘The study is closed’. Auch scheinen die Verfasser plötztlich irgendwie doch zurückzukrebsen, wie einer Antwort auf entsprechendes Nachfragen seitens der IGZW Goms zu entnehmen ist.

    http://igzw-goms.ch/dokumente/Schreiben%20Tourismus%20Observatorium%20Wallis%2020160804.pdf

    Auszug aus der vielsagenden wenig aussagekräftigen Antwort:

    “Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Befragten im Winter und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Befragten
    im Sommer dürfen nicht zu einem Jahresdurchschnitt zusammengerechnet werden. Es handelt sich hier um zwei separate
    Fragen und das Total Antworten ist nicht das gleiche.”

    Ähm, wie bitte? Da steht in der Analyse

    http://www.tourobs.ch/media/153938/juli_ovt_umfrage-zweitwohnungsbesitzer.pdf

    auf Seite 10 ja selber (Zitat):

    “Total verbringen die Besitzer im Schnitt über 50 Tage
    in ihrer Residenz.”, um dann bei einer Nachfrage gerade wieder das Gegenteil zu ‘behaupten’? Komme da noch einer draus.


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    Dem sei hier angeführt, dass wir nur über den grossen Zaun blicken müssen, um zu erahnen, wohin die Reise führen kann, wenn das Maas an Tourismus- und sonstigen Steuern beliebig geöffnet wird.

    Deutschland kennt mittlerweile selbstverständlich die Kurtaxe für die Tagesgäste, die Zweitwohnungssteuer, die dann – beruflich bedingt – allfällig wieder von den Steuern abgezogen werden kann. Dies wiederum führt dazu, dass plötzlich alle Zweitwohnungen beruflich bedingt sind, womit die Zweitwohnungssteuer fast nur noch ausländische Eigentümer/innen betrifft. Nun wollte gar Berlin verbieten, dass diese ‘gebeutelten’ Ausländischen ihre Zweitwohnung an Touristen vermieten dürften, eine Vermietung schade dem knappen Angebot an Wohnraum in Berlin (sic!).

    Wenigstens haben nun drei Klagende aus Rostock, Schweden und Italien in erster Instanz Recht erhalten, sie dürfen die Wohnung in Berlin (wohl verstanden nur mit einer Ausnahmebewilligung, aber immerhin) doch vermieten, siehe dazu:

    http://www.spiegel.de/reise/deutschland/verwaltungsgericht-erlaubt-untervermietung-von-zweitwohnungen-a-1106813.html

    Der aktuelle Versuch im Wallis, über eine pauschalisierte Kurtaxe (die rechtlich im kantonalen Tourismusgesetz gar nicht haltbar ist) eine Zweitwohnungssteuer über z.T. mehr als 2000 Franken zu etablieren, wird dem Tourismus nichts bringen (der Tourismus wird noch teurer, als er schon bisher ist), sehr wohl wird damit aber das Eigentum der betroffenen Eigentümer/innen massiv beschnitten, was zu einer partiellen Enteignung und z.B. in Leukerbad zu einem Massenverkauf führt. Dem lokalen Tourismus wird dabei genauso wenig geholfen sein wie dem knappen Wohnangebot in Berlin. Wohl aber werden sich betroffene Eigentümer/innen überlegen, ob sie denn dort überhaupt noch Eigentum haben woll(t)en.

    Antwort auf: Leukerbad: Wenn die NZZ sich erinnert #1701

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    Moosalbi.ch hat Post erhalten. Von einem GMail-Account und einem Herrn Maerz, der sich als NZZ-Projektleiter ausgibt. Zunächst die Mail vom GMail-Konto (Subject: Re: Back to the future):

    =================================================================
    Ich weiss nicht, wie sie an die URL des Leukerbad-Artikels gekommen sind, aber ich kann Ihnen sagen, weshalb der Link auf einen Error 404 führt. Die Publikation dieses Artikels ist erst für Mitte August geplant. Mit freundlichen Grüssen, Andi Maerz
    *NZZ*

    Andi Maerz
    Projektleiter
    *NEUE ZÜRCHER ZEITUNG AG*
    Falkenstrasse 11 – Postfach – CH-8021 Zürich
    Zentrale +41 44 258 11 11 – Direkt +41 44 258 13 81
    andi.maerz@nzz.chhttp://www.nzz.ch
    Ein Unternehmen der NZZ-Mediengruppe
    ============================================================

