Zürich, 9. Juli 2015: Vor zwei Tagen hat moosalbi.ch Post erhalten, wonach das erste Kurtaxenreglement in Sass Fee unter Ausladung der Zweitwohnungseigentümer am 13. Juli 2015 verabschiedet werde. Der Absender ersuchte um Hilfe für die Eigentümer in Saas Fee. Dieser Anfrage soll mit diesem Blog entsprochen werden.
Das neue Tourismusgesetz für die Familie Murmeli
Das am 13. Juli 2015 zur Debatte stehende Kurtaxenreglement in Saas Fee sieht vor, dass die Eigentümer/innen von Zweitwohnungen zwingend eine Pauschale zu entrichten haben. Dabei beträgt der Ansatz für alle Wohnungen ab 3.5 Zimmer im Jahr 1980 Franken. Die Höhe des Tagesansatzes variert zwischen 4.5 (Winter) und 7 Franken (Sommer), wobei 60 Nächte für sämtliche Betten angenommen werden. Zum Vergleich: Eine fünfköpfige Famile (2 Erwachsene, 3 Kinder [5, 8 und 10], nennen wir sie Familie Murmeli) zahlte bis zum Jahre 2012 in Saas Fee 180 Franken pro Jahr (bei realistischen 30 Nächten pro Jahr), danach wurde der Ansatz auf (völlig unrealistische) 90 Nächte bzw. 450 Franken angehoben, wobei Familie Murmeli dabei die Wahl hat, ob sie die Pauschale zahlt oder per Person/Nacht abrechnet.
Alles in allem wird Familie Murmeli innert vier Jahren zehnmal mehr Kurtaxen bezahlen müssen als bisher, sollte das Reglement angenommen werden. Nachfolgend geht es um die Frage, welche Möglichkeiten die Familie Murmeli hat, sich zur Wehr zu setzen. Wollte Familie Murmeli der Kurtaxenjagd in Saas Fee entgehen, könnte sich die fünfköpfige Familie Murmeli in eine 2-Zimmer-Wohnung "pferchen", dann würden "nur" noch 660 Franken fällig. Ob die fünf "Murmelis" in der 2-Zimmer-Wohnung fünf Betten stehen haben dürften, ist allerdings auch nicht klar, und selbst in den 2 Zimmern zahlt Familie Murmeli noch immer um Faktoren mehr als dies bis 2012 der Fall war. Moosalbi.ch meint, Familie Murmeli wäre gut beraten, gar nicht mehr nach Saas Fee zu fahren, für beinahe 2000 Franken Kurtaxen lässt sich anderswo lange Ferien machen (Flug und Hotel inklusive).
Als Alternative kann Familie Murmeli sich zur Wehr setzen. Staatsrat Cina sagte in der Beratung zum Tourismusgesetz selber (Zitat, Protokoll Grosser Rat, Mai 2014, Seite 180) zur Höhe der Kurtaxen: "Es ist klar, dass ein Hotelgast nicht eine Beschwerde machen wird. Bei den Eigentümern von Zweitwohnungen wird es anders sein, weil die die Pauschale bekommen. Die werden sich dann das überlegen, aber der Hotelgast selbstverständlich nicht. Wir haben Schutzmechanismen eingeführt, die wirklich auch die Kunden schützen werden."
Lieber Herr Cina, dazu nur soviel: Familie moosalbi.ch hat Beschwerde für ein "eingestampftes" Reglement bezüglich einer Zweitwohnungssteuer eingelegt. Es war offensichtlich, dass dazu die gesetzliche Grundlage fehlte. Dennoch sieht sich der Staatsrat vor August 2015 nicht in der Lage, das Geschäft nur schon zu behandeln, obwohl er nach Art. 61a Gesetz über Verwaltungsverfahren die Beschwerde zwingend innert 6 Monaten behandeln müsste. Familie moosalbi.ch hat nun 1000 Franken weniger im Ferienkässeli, weil Familie moosalbi.ch für die mittlerweile hinfällige Klage soviel vorschiessen musste, ansonsten die Klage nicht behandelt worden wäre. Nun wird es beim Staatsrat "gebunkert". Familie moosalbi.ch hat nun entschieden, die Sommerferien anderswo zu verbringen. Herr Cina, wer "Kunden" mutwillig in einen Rechtshandel "drängt", sollte sich nicht wundern, wenn diese gar nicht mehr kommen. Trotzdem bwz. gerade darum möchte Familie moosalbi.ch der Familie Murmeli in Saas Fee Tipps geben, wie sie sich gegen das geplante Reglement zur Wehr setzen kann.
