Potenzielle Rückzieher und Handstreiche
Flachland, 13. September 2018: Was für eine Woche. Nach unzähligen Telefonaten, noch mehr Mails, einer informellen Sitzung und einer Antwort der Gemeinde bzw. des Vereins steht fest. Im Prinzip will aktuell niemand Verantwortung übernehmen. Doch alles schön der Reihe nach.
Nachdem der Beitrag 'Fusiontis in der Moosalpregion' veröffentlicht wurde, blieb es erstaunlich ruhig. Mooszwergli.ch musste mehrfach nachdoppeln, ehe es am letzten Freitagabend kurzfristig zu einer informellen Sitzung mit dem Gemeindepräsidenten und zwei Vertretern des Vereins Bürchen Tourismus kam. Über den Inhalt wurde Stillschweigen in der Öffentlichkeit vereinbart — und selbstverständlich hält sich mooszwergli.ch daran. Nur, die offizielle Stellungnahme von Bürchen Tourismus, die hier gerne publiziert wird, gibt wenig her:
Vorwurf faktische Auflösung des Vereines Bürchen Tourismus
- Der Verein Bürchen Tourismus wird nicht aufgelöst und bleibt weiter bestehen. Der Verein ist für alle offen und es ist jedem freigestellt mitzumachen und den Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
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Die Aufgaben des Vereins Bürchen Tourismus in Zukunft wird sein (Statuten werden an der ordentlichen GV vom Dez 18 entsprechend angepasst)
Art. 6 Zweck: Bürchen Tourismus bezweckt die Organisation, Entwicklung und Förderung des Tourismus in seinem Einzugsgebiet. Seine Hauptaufgaben sind:
· die Pflege der Beziehungen zu Behörden, Vereinen, Medien, Organisationen aller Art und Privaten, die dem Tourismus dienen
· die Mitarbeit bei der Festlegung der Tourismuspolitik
· - Das ganze Vorgehen ist nicht nebulös wie Herr X (Anmerkung, gemeint ist mooszwergli.ch) schreibt, sondern jeweils mit dem Kanton und auch mit der RWO abgeklärt und wird an der außerordentlichen GV vom nächsten Freitag transparent dargestellt.
- Unser Vorgehen ist übrigens auch praktisch identisch mit dem Vorgehen in anderen Destinationen wie Lötschental, Aletsch etc.
Delegation des Tourismusvereines an eine Drittfirma
- Wir haben an der letzten Vorstandssitzung den Entwurf der Leistungsvereinbarung zwischen Bürchen Tourismus und der neuen Moosalp Tourismus AG (MTAG) besprochen. Ziel war es alle Aufgaben und Tätigkeiten, welche heute durch Bürchen Tourismus wahrgenommen werden aufzulisten, damit nichts vergessengeht.
- Es kann hier der Eindruck entstehen, dass Der Verein seine Aufgaben an eine Drittfirma delegiert – wie gesagt, es handelt sich hier um einen Entwurf – dieser muss dann entsprechend angepasst werden, wenn die Leistungsvereinbarung zwischen Gemeinde und MTAG erstellt wird.
- In einem ersten Wurf sehe ich folgende Aufteilung (muss im Detail noch diskutiert werden) Grün: Bürchen Tourismus – MTAG / Gelb Gemeinde Bürchen – MTAG
- Hier kann ich Herrn X (Anmerkung, gemeint ist mooszwergli.ch) verstehen, wenn er das so interpretiert –- war unser Fehler das alles in der Vereinbarung von BT-MTAG festzulegen. Beim Dokument handelt es sich jedoch um ein Arbeitspapier, welche nie offiziell freigegeben wurde. Ich habe die Mitglieder der Vorstandes bei der Verteilung der Unterlagen auch gebeten, diese nicht weiter zu verteilen – was von jemandem, für mich sehr enttäuschend, nicht eingehalten wurde.
Verknüpfung zum Bergbahnen Gesetz
- Hier muss man klar sagen, das das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
- Dien neue Moosalp Tourismus AG sowie die Moosalp Bergbahnen AG haben eigene gewählte Verwaltungsräte und GV’s sowie getrennte Rechnungen welche von gewählten offiziellen Revisionsstellen abgenommen werden.