    Moosali.ch antwortet darauf:

    ============================================================
    Ist ja schon sehr seltsam. Warum kann ich denn am 13.7.2016 dazu Kommentare über Disqus abgeben, erhalte dafür gar Tadel, dass der Kommentar zu lang wäre? Kommentare, die nun eben gerade nicht mehr vorhanden sind? Warum listen die Suchmaschinen den Artikel mit dem Datum 12.7.2016 bei der NZZ? (duckduckgo.com, bing.com, selbst bei google.com ist es noch immer via Drittlink gelistet). Das einzige, was in den letzten beiden Tagen sich änderte ist, dass der Video-Beitrag nicht mehr in der internen Suchmaschine der NZZ erscheint!

    Und warum erhalte ich diese Mail ab einer GMail-Adresse, wo ich doch an leserservice@nzz.ch geschrieben habe?

    Mit freundlichem Gruss

    moosalbi.ch
    ============================================================

    Links

    http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/2016/07/leukerbad_disqus.pdf

    http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/2016/07/leukerad_google.png

    http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/2016/07/leukerad_bing.png

    http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/2016/07/leukerbad_duckduckgo.png


    admin
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    Ausverkauf geht weiter: Der aktueller Stand (26.7.2016) liegt mittlerweile bei 537 Objekten:

    https://www.comparis.ch/immobilien/marktplatz/leukerbad/kaufen

    Pro memoria eine Bildschirmkopie von comparis.ch:

    http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/2016/07/comparis.png

    Zusammen mit den mittlerweile 80 Objekten betr. Dauermiete sind wir damit bei weit über 600 Objekten. Wann wann wird der Wahnsinn gestoppt?

    Antwort auf: Analyse der Zweitwohnenden: Jeder kann mitmachen! #1659

    admin
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    Es scheint, als würde die Analyse noch laufend geändert. Bitte (Stand 25.7.2016) diesen Link verwenden:

    http://www.tourobs.ch/media/153938/juli_ovt_umfrage-zweitwohnungsbesitzer.pdf

    Hinweis: Die Dateigrössen der beiden Versionen unterscheiden sich: 1045467 Bytes (aktuelle Version), 991821 (alte Version).

    Dies hat Folgen im Inhalt. In der aktuellen Version wird explizit darauf verwiesen, die Besitzer würden über 50 Tage in ihrer Residenz verbringen.

    Antwort auf: Analyse der Zweitwohnenden misslingt um Faktoren #1641

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    Obiger Link ist nicht mehr gültig, die publizierte Analyse wurde leider nochmalig geändert. Bitte (Stand 25.7.2016) diesen Link verwenden:

    http://www.tourobs.ch/media/153938/juli_ovt_umfrage-zweitwohnungsbesitzer.pdf

    Hinweis: Die Dateigrössen der beiden Versionen unterscheiden sich deutlich: 1045467 Bytes (aktuelle Version), 991821 (alte Version).

    Beispiel (Seite 10), neue Version:

    ==================================================
    Es besteht eine Differenz von ungefähr 10 Einheiten zwischen der Anzahl der deklarierten Tage in Abhängigkeit mit den Jahreszeiten. Die Verteilung ist allerdings im Winter homogener als im Sommer. Total verbringen die Besitzer im Schnitt über 50 Tage in ihrer Residenz.
    ==================================================

    Alte Version (Seite 10):

    ==================================================
    Es besteht eine Differenz von ungefähr 10 Einheiten zwischen der Anzahl der deklarierten Tage in Abhängigkeit mit den Jahreszeiten. Die Verteilung ist allerdings im Winter homogener als im Sommer. Für die Sommersaison werden von 52 % der Antwortenden bis zu 19 Benützungstage erwähnt.
    ==================================================

    UNTERSCHIED: Während die aktuelle Version explizit von über 50 Tagen, welche die Besitzer in ihrer Residenz verbringen, spricht, fehlt dieser Satz in der alten Version. Wie moosalbi.ch ja sagte, genau ist anders, geändert übrigens auch! Oder ganz nach dem Motto, wer findet die zehn kleinen Unterschiede.