Kurtaxe (Abrechnungsart) nach Tourismusgesetz 1.1.2015
Moosalbi.ch hat sowohl das neue Tourismusgesetz als auch die begleitenden Materialien dazu durchgesehen. Betrachten wir dabei den entsprechenden Artikel 21 im Tourismusgesetz (in Farbe die neu hinzugekommmen Passagen ab 1.1.2015).
1 Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben.
2 Wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe einzukassieren und der Gemeinde oder dem Organ, welchem diese Aufgabe delegiert ist, zu überweisen, andernfalls muss er sie selbst bezahlen. Der kurtaxenpflichtige Eigentümer und der Dauermieter haben dieselbe Verpflichtung zur Überweisung.
3 Auf Begehren hin können kurtaxenpflichtige Eigentümer oder Dauermieter die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale entrichten. Die Jahrespauschale darf die gelegentliche Vermietung einschliessen. Auf Antrag des Verkehrsvereins setzt der Gemeinderat der betroffenen Gemeinde/n unter Beachtung des durchschnittlichen örtlichen Belegungsgrades der Beherbergungsform des Gesuchstellers pauschal die Anzahl Übernachtungen fest. Die Anzahl Übernachtungen darf die gelegentliche Vermietung einschliessen.
3bis Die Gemeinden können mittels Reglements eine pauschale Erhebung der Taxe vorsehen. Diese Pauschale ist auf der Grundlage objektiver Kriterien zu berechnen, unter Beachtung des durchschnittlichen Belegungsgrades der entsprechenden Beherbergungsform einschliesslich der gelegentlichen Vermietung.
3ter Die Gemeinde kann das Inkasso der Kurtaxe an den Verkehrsverein oder an das kommunale oder interkommunale Tourismusunternehmen übertragen.
4 Wer seine Unterkunft nicht vermietet oder dessen Unterkunft nicht benutzt wird, muss das dem Verkehrsverein mitteilen.
Nachfolgend einige Anmerkungen zu diesen Artikeln. In Abs. 1 wird festgelegt, dass die Kurtaxe pro Nacht erhoben wird. In Abs. 3 können kurtaxenpflichtige Eigentümer sowie Dauermieter eine Pauschale verlangen. Neu hinzugefügt wurde aufgrund dem Urteil TCV A1 05 166, dass die Pauschale die gelegentlich Vermietung einschliesst. Betreffend der Pauschale ist dabei ausdrücklich von können, und nicht von müssen die Rede. Nun wurde neu Abs. 3bis eingeführt. Hier können Gemeinden mittels Reglement eine Pauschale vorsehen. Abs. 4 auferlegt dem Eigentümer eine Pflicht, sich "abzumelden", womit nochmals (analog zu Abs. 1) klargestellt ist, dass die Kurtaxe pro Nacht fällig ist (bei Abmelden oder Nichtbenutzung fällt keine Kurtaxe an). In der beratenden Debatte gab es zum Abs. 3 eine Änderung. Ursprünglich sollte die Möglichkeit, eine Pauschale beantragen zu können, auf die Beherberger eingeschränkt werden, dies wurde jedoch von der Kommission wieder im Sinne des bisherigen Rechts rückgängig gemacht.
Daraus ist zu schliessen, dass die Einführung einer Pauschale in einer Gemeinde wie bis anhing gelöst ist, die Pauschale ist zulässig, die/der Eigentümer/in oder Dauermieter/in kann jedoch weiterhin wählen, ob er lieber einzeln abrechnet oder die Pauschale bezahlt. Im nun zur Debatte stehenden Reglement der Gemeinde Saas Fee besteht diese Möglichkeit nicht. Familie Murmeli in Saas Fee wird daher gut beeraten sein, die Pflicht zur Pauschale anzufechten, und dies unabhängig davon, ob sie später doch lieber die Pauschale bezahlen möchte.