Soweit die offizielle Antwort seitens des Vereins Bürchen Tourismus, die mooszwergli.ch vom Gemeindepräsidenten am 12. September 2018 zugestellt wurde. In der Mail betont der Gemeindepräsident (wörtlicher Auszug):
- Wir haben noch auf die Stellungnhame des Kantons gewartet. Eine Mündliche Stellungnahme liegt vor das wir alles korekt abgelaufen ist und wird.
- Wir haben immer alles in Absprache mit dem Kanton und dem RWO gehandabt.
Eine Stellungnahme vom Amt für Wirtschaftsentwicklung blieb nicht nur gegenüber der Gemeinde aus, auch mooszwergli.ch erhielt keine Antwort, obwohl eine solche ja einfach sein müsste, wenn alles rechtens wäre. Auf der anderen Seite wird sich die Gemeinde letztlich nicht auf eine mündliche Zusage verlassen können. Wie unter solchen Umständen zu einer GV geschritten wird, bleibt mooszwergli.ch schleierhaft.
Halbherziger Rückzieher oder Kalkül?
Doch was bedeutet die Antwort des Vereins? Zunächst einmal dürfte zum Ausdruck kommen, dass eine Delegation vom Verein Bürchen Tourismus an die zu gründende Moosalp Tourismus AG nicht möglich ist. Allerdings besteht wenig Hoffnung, dass an der GV vom 14. September 2018 danach auch gehandelt wird.
Die Verantwortlichen halten nämlich sowohl an Traktandum 5 (Kauf Aktien, Übergabe Aktiva, Aufgabe operative Tätigkeiten) als auch Punkt 6 (Reduktion auf 3 Vorstandsmitglieder) fest. Beide Traktanden sind (es bleibt dabei) so unzulässig. Gerne seien an dieser Stelle noch weitere zusätliche Gründe (nicht abschliessend) zum Beitrag 'Fusionitis in der Moosalpregion' angeführt.
Keine Kompetenz für Beteiligung an Drittfirma für Verein
Zunächst einmal lässt der im Handelsregister eingetragene Zweck gar keine merkantile Beteiligung an einer Drittfirma zu. Damit dies möglich wäre, müsste bei Zweck plus/minus stehen 'kann Beteiligung erwerben'; dies ist nicht der Fall.
Aber auch aus den aktuellen Statuten kann nicht in Ansätzen herausgelesen werden, dass der Verein eine Kompetenz hätte, sich an einer Drittfirma mit 41 Prozent zu beteiligen, schon gar nicht, wenn er im Gegenzug das gesamte Vereinsvermögen abgeben will. Nochmals: Es geht nicht nur nicht, weil das Tourismusgesetz dies nicht zulässt, auch Zweck und Statuten stehen dem ganz entschieden entgegen.
Vorstand Bürchen Tourismus ist auf vier Jahre gewählt — Abwahl unzulässig
Nach Art. 26 der Statuten beträgt die Amtsdauer des Vorstandes vier Jahre. Die letzten Wahlen fanden am 29. September 2017 statt. Damit der Vorstand auf drei Mitglieder reduziert werden könnte (Gemeindevertreter ist fix), müssten faktisch alle Mitglieder zurücktreten. Danach könnten zwei neue Vertreter gewählt werden. Eine ausserordentliche GV kann nicht einfach Art. 26 über den Haufen werfen, die acht Mitglieder sind für vier Jahre fix gewählt.
Eine Abwahl wäre nur zulässig, wenn die Mitglieder in krassester Weise gegen die Interessen des Vereins verstossen hätten. Selbst die Unfähigkeit zu erkennen, dass beide Traktanden so nicht zulässig sind, genügte nicht für eine Abwahl, auch wenn sich schon die Frage stellt, wie im Vorstand solch krude Ideen zu einer ausserordentlichen GV führen können.
Moosalp Tourismus AG im Clinch mit strategischen Leitlinien
Einmal davon abgesehen, dass die Traktanden der ausserordentlichen GV unzulässig sind, ergeben sich für die Gründung der Moosalp Tourismus AG weitere massive Probleme. Zunächst einmal steht eine solche AG komplett quer zu den strategischen Leitlinien, wo für ein Zusammenlegen der touristischen VEREINE (von einer neuen AG ist mit keinem Wort die Rede) von Bürchen und Törbel die Bedingung hätte erfüllt werden müssen, dass die pauschalisierte Kurtaxe gleichzeitig eingeführt worden wäre.
