Saas-Fee 2018/19

Dieses Thema enthält 3 Antworten und 2 Stimmen. Es wurde zuletzt aktualisiert von  admin Vor 6 Jahre. 8 Monate.

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  • #5754

    roland
    Mitglied

    Ich habe heute den negativen Entscheid zur Rechnung 2018/19 der Gemeinde erhalten. Der Antrag war die Gebühr zu reduzieren, da wir den ganzen Sommer im Ausland sind, sowie ganz grundsätzlich, dass die Gebühr nur mit Erwachsenen rechnet und die Kinder ignoriert. Sofern ich Zeit habe erhebe ich Bescherde beim Staatsrat Wallis.

    Wieviel Nächte sind für Saas-Fee angemessen? 50? Gibt es „Wasserdichte“ Belege für einen Nachweis?

    #5854

    admin
    Keymaster

    Welchen Bescheid haben Sie erhalten? Haben Sie die Verfügung angefochten? Enthielt die Rechnung überhaupt eine Verfügung?

    Wenn nein, zunächst Verfügung verlangen.

    Wenn ja, enthält die Verfügung eine Rechtsmittelbelehrung?

    Wenn nein, Verfügung verlangen, dann diese anfechten.

    Es gibt für Saas Fee aktuell ein erstinstanzliches Urteil des Staatsrats, der die Kurtaxe von Saas Fee nicht guthiess. Die Gemeinde hat das Urteil beim Kantonsgericht angefochten.

    Trotzdem müssen Sie ihre Verfügung selber anfechten. Sie können dies mit den Belegen ab dieser Homepage versuchen, doch offen gestanden ist dies nicht ganz einfach. Bis auf Stufe Kantonsgericht (erste richterliche Behörde) können neue Argumente vorgebracht werden, im Grundsatz sollte aber alles gleich von Beginn weg angefochten werden.

    Die Nichtnutzung wird sie nicht von der Kurtaxe befreien, doch sind die Nächte massiv zu hoch in Saas Fee. Aktuell gibt es in Sass Fee, siehe

    https://www.are.admin.ch/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/raumplanungsrecht/zweitwohnungen.html

    2735 Wohnung, davon sind 903 Erstwohnungen, d.h. es gibt 1832 Zweitwohnungen. Die Anzahl Betten pro Wohnung müsste ermittelt (Objekte in Vermietung + Verkauf bei comparis.ch). Geschätzt dürften es pro Wohung 4.2 Betten sein. 1832*4.2 = 7694 Betten in Saas Fee. Die letzten "unverfälschten" Kurtaxenerträge bei den FeWo betragen für Saas Fee für das Jahr 2014/15 effektive 247'343Nächte sowie 27’690 bei den Pauschalen. Dies ergibt 275033 Nächte. Werden diese durch die 7694 Betten geteilt, so ergeben sich gute 35 Nächte. Aber, Saas Fee unterscheidet ja zwischen Vermietung und nicht Vermietung. D.h. was bei der Vermietung über 35 Nächte liegt, ist bei der Nicht-Vermietung abzuziehen. Die Gemeinde wird in einem Verfahren den Nachweis erbringen müssen, dass die Nächte realisiert wurden.

    Das korrekte juristische Abfassen einer Beschwerde ist nicht ganz trivial. Ich empfehle den Beizug eines Anwaltes. Senden Sie eine Mail an notax@moosalbi.ch und Sie erhalten die Adresse eines Anwaltes, der sich mittlerweile mit der Kurtaxe im Wallis bestens auskennt.

    #5956

    roland
    Mitglied

    Danke. Die Beschwerde an den Staatsrat schaffe ich alleine (ich habe beruflich bedingt einige Erfahrung in vergleichbaren Rechtsgebieten). Ist das oben erwähnte Urteil im Internet verfügbar? Sofern nicht,wäre ich z.B. am Einreichdatum oder einer anderen eindeutigen Referenz interessiert, damit ich darauf eingehen kann.

    Der Zweite m.E. wichtige Punkt ist, dass der Tarif die Kinder vergessen hat und nur mit Erwachsenen kalkuliert (6 Erwachsene pro 4.5 Zimmerwohnung!) Gibt es hierzu schon Textbausteinen oder muss ich von neu starten?

    #6055

    admin
    Keymaster

    Ob das Urteil öffentlich ist, weiss ich nicht. Letztlich ist es noch nicht rechtskräftig und somit bringt es nur bedingt etwas.

    Die Gemeinden sagen bisher ja, die Kinder seinen berücksichtigt worden (was z.B. in Bürchen nicht stimmt). Sie müssen den Geschäftsbericht 2014/15 durchkämmen. Fakt ist aber auch, je mehr Betten eingesetzt werden, desto weniger Nächte gibt es.

    Ich meinte, dass 35 Nächte über alle Kategorien zutreffen dürften (siehe oben). Bei vermieteten Objekten werden es mehr Nächte sein, folglich gibt es bei den nicht vermieteten Wohnungen weniger. Die Zahlen wird im Verfahren die Gemeinde offenlegen müssen. Ich würde anrufen oder noch besser per Einschreiben die Zahlen binnen einiger Tage verlangen und ansonsten in die Klage reinnehmen, Gemeinde verweigert diese.

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