Liest moosalbi.ch das zur Abstimmung vorliegende Kurtaxenreglement der Gemeine Saas Fee, so fällt moosalbi.ch auf, dass das Reglement praktisch 1:1 mit dem Berner Musterreglement (insb. auch dem Kommentar) betr. der Kurtaxe übereinstimmt. Allerdings vergisst die Gemeinde Saas Fee, dass im Berner Steuergesetz (Art. 263) betr. der Kurtaxen keine Möglichkeit mehr vorgesehen ist, pro Nacht abzurechnen. Genau dies jedoch hat der Gesetzgeber im Wallis nicht gemacht, indem er die Abs. 1, 3 und 4 in Art. 21 Tourismusgesetz in der bisherigen Form beliess. Dass dem so ist, belegt die rückgenommene Änderung der Kommission ja äusserst präzise.
Familie Murmeli und die Steinadler
Familie Murmeli macht seit vielen Jahren in Saas Fee Ferien. Vor sechs Jahren kaufte Familie Murmeli dort eine 4-Zimmer-Ferienwohnung (Katasterwert 150'000 Franken) und bezahlte damals kanppe 400'000 Franken. Familie Murmeli zahlt auf dem Objekt plus/minus 1600 Franken Steuern an Eigenmietwert ("Einkommen"), Vermögen und Liegenschaftensteuer. Dazu kamen bis zum Jahre 2012 180 Franken Kurtaxe, derzeit sind es 450 Franken. Die Kurtaxe aktuell ist gegenüber den übrigen Steuern von untergeordneter Höhe.
Bei einer Kurtaxe von 1980 Franken pro Jahr zahlt Familie Murmeli auf einen "Winterschlaf" 1530 Franken mehr, urplötzlich blättert Familie Murmeli deutlich mehr für die Kurtaxe denn für die ordentlichen Steuern hin. Haben Mama und Papa Murmeli nicht schon genügend Arbeit mit den eigenen kleinen Murmelis? Kreisen nicht schon genügend Steinadler in der Gegend herum (70 bis 80 Murmelis werden pro Sommer alleine von einem Steinadler gefressen, Quelle siehe hier), selbst vor Wölfen sind die Murmelis nicht sicher.
Und jetzt kommt die Gemeinde Saas Fee und sagt, nur wenn ihr Murmelis für uns fleissig seid und zahlt, seid ihr Murmelis willkommen. Ihr kriegt dafür freie Fahrt auf Postauto und Bergbahnen. Wenn ihr jeden Tag unsere Bahnen benützt, spart ihr 87 Prozent (Rechenbesipiel ab Homepage Saas Fee). Dabei wird Mutter Murmeli in den Bergbahnen jedes Mal derart schlecht, dass sie danach für Tage den Bau nicht mehr freiwillig verlässt, und das Postauto zahlen die Murmelis bereits bei An- und Abreise, einmal davon abgesehen, dass ja auch das Murmeli-GA der SBB fast jedes Jahr aufschlägt. Familie Murmeli mit GA finanziert somit ausschliesslich die Kosten jener, welche über kein gültiges Billet verfügen.
Die Kurtaxe ist nicht dazu da, die Bergahnen und/oder das Postauto der Region zu finanzieren. Das Postauto wird durch die Billette (bzw. Zuschüsse aus dem Staatstopf für den öffentlichen Verkehr) bezahlt und die Bergbahnen gehören nicht zum Kernangebot des Tourismusbüros, und sind denn auch nicht (im alten wie neuen) Tourismusgesetz beim Verwendungszweck angeführt. Genau dies bezweckt die Gemeinde Saas Fee jedoch. Zunächst mit dem "freien Bürgerpass", für dieses Jahr mit der nicht mehr ganz "freiwilligen" Erlebnistaxe, die es als abschreckendes Beispiel ins Konsumentenmagazin Espresso schaffte (Familie Kramer ist schon mal weg). Diese Erlebnistaxe soll nun zwingend in die obligatorische Kurtaxe überführt werden. Einmal davon abgesehen, dass die Gemeinde Saas Fee damit so ziemlich alles unternimmt, damit kein Gast mehr gerne nach Saas Fee reist, fragt es sich, woher die Gemeinde Saas Fee die gesetzgeberische Kompetenz für solche Angebote herleiten möchte?
