Was bisher geschah…
Kurz vor Weihnachten 2012 verschickte die Gemeinde Bürchen ein Schreiben, in der es unter anderem hiess:
Werte Besitzerinnen und Besitzer von Zweitwohnungen
Der Gemeinderat möchte der Urversammlung von Bürchen im Dezember 2012 vorschlagen, eine Lenkungsabgabe für Zweitwohnungen einzuführen.
Uns vom Gemeinderat Bürchen ist dieser Entscheid nicht leicht gefallen, möchten wir Sie, werte Zweitwohnungsbesitzer, eigentlich nicht verärgern. Ihnen gefällt es in Bürchen und Sie tragen dieses Bild auch weiter. Dafür danken wir Ihnen.
Da wir also wissen, dass zusätzliche Abgaben unpopulär sind, wollen wir Ihnen im beiliegenden Informationsblatt gerne erklären, warum wir als Gemeindeverantwortliche auf diese zusätzlichen Einnahmen dringend angewiesen sind.
Zwischenzeitlich sind zwei Jahre vergangen. In dieser Zeit erfolgte seitens der Gemeinde Bürchen ein ausgesprochenes Hin und Her an Informationen, sodass die Zweitwohnungseigentümer/innen am Schluss nicht mehr wussten, was nun ist, und was nicht. moosalbi.ch stört sich in dieser Hinsicht insbesondere daran, dass der Gemeinderat von Bürchen im eigentlichen Sinne ein Versteckspiel der Informationen veranstaltet, und daher wandert moosalbi.ch derzeit durch Paragraphenwälder anstatt mit den Skis gen Tal zu sausen.
Als kleines Beispiel sei der Entscheid der Urversammlung vom 9. Dezember 2014 hier aufgeführt, steht auf der Homepage doch einzig Entscheid der Urversammlung vom 9. Dezember 2014 / Lenkungsabgabe Dokument. (sodass das Dokument einfach zu übersehen ist). Inhalt der PDF-Datei:
Information zur Lenkungsabgabe
An der Urversammlung vom 9. Dezember 2014 wurde unter Traktandum 6 die Lenkungsabgabe behandelt. Der Gemeinderat informierte die Bevölkerung über den Stand der Dinge und den vom Kanton vorgegebenen Ablauf. Auf Verlangen eines Fünftel der Anwesenden wurde die Abstimmung schriftlich durchgeführt. Mit 59 Ja zu 20 Nein und 1 Enthaltung wurde dem Geschäft zugestimmt. Gestützt auf Art. 36 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführuung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Stand Mai 2014) ist auf dem Gemeindebüro das von der Urversammlung vom 09. Dezember 2014 genehmigte Reglement zur Förderung der Bewirtschaftung von Zweitwohnungen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Das Reglement wird als Nachtrag zum kommunalen Bau- und Zonenreglement geführt und unterliegt dem Genehmigungsverfahren nach kRPG. Die Publikation erfolgt am 19. Dezember 2014 im Amtsblatt. Bürchen, im Dezember 2014
Zunächst fällt auf, dass das Dokument weder einen aussagekräftigen Namen, ein Datum noch einen Absender enthält. Zum Datum: Bürchen, im Dezember 2014 ist da sehr sehr unbestimmt. Nun liegt also das verabschiedete Reglement für 30 Tage zur öffentlichen Einsichtnahme auf dem Gemeidebüro auf. Nur, wann hat das Gemeindebüro überhaupt geöffnet? Wer nach Öffnungszeiten auf der offiziellen Homepage sucht, sucht vergebens!
Anzunehmen wird wohl sein, dass die Öffnungszeiten über Feiertrage ohnehin anders sein werden, am Ende heisst es dann, die Zweitwohnungseigentümer hätten halt keine Zeit gehabt. Weiter schreibt der 'unbekannte Absender', dass die Publikation im Amtsblatt vom 19.12.2014 erfolge. Nur, moosalbi.ch hat das Amtsblatt vom 19.12.2014 ausführlich gelesen. Eine Recherche nach Bürchen in der digitalen Ausgabe (dazu ist ein Abonnement notwendig) ergab keine Treffer für Bürchen und/oder Zweitwohnungen. Was will uns der 'unbekannte Absender' damit sagen? Dass ich auf ein nicht im Amtsblatt publiziertes Reglement Einsprache erheben soll? Dass das Dokument nicht amtlich ist? Dass die Frist ab dem 9. Dezember für 30 Tage läuft und bald abläuft? Fristablauf hier wäre der 7.1.2015!!! Mittlerweile gibt es dazu weitere Informationen. moosalbi.ch findet aber schon, dass die Gemeinde Bürchen im Sinne einer akuraten Informationspolitik endlich aufhören sollte, derart widersprüchlich zu kommunizieren. Und überhaupt, was ist das für eine Art, über Weihnachten und Neujahr, wo moosalbi.ch doch Geschenke auspacken und in Bürchen Skifahren möchte…