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    Moosalbi.ch hat Post erhalten. Der Autor des Artikels schreibt:

    “Nach redaktionsinterner Rücksprache kann ich … die Studie nicht aushändigen, da es sich dabei um recherchierte Unterlagen sowie entsprechende Diskretionsabmachungen handelt.”

    Und moosalbi.ch dachte immer, bei einer Studie handelt es sich um eine wissenschaftliche Arbeit, welche für die Öffentlichkeit bestimmt wäre. Sorry, aber mit einer solchen Arbeitsweise verkommt die RhoneZeitung (RZ) zum Propaganda-Werzeug der lokalen Touristik-Lobby. War wohl doch nicht so ernst gemeint mit:

    http://www.1815.ch/rhonezeitung/zeitung/standpunkt/es-lebe-der-freie-journalismus/


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    Was will uns der Autor mitteilen, wenn er auf eine Studie verweist, die er nicht namentlich nennt, die wir nicht kennen?

    Dass die Zweitwohnungseigentümer/innen auf politischer Ebene kein Mitspracherecht haben? Ja, dies trifft zu, doch geht dies ok, sie leben nun einmal primär an einem anderen Ort. Aber, es geht ja gar nicht um Mitsprache, es geht darum, dass die Gemeinden und der Kanton sich im Rahmen der Gesetze bewegen müssten, und genau dies ist mit Kurtaxen um die 2000 Franken längst nicht mehr gegeben.

    Dass die Zweitwohnungseigentümer/innen Milchkühe sind? Nein, dass sind sie nicht. Im Unterschied zu Milchkühen können sie durchaus davonlaufen. Es reicht schon aus, wenn Gäste dieses Gefühl erhalten, und weg sind sie. Stimmt das Angebot, kommen die Geste gerne, stimmt es nicht, bleiben sie eben weg.

    Dass eine Unterdeckung bei den Infrastrukturkosten bestünde? Fragt sich einfach für welche Infrastrukur. Wasser/Abwasser, Kehricht und Strom sind über die Kosten nach Verbrauch zu regeln (und da zahlen die Zweitwohnungseigentümer/innen mit, ganz egal wie oft sie anwesend sind), für die ungedeckten Kosten im Strassenbau (inkl. Lawinenverbauungen) ist der Finanzausgleich zuständig. Wer zurück zu Wegzöllen will, möge dies machen, sollte sich dann aber nicht wundern, wenn ‘Fremde’ diese Wege dann meiden.

    Dass mit Zweitwohnungssteuern Infrastrukturosten bezahlt werden könnten/sollten? Eben gerade nicht, denn die Gelder müssten für eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen, die Förderung von Hotels oder bezahlbaren Wohnraum für Erstwohnende verwendet werden. Einmal abgesehen davon, dass eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen wohl auf Kosten der Hotels gehen wird, sind es gerade die Hotels, welche klagen, wenn Zweitwohnungseigentümer/innen über Airbnb vermieten.

    Wer glaubt, die Kurtaxe nun einfach mit einer Zweitwohnungssteuer ersetzen zu können, vergisst aber vorallem, dass es der Walliser Souverän selber war, welcher 2009 eine solche Steuer hochkantig an der Urne bachab schickte.


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    In der Vorgängerstudie zur Wertschöpfgung des Tourismus im Wallis aus dem Jahre 2001 steht auf Seite 93, dass die Eigentümer/innen von Zweitwohnungen pro Jahr und Objekt 10’500 Franken für den Unterhalt ausgeben würden. Teuerungsbedingt wären dies ca. 11370 Franken, siehe dazu:

    https://81.201.201.57/data/Ressources/1342593539-T_12_001_Wertschoepfungsstudie.pdf

    Mit anderen Worten, was 2001 noch 11370 Franken kostete, ist im Jahre 2014 für weniger als die Hälfte, für 5454 Franken zu haben. In der älteren Studie finden sich interessante Überlegungen zu den Kosten eines Objektes. Moosalbi.ch meint dazu: Genau(er) war einmal!


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    Weitere gute 70 Objekte in Leukerbad sind derzeit in Dauermiete verfügbar, siehe dazu:

    https://www.leukerbad.ch/dauermieterliste/overview.php

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