Und es macht die Sache nicht besser, wenn eine als AG konzipierte RW Oberwallis derartige Reglemente den Gemeinden verkauft. Einmal weil die RW Oberwallis selber überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird und weiter weil die Gemeinden für diese Dienstleistungen nochmals happige Beträge zahlen müssen (pro Gemeinde sind es zwischen 15'000 bis 30'000 Franken, wobei der grössere Teil subventioniert werden könne, siehe Seite 3), ohne dass die RW Oberwallis auch nur ansatzweise die jurisitischen Risiken tragen würde. Letztlich hätte es am Gesetzgeber gelegen, ein klares Tourismusgesetz zu formulieren, doch genau dies wurde (wie obenstehend dargelegt) verpasst.
Stattdessen werden nun im Eilverfahren Vernehmlassungen und Gesetze verabschiedet. Im Falle von Saas Fee sieht dies so aus. Am 20.6.2015 (Famlie Murmeli ist noch einmal vom Winterschlaf erwacht) wird eine Verantstaltung für die interessierten Kreise durchgeführt, am 22.6.2015 verabschiedet der Gemeinderat das Reglement in gewohnter Manier einstimmig, und am 13.7.2015 erfolgt eine ausserordentliche Gemeindeversammlung, um das Reglement zu zementieren. Damit ist auch zu 100% sichergestellt, dass die Ferien von Familie Murmeli dahinfallen, es sei denn, Familie Murmeli merkt von alledem nichts oder "schluckt" die Kröte.
Darum ist die geplante Kurtaxe in Saas Fee nicht zulässig
Allgemein gilt die Kurtaxe als Kostenanlastungssteuer, d.h. die Steuer ist vorbehaltlos geschuldet, es genügt, dass die Steuerpflichtigen (Gäste) eine nähere Beziehung zum touristischen Angebot als die übrigen Personen haben. Bei übrigen Personen geht es primär um die Wohnbevölkerung sowie die Tagesgäste. Im Bezug auf die Wohnbevölkerung ist es notwendig, dass die Kurtaxe nicht zu einer Aufenthaltssteuer verkommt. Üblicherweise ist dies dadurch sicherzustellen, dass die Kurtaxe nur für touristische Angebote und weiter ebenso von einer relativ geringen Höhe und kostenneutral sein muss, siehe dazu das Urteil BGE 102 Ia 143 bzw. zur Kostenanlastungsteuer allgemein das Urteil BGE 124 I 289. Moosalbi.ch ist aufgrund der beiden Leiturteile überzeugt, dass eine Kurtaxe, die deutlich mehr beträgt, als Einkommens-, Vermögens- und Liegenschaftensteuer zusammen, im Kerngedanken eine unzulässige Aufenthaltssteuer darstellt, folglich eine unzulässige Doppelbesteuerung vorliegt.
Auf der Homepge vs.ch "geistert" ein Musterreglement herum, dort wird auf Urteil BGE 2P.194/2006 verwiesen, worin festgestellt worden sei, dass 37 Übernachtungen nicht unhaltbar hoch seien. Allerdings trat das BGer auf die Beschwerde nicht ein, weil diese "den gesetzlichen Begründungsanforderungen" nicht genügte (die Beschwerde beschränkte sich auf eine Kritik und war somit unbegründet). Daraus abzuleiten, das Urteil stehe im Einklang zu den Urteilen BGE 102 Ia 143 sowie BGE 124 I 289, erscheint moosalbi.ch weit hergeholt. Dies umso mehr, als dass es in Saas Fee um 60 fkitive Übernachtungen geht (bei markant rückgängigen Gästezahlen im hohen zweistelligen Bereich über die letzten 10 Jahre im Saastal) und aufgrund der Tatsache, dass es im Urteil aus dem Jahre 2006 um eine 4-Zimmer-Wohnung ging, bei der 840 Franken verrechnet wurden, im Falle von Saas Fee geht es jedoch um eine Steuer über beinahe den Faktor 2.5 (1980 Franken), die ebenfalls für eine 4-Zimmer-Wohnung zur Anwendung gelangen wird.
