2c_272/2019: Dreistheit im Multipack › Foren › Zweitwohnungen › Moosalbi.ch hat Post erhalten
Dieses Thema enthält 1 Antwort und 2 Stimmen. Es wurde zuletzt aktualisiert von stef167 Vor 7 Jahre. 9 Monate.
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19. Mai 2017 um 20:08 #3328
Der Geschäftsführer von Bürchen Tourismus hat heute die folgende Nachricht zugeschickt:
> Ich habe soeben das FAQ-Dokument ergänzt. Wir an der Infoveranstaltung ebenfalls informiert, werden Einheimische, die Ihre Wohnung vermieten genau
> gleich behandelt. Heisst, sie bezahlen die Kurtaxen-Pauschale.
> Falls sie aber nicht vermieten, kann die Pauschale nicht einkassiert werden,
> da keine kurtaxenpflichtige Logiernacht entsteht. Dies gemäss kantonalem Gesetz.Gerne sei auf die Antwort des Touristikers geantwortet: Nachteil der Pauschale ist ja gerade, dass diese unabhängig von den Logiernächten auf den Objekten eingefordert wird. Es geht eben nicht mehr darum, ob bzw. wiviel jemand dort übernachtet oder nicht, sondern nur noch darum, dass die Wohnung nicht als Erstwohnung dient.
Sie sprechen in der Präsentation ja selber von 750 Objekten, davon dass es um Zweitwohnungen geht (Seiten 12 und 14). In der Tat gibt es in Bürchen 750 Zweitwohnungen. Und es sind mitnichten nur einige wenige Objekte, um die es geht. Viele Exil-Bürchner/innen nutzen in Bürchen Zweitwohnungen, die im Eigentum von Bürchner/innen stehen. Mit der Umnutzung von Ställen bzw. Alt-Wohnungen wird diese Zahl in Zukunft nochmals deutlich zunehmen.
Aktuell sind alle Bürchner/innen und deren Angehörige von der Kurtaxe befreit. Folglich erscheinen diese Nächte nicht in der Anzahl Logiernächte. Nicht zulässig ist es einfach, dass a) diese Nächte nicht gezählt werden, um dann b) diese Zweitwohnungen auch noch von der Pauschale zu befreien.
Oder anders herum gesagt. Ein Eigentümer einer Zweitwohnung, der keinen Wohnsitz in Bürchen hat, zahlt die Pauschale auch dann, wenn er keine Nacht im Objekt verbringt, weil es zählt ja nicht mehr die Nacht, sondern das Objekt. Ich sehe keinen Grund, warum hier eine Zweitwohnung eines Eigentümers, der Wohnsitz in Bürchen hat, anders behandelt werden kann.
Ich sehe auch keinen solchen Passus im kantonalen Gesetz. Ein allgemeiner Verweis aufs kantonale Recht, ohne hier konkret einen Gesetzesartikel zu nennen, hilft nicht weiter. Im Gegenteil, ein solcher Verweis ist bestens dazu geeignet, dass die Stimmbürger/innen von Bürchen unter einer falschen Annahme zur Abstimmung schreiten, dass solche Objekte von der Kurtaxenpauschale befreit sein würden (und genau dies trifft nicht zu).
Letztlich geht es bei der Pauschalisierung ja immer auch darum, dass jene, die vermieten, weniger Nächte zahlen und jene, die nicht vermieten, mehr zahlen. Die Argumentation der Gerichte lautet dabei immer, es stünde den Eigentümer/innen frei, entweder die Pauschale zu zahlen oder zu vermieten.
Wenn nun die Bürchner-Eigentümer/innen, die nicht vermieten, von dieser Pauschale ausgenommen werden, dann würde die Argumentation, einen Anreiz gegen die kalten Betten zu haben, mit der Ausnahme der Wohnungen, die im Eigentum der Bürchner/innen stehen bzw. damit die kalten Betten bekämpfen zu wollen, ad adsurdum geführt.
Somit geht es erst recht nicht an, dass Bürchner-Zweitwohnungseigentümer, die nicht vermieten, von dieser Pauschale auszunehmen, nur weil sie Wohnsitz in Bürchen haben. Die Bürchner-Eigentümer würden dann mit der nicht bewirtschafteten Zweitwohnung noch weniger zum touristischen Wohl beitragen, als die auswärtigen Eigentümer/innen, die ja auch nicht vermieten, aber immerhin die Pauschale bezahlen.
Hinzu kommt, dass viele Eigentümer heute nur noch eine/n Dauermieter/in suchen, denn das Vermieten über einige Nächte, dies lohnt sich – gerade bei einer oder wenigen Wohnungen – kaum bis nicht mehr. Nun ist es mittlerweile aber bereits schwierig, einen Dauermieter zu finden. Es kann doch nicht sein, dass ein ‘auswärtiger’ Eigentümer, der an einen Dauermieter vermieten möchte, aber keinen findet, die Pauschale zahlen muss, ein Bürchner-Eigentümer die Pauschale dann aber nicht zahlen muss, wenn er auch keinen Dauermieter findet.
Also, wer diese Pauschale haben will, soll sie einführen, er muss sich einfach bewusst sein, dass damit alle Zweitwohnungen erfasst werden. Dieses Faktum sollten sich die Bürchner/innen bei der Abstimmung vom 20. Juni 2017 bewusst sein.
Mit freundlichem Gruss
moosalbi.ch
P.S: Bitte erklären Sie mir die ‘mickrigen’ 13 Nächte der angeblichen Eigennutzung auf Seite 30 der Präsentation noch. Gemäss dieser gibt es 54’490 Logiernächte bei der Vermietung. Daraus müssten bei 50 Rappen Beherbergungstaxe 27’245 an Einnahmen bei der Beherberungstaxe für die Ferienwohnungen in Bürchen entstehen.
Im Jahr 2015/2016 gibt es jedoch nur 23’865 Franken Beherberungstaxe für Bürchen und Unterbäch zusammen und dies über alle Beherberungskategorieren (inkl. Hotels, Gruppen und Camping). Wie können dann 54’490 Logiernächte bei der Vermietung entstehen, eine solche Zahl lässt sich aus der Beherbergungstaxe ja in keinster Weise ablesen.
20. Mai 2017 um 23:15 #3367Ja, mich beeindruckt und überzeugt deine Argumentation, moosalbi! Zuerst dachte ich, es sei in Ordnung, dass die Einheimischen Steuerzahler ihren Zweitwohnsitz in derselben Gemeinde nicht pauschal mit einer Kurtaxe belasten müssten, wie dies an der Versammlung ja gesagt wurde.
Aber wie moosalbi richtig analysiert, geht es um die Kurtaxe in einer Gemeinde, die diese für alle – ausnahmslos alle – Zweitwohnungen nach dem neuen Tourismusgesetz geltend machen darf und konsequenterweise auch soll. Weil alle Zweitwohnungen – unabhängig davon, wer sie besitzt – selbst genutzt oder vermietet werden können und damit der allgemeinen “Kalte-Betten”-Lenkungspolitik unterliegen.
Überzeugend dazu ist das Beispiel des Dauermieters: wenn der Zweitheimische keinen findet, bezahlt er trotzdem die Pauschale, wenn der Einheimische keinen findet, bezahlt er nichts.
Merci für die Analyse!
Mella E. -
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