Wie allgemein bekannt ist, gelang dies nicht. Damit ist nicht einmal mehr eine Fusion der beiden Vereine gemäss den strategischen Leitlinien vorgesehen. Die Idee und Umsetzung einer touristischen AG findet sich in den strategischen Leitlinien gerade nicht. Gemäss dem Präsidenten von Verein Bürchen Tourismus wurden die Pläne erstmalig Ende März 2018 anlässlich der GV der Zweitwohnenden in Bürchen (AZEB) vorgestellt. Leider trifft auch dies nicht zu, siehe dazu:
https://www.1815.ch/news/wallis/aktuell/fusion-in-der-moosalp-region-geplant
Mooszwergli.ch möchte aus dem Artikel vom 1. März 2018 wie folgt zietieren: "Seit rund einem Jahr laufen in Bürchen die Bestrebungen, die Bergbahnen und den Tourismus zusammenzuführen. Mit vereinten Kräften, ist man überzeugt, könne man sich den Herausforderungen im Tourismus stellen".
Wie kann es sein, dass es bereits im Frühling 2017 Bestrebungen gab, die Bergbahnen und den Verein zu fusionieren, ohne dass dies bis im März 2018 kommuniziert worden wäre. Zur Erinnerung, die strategischen Leitlinien wurden den Zweitwohnenden am 13. Mai 2017 vorgestellt, und in diesen findet sich kein Wort einer geplanten Tourismus AG.
Mooszwergli.ch stellt verwundert fest, offensichtlich geht es den Akteuren nicht darum, offen zu informieren — oder dann ist das Vorgehen derart chaotisch und unkoordiniert, dass es auch nicht besser ist.
Tourismusabgabe fix an Bürchen Tourismus delegiert
Statt offen zu informieren, werden Fäden im Hintergrund gezogen. Statt sich um touristische Belange zu kümmern, verstricken sich die Verantwortlichen in einem rastlosen Tun. Das beste Beispiel dazu bildet die Tourismusabgabe.
Anstatt diese ins Kurtaxenreglement aufzunehmen, wählten die Verantwortlichen eine rückwirkende Einführung. Einmal abgesehen, dass die vermietenden Zweitwohnenden über den Tisch gezogen wurden, weil zunächst gesagt wurde, die Tourismusabgabe sei neu in der Kurtaxe enthalten, um später das Gegenteil ins Reglement zu meisseln, ist das eine. Dumm nur, dass das Reglement zur Tourismusabgabe in Art. 12 festhält, die Taxen würden dem Verein Bürchen Tourismus überlassen.
Mit anderen Worten, das Reglement müsste bereits abgeändert werden, noch ehe es erstmalig zur Anwendung gelangt, damit die Taxen an Moosalp Tourismus AG delegiert werden könnten. Damit wird klar, ein allfälliges Abtreten des Betriebs der Bergahnen an die Moosalp Tourismus AG per 1.11.2018 kann nicht dazu führen, dass die Bergbahnen für 2017/18 keine Tourismusabgabe an den Verein Bürchen Tourismus wird abliefern müssen.
Organigramm und Aktienkapital mit Fragezeichen
Und wenn die offizielle Haltung von Bürchen Tourismus jene ist, es gäbe keine Verknüpfung zum neuen Bergbahnen-Gesetz, so fragt sich, warum um Himmels willen die Bergbahnen den gesamten Betrieb an die Moosalp Tourismus AG auslagern. Dazu das geplante Organigramm:
Das Organigramm spricht Bände, die neue Chefin ist ja explizit Vorgesetzte für die Bergbahnen und den Tourismus, der Verwaltungsrat soll identisch sein (was gemäss Tourismusgesetz absolut unzulässig ist!) und (erneut), es wird alles über Leistungsvereinbarungen geregelt. Natürlich werden die Verantwortlichen jetzt wieder einwenden, das alles sei nur ein Arbeitspapier. Fragt sich einfach, warum die Verantwortlichen längst die Presse mit den gleichen Informationen versorgten? Siehe dazu:
https://www.1815.ch/news/wallis/aktuell/gipfelstuermer-fuer-die-moosalpregion
Die Verantwortlichen lassen sich am 1. August 2018 wie folgt zitieren: "Dazu wird von den Gemeinden Bürchen und Törbel sowie den beiden Tourismusvereinen und den Moosalp Bergbahnen die neue Moosalp Tourismus AG gegründet. Mittels Leistungsvereinbarungen werden die einzelnen Partner die touristischen Aufgaben je nach Bedarf der neuen AG übergeben."
