Die erste Musterklage von anfangs September ist durch das Urteil im Fall Leukerbad bereits veraltet. Ein Zweitwohnungseigentümer hat die Musterklage auf das Urteil Leukerbad angepasst und neue Akten zusammengestellt. So gibt es — noch vor Fristende am 2. Oktober (nächster Montag!) eine zweite Musterklage:
http://mooszwergli.ch/cms/aktuell/zweite-musterklage-kurtaxe-buerchen
Was ist neu, anders? Bezug auf Leukerbad, Höhe der Kurtaxe, Ausnahme nicht nur der Einheimischen, sondern auch der Angehörigen unzulässig, keine Ausnahme für Bürchner betr. Kurtaxe, Projekte dienen nicht Zweitwohnenden, da Bürchen eine bedeutende Freizeit- und Naherholungsdestination (dafür können die Zweitwohnenden nicht zur Kasse gebeten werden) werden möchte sowie absurd hohe Kurtaxe im Vergleich zu den ordentlichen Steuern.
Moosalbi.ch hat einige Mails erhalten, die ausführten, würde ja gerne, kann aber nicht. Doch, das Beispiel des Eigentümers zeigt, wer will, der kann. Wer nicht will, der zahle!