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Narrenfreiheit(en) gegenüber den Zweitwohnenden
Die Gemeinde hat mit ihrer Politik rund um die illegale 'Lenkungsabgabe' (2012) das Vertrauen verspielt. Dank einer Solidarisierungswelle – mit Klagen beim Staatsrat – gelang es, die Gemeinde von der Einführung einer 'Lenkungsabgabe' zurückzuhalten. Sie einer Flut von Beschwerden und Klagen musste die Illegalität zugeben. Die Gemeinde sah den Vertrauensverlust und versprach Besserung.
Aber nun gibt das Bundesgericht der Gemeinde freie Bahn: Art. 21, Gesetz über den Tourismus, besagt, dass die Pauschale auf der Grundlage objektiver Kriterien zu berechnen sei. Dies gilt nun nicht mehr! Die Gemeinde darf beliebig berechnen, wie sie will, ohne jegliche Diskussion oder Transparenz. Das Bundesgerichtsurteil hat die Gemeinde von jeglicher Rechenschaft über die Berechnugnsgrundlagen befreit! Die pure Narrenfreit herrscht: Ein Durschnittswert muss nicht mehr mathematisch berechnet werden!Was bleibt einem da zu tun? – Wir sind mooszwergli sehr dankbar, dass er sich seit Jahren aktiv einzumischt und solide Hintergrundinformation für die Zweitwohnenden liefert. Mit grossem Interesse habe ich die neue Information zur Kenntnise genommen.
Haben die Leserinnen und Leser dieser Seite auch schon mal überlegt, warum die Gemeinde Bürchen keinerlei Unterstützung bietet, dass sich die Zweitwohnenden in ihrer Gemeinde unter sich organisieren und treffen könnten? Sie gibt keine Namen, Adressen, – nichts heraus. Sie hat keinerlei Interesse daran, dass diese grosse Gruppe – ihr lokales Tourismusghetto im obersten Ortsteil – ihre gemeinsamen Interessen diskutiert – und sich durchsetzen könnte. Würden wir miteinander reden können, würde beispielsweise auffallen, dass kaum jemand von uns sich für eine Ankurbelung des lokalen Tourismus interessiert, z.B. für 'Bürchen Mystic'. Zahlen müssen wir trotzdem. Eigentlich hätten wir ein Mitbestimmungsrecht.
Was könnten wir solidarisch tun?9. November 2018 um 11:39 Antwort auf: Nichtige Rechnungen in Bürchen — bestätigtes Mehr an Zweitwohnungen #9876Dieser Verlauf ist sehr interessant! Mooszwerglich gebührt grossen Dank für diese enorme Arbeit, die zu diesem Ergebnis geführt hat: Die Kurtaxe muss neu berechnet werden, unter Einbezug aller Tourismusbeteiligter! So lautet das Fazit des Bundesgerichtsentscheids. Das ist ein bemerkenswerter Erfolg!
Ich frage mich, ob die Betroffenen – die Zweitwohnenden in Bürchen – über diese neue Gegebenheit informiert sind. Die Webseite von Bürchen Tourismus ist ja keine einschlägige Informationsquelle, zumal sich viele Zweitwohnende ja nicht als Touristen fühlen und keinen Anlass sehen, diese Plattform zu beachten. Ein Zweitwohnsitz ist ja nicht automatisch touristisch, wie dies leider immer wieder falsch verstanden wird.Nun können die Zweitwohnenden gespannt sein, wie das Gewurstel in Bürchen weiter geht: Nachdem mit den Projekten 'Kalte Betten' und 'Lenkungsabgabe' das Vertrauen zerstört wurde, hat auch der Versuch, das neue Tourismusgesetz anzuwenden, den Vertrauensverlust nochmals massiv erhöht: Was kommt als nächstes?
Bürchen Tourismus ist gut beraten, nun alles zu tun, um schrittweise das Vertrauen der Zweitwohnenden aufzubauen.
Mooszwergli sei nochmals bestens gedankt für seine bewunderswerten Analysen und Strategien, die nun allen Zweitwohnenden und auch dem Bürchen Tourismus eine neue Chance geben!! Mit der Faust im Sack ist die Lebensqualität an einem Zweitwohnort vergiftet, und ich wünsche dem Bürchen Tourimus eine Entgiftungskur!Lieber Christian
deine Logik mit den “Betten” geht nicht auf, denn diese sind bei der Berechnung einer Kurtaxe nicht als reale Möbel gemeint, sondern sie stellen abstrakt die Möglichkeit dar, wie viel Raum (für Betten) ein Wohnraum potenziell fassen könnte aufgrund von Erfahrungswerten.
In Andermatt wird für die Kurtaxe – um diese Missverständnis zu umgehen – die reale Anazhl Quadratmeter zu Fr. 14.- pro Jahr angenommen. Aus meiner Sicht ist eine solche Berechnungsgrundlage einfacher zu verstehen.
Mit dem neuen Tourismusgesetz hat Bürchen (und alle anderen Walliser Gemeinden) einen neuen Spielraum bekommen, ihre touristischen Ausgaben besser abgelten lassen zu können.
Ein Dorf braucht Arbeitsplätze, und bei konjunkturellen Veränderungen müssen Anpassungen vorgenommen werden. Aber wenn man nun die Zweitwohnungsbesitzenden derart ausnehmen will und indirekt für die miese Konjunkturlage verantwortlich machen will, so müssen wir uns wehren. Leider besteht die Haltung gegenüber den Zweitwohnungsbesitzenden, als können man dort einfach Geld holen.Ja, mich beeindruckt und überzeugt deine Argumentation, moosalbi! Zuerst dachte ich, es sei in Ordnung, dass die Einheimischen Steuerzahler ihren Zweitwohnsitz in derselben Gemeinde nicht pauschal mit einer Kurtaxe belasten müssten, wie dies an der Versammlung ja gesagt wurde.
Aber wie moosalbi richtig analysiert, geht es um die Kurtaxe in einer Gemeinde, die diese für alle – ausnahmslos alle – Zweitwohnungen nach dem neuen Tourismusgesetz geltend machen darf und konsequenterweise auch soll. Weil alle Zweitwohnungen – unabhängig davon, wer sie besitzt – selbst genutzt oder vermietet werden können und damit der allgemeinen “Kalte-Betten”-Lenkungspolitik unterliegen.
Überzeugend dazu ist das Beispiel des Dauermieters: wenn der Zweitheimische keinen findet, bezahlt er trotzdem die Pauschale, wenn der Einheimische keinen findet, bezahlt er nichts.
Merci für die Analyse!
Mella E. -
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