1. September 2017: Die Homologierung der Bürchner Kurtaxensteuer wurde heute im Amtsblatt publiziert, obwohl sie gegen das geltende Tourismusgesetz verstösst, siehe dazu der Beitrag:
http://mooszwergli.ch/cms/aktuell/homlogierung-kurtaxensteuer-buerchen/
Die First für Beschwerden ans Bundesgericht läuft bis Ende September 2017. Eine Einsprache macht nur jetzt Sinn, es wird leider ‘herumerzählt’, eine Bescherde könnte bei der Rechnungsstellung erfolgen, die Rechnung müsste dann nicht bezahlt werden. Dem ist nicht so.
Wer erst bei der Rechnungsstellung Einsprache macht, muss den gesamtne Instanzenweg (bis dahin müssen alle Rechnungen gleichwohl bezahlt werden) durchlaufen und riskiert, dass das Bundesgericht am Ende die Klage genau so abschmettert, wie dies im Fall Andermatt passierte:
Der Fall Andermatt: Unhaltbar ist es allemal
Bei der direkten Beschwerde ans Bundesgericht ist genau eine Gerichtsgebühr fällig. Und dies auch nur, wenn das Bundesgericht die Klage nicht gutheisst. Aktuell gibt es aber derart viele Rechtsverstösse im Bürchner Reglement, dass dieses Risiko als klein erachtet werden kann.
Bei Beschwerden bei der Rechnungsstellung dürften die Walliser Instanzen kaum geneigt sein, nur schon die Machenschaften des Walliser Staatsrats unabhängig zu beurteilen, die Gerichtskosten dannzumal um Faktoren höher, also unbedingt JETZT Einsprache machen.