Binn lehnt ab — dazu und zum Goms allgemein juristische Begründungen

2c_272/2019: Dreistheit im Multipack Foren Binn lehnt ab — dazu und zum Goms allgemein juristische Begründungen

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    Die Gemeinde Binn hat am 1. Juni 2016 ein neues Kurtaxenreglement abgelehnt. Dieses hätte eine Ungleichbehandlung der auswärtigen Zweitwohnungseigentümer/innen und der Einheimischen zur Folge gehabt. Ebenfalls zum ablehnenden Entscheid führte die willkürliche Berechnung der Anzahl Betten sowie die zwingende Pauschalisierung.

    All diese Punkte finden sich in den Reglementen im Saastal, Leukerbad und im Goms. Die Mitstreiter/innen im Goms lassen sich mitterweile durch einen ausgewiesenen Rechtsanwalt vertreten. Dieser stellt klar, dass es aufgrund des neusten Urteils (Fall Obwalden) nicht zulässig ist, die Einheimischen und Auswärigen unterschiedlich zu behandeln.

    Ebenso bestätigt der Rechtsanwalt den von moosalbi.ch immer wieder vorgeschlagenen Rechtsweg, dass Kurtaxenreglemente bei der Homologierung direkt beim Bundesgericht angefochten werden können. Erfolgt dies nicht (was z.B. im Saastal der Fall zu sein scheint), so kann jede einzelene Rechnung erneut angefochten werden.

    Auf Anfrage vermittelt moosalbi.ch interessierten Eigentümer/innen gerne die Adresse des Anwaltes. Wie das Beispiel Binn zeigt, ist viel Aufklärungsarbeit notwendig, damit faire Reglemente entstehen können. Nur so, wenn die Eigentümer/innen von Zweitwohnungen nicht primär als Milchkühe, sondern als Stammgäste begrüst werden, wird der Tourismus im Wallis das Potential der Zweitwohnenden voll ausschöpfen können.

    Link zu den Schreiben:

    http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/2016/06/Schreiben-RA2.pdf

    http://mooszwergli.ch/cms/wp-content/uploads/2016/06/Schreiben-RA-an-Staatsrat.pdf

     

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