topkoch

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  • Antwort auf: Problem Bundesrichter #11619

    topkoch
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    2C_272/2019 / II. Öffentlich-rechtliche Abteilung:

    Bundesrichter Seiler, Präsident > SVP
    Bundesrichterin Aubry Girardin > Grüne
    Bundesrichter [und Walliser] Donzallaz > SVP

    und

    Gemeinderat Bürchen Martin Gattlen > SVP
    Gemeinderat Bürchen Harald Gattlen > CSP & RA Gemeinde Bürchen

    "Die unabhängige Justiz ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Richterinnen und Richter sind – trotz Parteizugehörigkeit – keine Parteisoldaten. Sie sind einzig und allein dem Recht und dem Gesetz verpflichtet. So steht es in der Verfassung geschrieben. Wer das nicht akzeptieren will, verstösst nicht nur gegen das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit. Er tritt auch die Gewaltenteilung mit Füssen." …

    – NZZ, 07.08.2019 (s. https://www.nzz.ch/meinung/ein-richter-ist-kein-parteisoldat-ld.1499817)

    Antwort auf: Saas Fee: Saisonkarte für 211 Franken #1912

    topkoch
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    Bin gleicher Meinung. Jedenfalls endlich mal etwas Innovativeres aus der Destination Saas als nur banale Kurtaxen-Abzocke!

    Übrigens kann gemäss Art. 2.3.1(2) der AGBs das Ganze ggf. auch schon bei weniger als 100'000 Saisonkarten zustande kommen:

    "2.3.1 Der Käufer schliesst mit der STB betreffend die von ihm gekaufte(n) WinterCARD SF einen aufschiebend bedingten Kaufvertrag ab, der nur dann wirksam wird, wenn mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen eintritt:

    (1) auf der Verkaufsplattform we-make-it-happen.ch ist in der angekündigten Verkaufsperiode die 99’999ste Wintercard SF (welcher Art auch immer) als verkauft registriert worden oder

    (2) die STB erklärt während der angekündigten Verkaufsperiode die Kaufverträge als gültig, obwohl auf der Verkaufsplattform we-make-it-happen.ch noch nicht 99’999 WinterCARD SF als verkauft registriert sind."


    topkoch
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    Heutiger Kommentar dazu in der RZ Rhonezeitung, S. 3:

    DER RZ-STANDPUNKT: Peter Abgottspon Redaktor

    CHALETBESITZER ALS MILCHKÜHE?

    Zweitwohnungsbesitzer verneinen die Frage des Titels mit grösster Wahrscheinlichkeit. Denn als solche wollen sie, angesichts der in unseren Breitengraden immer grösser werdenden Gier nach Kurtaxenerhöhungen, sicherlich nicht gelten. Beim für eine Kurtaxenerhöhung nötigen politischen Prozess wissen wir zu gut, dass die Zweitwohnungsbesitzer kein Wort zu sagen haben. Wie auch. Sie besitzen hier weder Stimm- noch Wahlrecht. Und wenn es um eine Gebührenerhöhung geht, wird dieser Umstand oft bewusst oder manchmal auch unbewusst ausgenutzt. Eine emotionale Schelte lässt danach nicht lange auf sich warten. Voten wie «Die betreiben Abzocken unter Narkose» sind dabei keine Seltenheit. Einzelne Gemeinden haben dies erkannt und beziehen bei der Erarbeitung von neuen Kurtaxenreglementen die Zweitwohnungsbesitzer mit ein. So hofft man auf deren Wohlwollen. Warum aber werden Kurtaxen überhaupt erhöht? Klar, es muss Geld her. Die Gemeinde kann sonst ihre Infrastruktur nicht mehr finanzieren, ist als Begründung oft zu hören. Wie bitte? Wer denkt, dass für die Deckung von Infrastrukturkosten die Kurtaxe eingesetzt werden könnte, ist auf dem Holzweg. Das hat nämlich rein gar nichts mit Tourismus zu tun. Worum geht es? In zahlreichen Gemeinden besteht bei den Infrastrukturkosten eine Unterdeckung. Das heisst, die ständige Wohnbevölkerung berappt den Grossteil der Infrastruktur. Denn diese bezahlt nebst Gebühren für Wasser, Abwasser, Strassen, Feuerwehr, Forst, Polizei, Hochwasserschutz, Lawinenverbauungen, MZH, Spielplätze usw. im Gegensatz zu Zweitwohnungsbesitzern noch Steuern. Hinzu kommt, dass die Infrastruktur jeweils für die Spitzenzeiten ausgelegt sein muss. So besagt eine Studie, dass diese Unterdeckung in einzelnen Oberwalliser Gemeinden weit über 1000 Franken pro Bett und Jahr beträgt. In Anbetracht der Vielzahl an Zweitwohnungen ergibt das gut und gerne mehrere Millionen! Darum gilt ab sofort: Zur Deckung von Infrastrukturkosten müssen die Gemeinden und der Kanton eine Zweitwohnungssteuer einführen oder die Gebühren für Wasser und Strom in Bereitstellungs- und Verursacherkosten aufteilen. Und moderate Kurtaxen nur noch für rein touristische Projekte einsetzen. Und das mit Sachverstand, Überzeugung und frei von Emotionen vermitteln!

    http://www.1815.ch/rhonezeitung/e-paper/?pid=759958373

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