Dass der Verein Bürchen Tourismus sich unter Abtretung aller Aktiva nicht an einer Drittfirma mit 41 Prozent beteiligen kann, wurde ausgeführt, doch wie sieht die Finanzierung der übrigen Partner aus?
Zunächst fällt auf, dass nur die Akteure in Törbel bar zur Kasse greifen müssten. Und noch etwas erstaunt. Während der Verein Bürchen Tourismus für 41 Prozent der Aktien all seine Aktiven einbringen müsste, würden die Bergbahnen einzig das Gebäude der Hauptkasse einbringen. Wohl ganz nach dem Motto, wenn es nicht klappt, dann stellen wir einfach ein neues Kassa-Häuschen hin.
Wie bereits im letzten Beitrag erwähnt, lässt sich unschwer erkennen, die Akteure von Törbel zahlten bar und gingen doch leer aus. Allerdings, wenn ohnehin nur (im besten Falle) 22 Prozent bar durch Törbel einbezahlt würde, so erscheint mooszwergli.ch ein solches Konstrukt im Grundsatz fragwürdig. Die beiden Gebäude der Gemeinde und der Bergbahnen besitzen für sich alleine faktisch keinen Wert.
Und wenn die Verantwortlichen in der Antwort betonen, die Moosalp Tourismus AG sei vergleichbar mit dem Lötschental bzw. der Region Aletsch, so ist dies an den Haaren herbeigezogen. Die dortigen touristischen Kapitalgesellschaften übernehmen keinen Betrieb der Bahnen, wie dies in Bürchen geplant ist und rein von der Grösse her wäre Moosalp Tourismus AG im besten Fall ein Zwergli, wenn überhaupt.
Transparenz mit vielen Fragezeichen
Ein Blick in die Buchhaltung der Bergbahnen über die letzten sieben Jahre "fördert" kummulierte Verluste über 1.618 Mio zu Tage. Vom Eigenkapital über 2.464 Mio wären damit noch 0.846 Mio vorhanden. In der Buchhaltung werden nun aber "nur" 1.109 Mio. Verlust ausgewiesen. Dies ist möglich, weil mit jeder neuen Aktie, die ausgegeben wird, ein "Agio" über den x-fachen Betrag entrichtet werden muss.
Wird eine Akte über 250 Franken gezeichnet, so ist zusätzlich ein "Agio" über 1000 Franken zu leisten, der dann direkt zur Deckung der Verluste verwendet wird. Erst mit diesem "Agio" wird es möglich, dass vom Eigenkapital über 2.464 Mio Eigenkapital noch 1.355 Mio. Franken in der Buchhaltung übrig bleiben. Fragt sich einfach, wer bereit ist, zu solch schlechten Konditionen noch Aktien zu zeichnen?
Die letzte Aktienerhöhung stammt vom 14. Juni 2018. Gemäss Tagesregister wird an diesem Tag eine Forderung über 50'000 mit Aktien im Gegenwert von 10'000 und einem Agio über 40'000 Franken verrechnet. Wie oben erklärt, faktisch werden dabei 50'000 Franken in 10'000 Franken verschmelzt, die restlichen 40'000 dienen der Minimierung des Verlustes. Mooszwergli.ch geht davon aus, dass es sich um eine Forderung der Gemeinde Bürchen handelt.
Die Gemeinde Bürchen weist per 31.12.2017 anstelle von 0.72 Mio Darlehen noch deren 0.71 Mio Darlehen aus, d.h. es wurden 10'000 Franken "zurückbezahlt". Die Buchhaltung der Bergbahnen ist nicht offengelegt, wohl aber jene der Gemeinde. Gibt es gar einen Zusammenhang zwischen der Reduktion der 10'000 Franken Darlehen und der Ausgabe der neuen Aktien im gleichen Umfang?