Ebenfalls nicht zulässig ist es, wenn bei Familie Murmeli für die vier Zimmer eine Vollbelegung zu 100% angenommen wird. Kein Eigentümer wird jede Nacht Gäste bewirten. Doch selbst wenn z.B. das Nachbarskind mitreist, so wäre die Belegung 2 Erwachsene und 4 Kinder, angenommen werden aber fiktiv immer 6 Erwachsene. Dies steht im Widerspruch zur Regelung, wonach Kinder unter 6 Jahren nichts zahlen, und jene zwischen 6 und 16 Jahren die Hälfte (siehe Art. 5 Abs. 4 im Entwurf Saas Fee). Faktisch finanziert Familie Murmeli damit Kurtaxen der Hotelgäste bzw. jener Gäste, welche in kommerziell vermieteten Ferienwohungen übernachten. Die Kurtaxe mutiert damit zur Zweitwohnungssteuer. Dies umso mehr, als dass im Musterreglement auf Seite 4 propagiert wird, dass der Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung die Kurtaxen für die Vermietung selber behält. Dies ist jedoch nicht mit dem Ziel einer Kostenanlastungssteuer vereinbar, wo es ja gerade darum geht, dass die Kostenverursacher zu gleichen Teilen für die Kosten belangt werden.
Moosalbi.ch empfiehlt der Familie Murmeli aus den dargelegten Gründen dringend, das Reglement anzufechten, sollte es von der Gemeindeversammlung am 13.7.2015 verabschiedet werden. Den Stimmbürger/innen von Saas Fee empfiehlt moosalbi.ch, sich zu überlegen, wie lange es brauchte, bis die Destination Saas Fee aufgebaut werden konnte, wieviele Generationen in Saas Fee dafür hart arbeiten mussten. Wer diese Bemühungen in möglichst kurzer Zeit und effizient vernichten will, möge dem Reglement zustimmen. Die negativen Folgen werden weit höher sein, als dass ein durch alle Instanzen durchgepeitschtes Reglement (wenn es denn gelingt) in dieser Form je an Früchten einbringen wird können.
In diesem Zusammenhang mögen die Stimmbürger/innen von Saas Fee auch nicht jenen Medienmeldungen folgen, welche das neue Reglement als vollkommen ausgewogen proklamieren, wie dies unter diesem Link der Fall ist. Wer behauptet, die neue Kurtaxe steige lediglich um 50 Rappen, weil die Erlebnistaxe ja damit dahinfalle, sagt offen und ehrlich gesagt in keinster Weise die Wahrheit. Fakt ist, es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Erlebnistaxe. Diese ist freiwillig und Fakt ist weiter, dass seit dem Jahre 2012 für die Familie Murmeli die Kurtaxen um mehr als den Faktor zehn angehoben würden.
Nochmals an alle Familien Murmelis in Saas Fee: Sollte das Reglement am 13. Juli 2015 verabschiedet werden, legen Sie Beschwerde ein. Weitere Informationen dzau werden Sie rechtzeitig auf moosalbi.ch finden. Denn eines ist klar, was in Saas Fee erprobt, folgt anderswo und in Bürchen sowieso.
P.S: Der Name Familie Murmeli ist fiktiv (nicht jedoch die Zahlen). Familie Murmeli passt dennoch wunderbar zu Saas Fee, weil Saas Fee mit den handzahmen Murmelis gar ausgiebig Werbung betreibt.
Update vom 13. Juli 2015: 366 von 501 Stimmberechtige haben das neue Kurtaxenreglement genehmigt (Quelle rro). Es wird nun an den Familien Murmelis liegen, ob sie diese Steuer "schlucken" oder die Kraft aufbringen, sich dagegen zu wehren. Schade für den Tourismus, schade für das Wallis!