Umso verwirrender ist die Sachlage, weil die Gemeinde Bürchen nicht nur ein Darlehen über 0.72 bzw. 0.71 Mio in den Büchern führt, die Gemeinde steht gegenüber den Bergbahnen im gleichen Umfang mit 0.72 bzw. per Ende 2017 noch mit 0.71 Mio in der "Kreide".
Welchen Sinn ergeben solche gegenseitigen Darlehen? Zunächst einmal, ohne diese Finanzkonstrukte hätte die Gemeinde nicht 1.5 Mio Eigenkapital, sondern "nur" noch 0.8 Mio (dies bei Passiven von weit über 9 Mio!) und bei den Bergbahnen gäbe es "nur" noch ein Anlagevermögen über 2.86 anstelle von 3.58 Mio Franken. Kurz und gut, Vermögen wie Schulden (Bilanzzahlen) erscheinen damit höher, eine allfällige Überschuldung wird dabei erst später, dafür umso brutaler, ersichtlich bzw. allfällig auch eintreten.
Befangenheit pur im deckungsgleichen Verwaltungsrat
Unter solchen Prämissen können Verwaltungsräte, die deckungsgleich in den Moosalp Berbahnen AG und der Moosalp Tourismus AG amten, nie und nimmer ihren Pflichten nachkommen. Abgesehen davon, dass gerade dies gegen das Tourismusgesetz verstösst (die Bergbahnen sind unabhängig von den Akteuren im Tourismus aufzustellen), so müsste ein solcher Verwaltungsrat fast bei jedem Geschäft in Globo wegen Befangenheit in den Ausstand treten.
Mit einer touristischen AG unter den aktuellen Voraussetzungen wird gerade keine Professionalisierung erreicht, vielmehr führt das neue Konstrukt zu noch mehr Intransparenz mit gleichzeitig deutlich weniger Kontrolle durch den Verein Bürchen Tourismus.
Intransparenz mit satten Ausrufezeichen
Letztlich geht es einzig darum, den Vorstand bzw. jede Kontrolle des Vorstandes über die Geschäftstätigkeiten des Vereines in einer Art Handstreich zu eliminieren und ferner werden finanzielle Strukturen geschaffen, wo faktisch der Verwaltungsrat der Bergbahnen eine allumfassende Kontrolle über die touristischen Gelder des heutigen Vereins erhält.
Dabei geht es leider nicht nur darum, die Bergbahnen so zu positionieren, dass diese für den geplanten Speichersee bis zu 3.5 Mio aus der Staatskasse einkassieren können, vielmehr lässt sich damit auch ein allfälliges Problem mit zu hoch fakturierten Kurtaxen elegant aus der Welt schaffen.
Allfällige Kurtaxenrückforderung im Spiessrutenlauf
An sich müsste ja die Gemeinde Kurtaxen, die zu Unrecht einkassiert wurden, nach einem allfälligen Urteil des Bundesgerichtes rückerstatten. Wenn nun aber der Verein Bürchen Tourismus entgegen den Statuten all seine Kompetenzen an die touristische AG delegiert, wird die Gemeinde bei einer Rückforderungsklage womöglich einbringen, die zu viel kassierten Taxen müssten beim Verein zurückgefordert werden.
Der Verein aber hat keine Aktiven mehr, weil diese Gelder an die Moosalp Tourismus AG "verschenkt" wurden. Dies ist zwar absolut unzulässig, doch kann der Verein nur auf das Vereinsvermögen belangt werden, und schwupps sind die zuviel bezahlten Kurtaxen für immer weg. Schon heute ist es für Zweitwohnende nicht klar, wer jetzt wie verantwortlich ist. Mit einer touristischen AG, die faktisch von den Bergbahnen kontrolliert wird, obwohl diese nur das Kassahäuschen einbringen, wird der Level der Intransparenz massiv zunehmen.
Wer hier einwenden möchte, das alles werde nicht so schlimm, soll sich die aktuelle Situation jener Gemeinden zu Gemüte führen, wo die Eigentümer/innen erst die Rechnung (nicht aber das Reglement selber) bei der neuen Kurtaxe angefochten haben. In diesen Gemeinden (z.B. Saas Fee und Albinen) werden über Jahre juristische Ehrenrunden gedreht, bis nur schon klar ist, wer jetzt eine rechtskräftige und anfechtbare Verfügung hätte erstellen müssen.
Fazit: GV-Traktanden bleiben unzulässig
Zusammenfassend muss leider (erneut!) gesagt werden, die Traktanden der angekündigte GV des Vereins sind so und in dieser Form absolut unzulässig. Es fehlt an den Statuten, an den Reglementen, am entsprechenden touristischen Leitbild und auch das Tourismusgesetz wird mit Füssen getreten. Besonders stossend ist dabei, dass in einer Art Handstreich versucht wird, die Mitglieder des Vereins dazu zu bewegen, sich selber zu entmachten, obwohl den Verantwortlichen längst klar sein muss, dass dies rechtlich nicht zulässig ist.
Anlässlich des informellen Gespräches baten die Verantwortlichen, mooszwergli.ch möge konstruktive Vorschläge einbringen. Eine solche Argumentation suggeriert zunächst einmal, wer auf Missstände hinweist, sei destruktiv — obwohl gerade das Gegenteil zutrifft.
Abgesehen davon hat mooszwergli.ch viele Vorschläge in die Tat umgesetzt, die mehr oder minder als unsinnig abgekanzelt wurden. Aber, und auch dies sei an dieser Stelle gesagt: Wer eine Zweitwohnung erwirbt, der macht dies nicht, um Tourismuspolitik zu betreiben oder in seiner Freizeit primär Fronarbeit für den lokalen Tourismus zu leisten.
Die Zweitwohnenden möchten in ihren Objekten in allererster Linie Ferien verbringen — und die Eigentümer/innen dürfen erwarten, dass die Verantwortlichen sie als Gäste — vorallem aber ganz einfach korrekt — behandeln. Dass dem aktuell nicht so ist, ist offensichtlich. Noch klarer ist, dass eine Tourismus AG in einer Kleinst-Destination wie der Moosalp — nebst allen juristischen Unzulänglichkeiten — bar jeder wirtschaftlichen Vernunft ist.
Im Prinzip wäre es einfach: Nicht die Zweitwohnenden sind in der Pflicht aufzuzeigen, was gegen eine solche AG spricht. Vielmehr müssten die Verantwortlichen schlüssig (und zwar längst vor einer ausserordentlichen GV) aufzeigen und dokumentieren können, dass eine geplante Tourismus-AG merkantile Vorteile ergibt.
'Professionalisierung' hängt nicht von der Rechtsform ab, vielmehr genügte es, wenn die Verantwortlichen nur schon offen und transparent informierten — sich eben professionell verhielten. Dazu gehörte weiter, dafür besorgt zu sein, dass keine rechtlich nicht haltbaren Beschlüsse an einer hastig einberufenen GV in einer Art Handstreich dürchgedrückt werden.
Update vom 14.9.2018: Das Amt für Wirtschaftsentwicklung hat die Antwort, welche sie gestern der Gemeinde und dem Verein Tourismus Bürchen zukommen liess, an mooszwergli.ch geschickt. Nur, daraus ergeben sich viele neuen Fragen, mehr dazu hier.
Update vom 17.9.2018: Gemäss www.rro.ch/cms/buerchen-weg-frei-fuer-neue-tourismusstrukturen-im-birkendorf-98650 hat die ausserordentliche GV beide Traktanden gutgeheisen. Mooszwergli.ch empfiehlt eine Anfechtungsklage nach Art. 75 ZGB, mehr Informationen dazu unter http://www.chblaw.ch/wp-content/uploads/2013/06/n1vrleitfaden.pdf, Zur Anfechtung legitimiert ist (Zitat aus Leitfaden): "Zur Erhebung einer Anfechtungsklage ist jedes Vereinsmitglied legitimiert, welches dem angefochtenen Beschluss nicht zugestimmt hat. Ferner gewährt das Bundesgericht auch indirekten Vereinsmitgliedern (d.h. Mitgliedern einer Sektion, die ihrerseits Vereinsmitglied ist) sowie Nichtmitgliedern, die sich dem Regelwerk des Vereins vertraglich unterstellt haben, die Klageberechtigung." Die Frist beträgt 1 Monat ab Kenntnisnahme, zuständig ist das Bezirksgericht in Visp.
Update vom 18.9.2018: Das Amt für Wirtschaftsentwicklung hat die erste Antwort aufgrund der zugestellten Fragen vom Freitag weitestgehends am Sonntagabend um 20:25 wieder korrigiert.